Usenet fragt nach Geld

15. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb531008-87
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Usenet fragt nach Geld

Hallo,
ich bin eine Studentin. Mein Freund hat eine Email bekommen von Usenet um 179 EUR zu bezahlen. Er hat auch eine Mahnung von Atriga bekommen. Aber er hat niemals diese webseite benutzt. Wir haben auch im Internet gesucht. Die Leute sprechen ueber 14 Tage kostenlos Anwendung von Usenet. Aber er hat niemals eine konto mit Usenet. Auch keine Kostenlos konto. Aber diese Firma hat seine Addresse und schickt Brief mit Mahnung. Es gibt auch keine Emails von Usenet uber Anmeldung, Passwort, Konoterstellen usw.

Wir sind auslandische studenten und wir sind sicher dass er niemals diese Usenet benutzt hat. Wenn er erste Mahnung email bekommen hat, hat er versucht , um sich an diese konto und passwort zu errinern. Aber auch mit Passwort vergessen option, hat er keine Konto gefunden.

Wir wissen nicht wie so diese Firma seine address und email id gefunden hat.Bitte ,helfen Sie uns. Was sollen wir jetzt tun?

Vielen Dank

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39739x hilfreich)

Das ist ein bekannte Betrugsmasche.

Erst mal nichts machen, Ruhe bewahren und nicht mit denen kommunizieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
DStein
Status:
Praktikant
(631 Beiträge, 139x hilfreich)

Usenet ist keine Seite per se, sondern eine Warez-Plattform bzw. Software wo man entsprechende Inhalte herunterladen kann. Die Benutzung ist nicht kostenlos & man würde sich per se Strafbar machen wegen verletzung des Urheberrechtes wenn man dort etwas herunterlädt, da man gleichzeitig Seeder & Leecher ist. Das bedeutet Seeder (Uploader) & Leecher (Downloader). Anders wäre es bei einem OCH.

Ob hier gleich von Betrug auszugehen ist ... würde ich nicht so unterschreiben, zumindest nicht seitens des Fragestellers bzw. dessen Freund. Natürlich könnte er die FS anlügen, aber das steht nicht zur Diskussion.
Es könnte auch sein dass jemand die Daten des Freundes verwendet hat & deshalb die Post kommt.

Hingegen Harry's Meinung nicht zu reagieren, würde ich dem Inkasso einen einmaligen Brief schreiben & Atriga mitteilen dass die Forderung sehr wahrscheinlich einem Betrugsfall unterliegt, da man weder ein Konto noch sonstige Inhalte wie etwaige E-Mails, Zugangsdaten etc. erhalten hat & dieses "Usenet" völlig unbekannt ist geschweige jemals in irgendeiner Weise Besucht noch verwendet hat.

Es ist alleine deshalb schon wichtig einen Widerspruch zu schreiben, damit der Freund nicht unberechtigt einen Schufa-Eintrag erhalten kann!

Wenn man selber denkt die eigenen Daten könnten missbraucht worden sein, sollte man mit dem Schreiben was man bekommen hat zur Polizei gehen & Anzeige erstatten.

Sollte ein Mahnbescheid kommen, komplett Widersprechen.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39739x hilfreich)

Zitat (von DStein):
sondern eine Warez-Plattform bzw. Software wo man entsprechende Inhalte herunterladen kann. Die Benutzung ist nicht kostenlos & man würde sich per se Strafbar machen wegen verletzung des Urheberrechtes wenn man dort etwas herunterlädt, da man gleichzeitig Seeder & Leecher ist.

Komplett falsch. Wie kommt man auf so was???

https://de.wikipedia.org/wiki/Usenet



Zitat (von DStein):
Ob hier gleich von Betrug auszugehen ist

Die Daten des Freundes wurden missbraucht um nicht zu zahlen, strafrechtlich stehen da Betrug und Identitätsmissbrauch in Betracht

Solche Software ist ein Produkt der sogenannten "Nutzlosdienstleistungen". Auch da kann Betrug vorliegen.



Zitat (von DStein):
Hingegen Harry's Meinung nicht zu reagieren,

Diese Meinung habe ich hier nicht verkündet.



Als erstes sollte man mal Strafanzeige erstatten und sich darüber eine Bestätigung geben lassen.
Dann die Kopie der Bestätigung an das Inkasso senden, zusammen mit der Mitteilung, das man keinen Vertrag geschlossen habe und die das Gegenteil beweisen sollten.
Und mitteilen das man ausdrücklich die Weitergabe an Auskunfteien untersagt und bei Nichtbeachtung ohne weitere Kommunikation gerichtlich vorgehen wird.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
DStein
Status:
Praktikant
(631 Beiträge, 139x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Komplett falsch. Wie kommt man auf so was???
Indem man als Jugendlicher selber dort Dinge heruntergeladen hat bzw. den Dienst verwendet. Daran ist also per se nichts "komplett Falsch".
Ich zitiere da einfach mal eine Schlagzeile aus dem WWW „Illegale Download-Portale abgeschaltet: Was Nutzer von Usenet und Co. jetzt wissen müssen."

Gemäß deines Wiki-Artikels ist dieses hier, Zitat:
„Die Funktionsweise des Usenet wird oft mit Schwarzen Brettern verglichen: Jemand schreibt eine Nachricht (das posting), und heftet diese an das Schwarze Brett, wo sie für jeden Interessierten sichtbar und abrufbar ist."

sicherlich nicht nicht das wofür das Usenet bekannt ist lieber Harry ;)

Zitat (von Harry van Sell):
Diese Meinung habe ich hier nicht verkündet.
Also irgendwie widersprichst du dir gerade selber. Zitat:
Zitat (von Harry van Sell):
Erst mal nichts machen, Ruhe bewahren und nicht mit denen kommunizieren.


Erst jetzt im Nachhinein rätst du zu dem was ich schon in meinem Post geschrieben habe. Ach Harry :augenroll: Warum denn nicht gleich so?

-- Editiert von DStein am 16.11.2019 16:05

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Zitat:
Indem man als Jugendlicher selber dort Dinge heruntergeladen hat bzw. den Dienst verwendet. Daran ist also per se nichts "komplett Falsch".

Nur weil man das gemacht hat, muss es ja nicht jeder machen. Mit einem Messer kann ich auch Gurken schneiden und Menschen töten. "per se"…
Zitat:

Es ist alleine deshalb schon wichtig einen Widerspruch zu schreiben, damit der Freund nicht unberechtigt einen Schufa-Eintrag erhalten kann!

Kann er nicht, egal ob er jetzt einen Brief schreibt oder nicht. Sinnvoller kann es natürlich sein.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39739x hilfreich)

Zitat (von DStein):
Also irgendwie widersprichst du dir gerade selber

Ist Dir die Bedeutung von "Erst mal" nicht bekannt?



Zitat (von DStein):
sicherlich nicht nicht das wofür das Usenet bekannt ist

Doch, ist es.



Zitat (von DStein):
Ich zitiere da einfach mal eine Schlagzeile aus dem WWW „Illegale Download-Portale abgeschaltet: Was Nutzer von Usenet und Co. jetzt wissen müssen."

Aus dem von Dir genannten Artikel:
Das Usenet ist ein weltweites Online-Netzwerk und ein eigenständiger Dienst im Internet, der lange vor dem World Wide Web entstanden ist. Über Newsgroups, die wie schwarze Bretter funktionieren, können auch Dateien ausgetauscht werden.



Zitat (von DStein):
Die Benutzung ist nicht kostenlos

Die Benutzung ist komplett kostenlos. Es sei denn man fällt auf so einen Nutzlos-Dienst rein.
Oder hat keine Ahnung von der Materie oder ist zu bequem oder will Speed haben, da kann man auch seriöse usenet-Provider nutzen.

Um Beiträge im Usenet lesen und downloaden zu können, braucht es die passende Software. Die gibt es teilweise kostenlos, teilweise bezahlt man einen Obulus an den Entwickler.



Zitat (von DStein):
man würde sich per se Strafbar machen wegen verletzung des Urheberrechtes wenn man dort etwas herunterlädt

Auch das ist Unfug. Man kann dort jede Menge legaler Daten runterladen. Und auch natürlich illegale Dateien



Zitat (von DStein):
da man gleichzeitig Seeder & Leecher ist.

Das verwechselt man wohl mit Bit-Torrent und ähnlichen Diensten. Wobei man da auch nur Leecher sein kann, die meisten es aber aus Unerfahrenheit nicht abschalten.

Es sei denn man fällt auf so einen Nutzlos-Dienst rein und nutzt dessen Schrottsoftware. Da kann es dann sein, das die was macht was nicht Sinn der Sache ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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