Hallo,
heute habe ich eine Inkasso
Aufforderung zur Zahlung erhalten welche aus einen Vertrag aus dem Jahre 2008 stammt.
Zur Sache:
2008 hatte ich mich bei dem Download Anbieter Usenext angemeldet. Bin dann erkrankt, und habe somit die 14 tägige Stornierung der Testphase verpasst.
Folgedessen kam dann im Dezember 2008 eine Rechnung über 104€ die direkt an ein Inkasso Unternehmen weitergegeben wurde. Somit waren es dann etwas an die 160€. Da ich erkrankt war, musste ich dem Inkasso Unternehmen eine Ratenzahlung anbieten 10€ monatlich. März, April 2010 genau weiß ich es nicht mehr, hatte ich die Schuld beglichen. Und nichts mehr gehört.
Bis heute. Ich wurde von Usenext angeschrieben, das Sie den fälligen Betrag nicht abbuchen konnten. Ich habe direkt angerufen um zu erfahren welche Abbuchung.
Die Dame teilte mir, dass der Account aus dem Jahre 2008 welcher von 12/08 bis 04/10 gesperrt war jetzt also 06/2012 wieder reaktiviert wurde. Mir allerdings die Zugangsdaten per E-Mail nicht zugestellt werden konnten. Ich habe versucht zu erklären, dass diese E-Mail Adresse bereits seit 2008 nicht mehr existiert. Ohne Erfolg! Die Frau beharrt darauf dass ich zahlen muss.
Ich habe versucht zu erfahren, warum mir nichts schriftlich zugegangen ist. Außer nach fast 2 Jahren eine Mahnung mit sofortiger Zahlung durch das Inkasso. Darauf bekam ich keine Antwort. Die Dame sagte nur! Ich kann Sie nicht mehr verstehen, die Verbindung scheint schlecht zu sein. "Hallo, Hallo" Aufgelegt.
Alle Versuche nochmals einen Ansprechpartner zu bekommen schlugen fehl.
Seit April 2010 war die Summe gezahlt, ich hatte keinen Zugriff auf den Account. Per Post kam nichts, außer jetzt.
Was kann ich da machen?
Gruß Hasse
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-- Editiert Hasse am 12.07.2012 20:41
Usenext Forderung aus 2008 inkl Inkasso
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Einrede der Verjährung vortragen und alles weitere ignorieren, außer es kommt ein gerichtl. Mahnbescheid.
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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"
Okay, davon habe ich gehört.
Jedoch beruft sich das Unternehmen darauf, dass ein gültiger Vertrag geschlossen sei seit 2008.
Mir ist nur eines nicht ganz klar.
Der Vertrag wurde von Dezember 2008 bis April 2010 stillgelegt.Und jetzt wieder reaktiviert. Ohne mir die Möglichekit zugeben Widerspruch einzulegen, geschweige denn zu kündigen.
Da eine kündigung nur über den Account online erfolgen kann. Der Account war aber seit 2008 gesperrt.
Neue Zugangsdaten wurden wie oben bereits erwähnt nicht zugestellt.
Und das klappt?
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Usenext Forderungen sind generell nicht durchsetzungsfähig !!
Dabei spielt es keine Rolle ob Du mal Raten gezahlt hast oder nicht
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""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"
Sehr geehrte(r) Frau / Herr Hasse,
zunächst würden wir uns gerne für die Unannehmlichkeiten entschuldigen.
Wie Sie schon erwähnt haben, erhalten Sie als Neukunde die ersten 14 Tage vollkommen kostenfreien Zugang zum Usenet über UseNeXT. Falls Sie unser Produkt darüber hinaus nicht weiter nutzen möchten, müssen Sie innerhalb der Testphase kündigen. Andernfalls verlängert sich der Vertrag kostenpflichtig bis eine Kündigung erfolgt. Diese ist z. B. jederzeit im Mitgliederbereich über das Supportformular oder den Kündigungsbutton möglich.
Da uns die Zufriedenheit unserer Kunden sehr wichtig ist, würden wir Ihnen gerne anbieten Ihr Anliegen noch einmal zu überprüfen. Schreiben Sie uns hierzu am besten eine E-Mail an notice@usenext.de. Selbstverständlich werden wir uns dann um eine zufriedenstellende Lösung bemühen.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr UseNeXT-Team
Und was bedeutet das? Ignorieren?
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Der Verjährungshinweis funzt natürlich nicht denn die Forderung aus 2008 wurde ja bezahlt ;-)
Das mit dem Reaktivieren des vertrages ist natürlich ein Witz
Fax ans Inkasso
Forderung vollumfänglich zurückweisen unter Anheimstellung des Klageweges - Weitergabe Deiner daten gem BDSG untersagen
Telefonische Kontaktaufnahme ebenfalls untersagen
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""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"
-- Editiert thehellion am 15.07.2012 23:55
quote:
Und was bedeutet das? Ignorieren?
Natürlich nicht! Einem gerichtlichen Mahnbescheid (gelber Brief vom Mahngericht) muss man natürlich widersprechen.
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" "
quote:Ja, dass auf jeden Fall. Vielen Dank für den Hinweis.
Natürlich nicht! Einem gerichtlichen Mahnbescheid (gelber Brief vom Mahngericht) muss man natürlich widersprechen
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-- Editiert Hasse am 28.07.2012 15:46
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