Usenext - Inkasso

13. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
Kleinstück
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Usenext - Inkasso

Hallo an alle :)
Ich hoffe hier kann mir einer helfen.
Ich habe mir 2017 bei usenext das kleinste Paket gekauft um es auszuprobieren. Konnte es dann nur begrenzt benutzen, dachte mir dann nur "daraus gelernt, brauch ich nicht weiter." ich habs dann auch ehrlich vergessen das ich das mal hatte.. Nun habe ich dieses Jahr permanent Mails bekommen, ich solle meine Bezahldaten aktualisieren (habe auch noch Bank gewechselt, somit die alten Daten nicht mehr aktuell) irgendwann habe ich mir das dann mal angeschaut und sollte es überweisen oder Daten ergänzen. Habe es dann erstmal gekündigt (mit Bestätigung) und den Betrag überwiesen (leider mit einen Tag Verzug). Ich hatte schonmal wo anders zu spät gezahlt, die haben sofort den Betrag zurück überwiesen, dann kam Inkasso. Deswegen bin ich hier davon ausgegangen dass die auch zurück überweisen...Da das nicht geschehen ist, dachte ich mir, ist alles geklärt. Nun kam das Inkasso.. Soll ich dem angegeben? Habe den Betrag ja schon gezahlt... Möchte nicht doppelt zahlen..

Vielen Dank für eure Hilfe schon mal

MfG Kleinstück

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

Du musst auch nicht doppelt bezahlen. Schreibe dem Inkasso halt, dass du längst bezahlt hast und sie dich in Ruhe lassen sollen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
Kleinstück
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Auch wenn ich leider schon zu spät gezahlt habe? Hab daran gedacht denen das zu schreiben :)

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#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Es ist kein einziger Fall in den Urteilsdatenbanken zu finden das usenext jemals versucht hat Inkassogebühren einzuklagen. Dabei scheint es keine keine Rolle zu spielen ob Verzug vorliegt oder nicht.
Eine Klage expl wg Inkassogebühren wäre angesichts der uneinheitlichen Rechtsprechung absurd http://rechtsprechung.over-blog.com/2013/12/gerichtsurteile-inkassokosten.html

Forderung schriftlich zurückweisen . Die meisten Inkassofirmen schreiben trotzdem weiter
Was wird an Gebühren verlangt ?


Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

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#4
 Von 
Kleinstück
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Die verlangen 55€ Gebühren (genauen Betrag weiß ich gerade nicht) Die wollen hat alles haben, das heißt den Beitrag + Gebühren, obwohl ich den Beitrag ja schon, etwas verspätet gezahlt habe.
Jetzt ist für mich die Frage, soll ich das alles ignorieren oder soll ich denen schreiben und wenn ja was genau? Ich hätte denen halt geschrieben das ich das überwiesen habe (mit Beweis).

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

Zitat:
Die wollen hat alles haben,

Kinder wollen auch immer viel. Und denen gibt man auch nicht alles, was sie haben wollen.

Zitat:
Ich hätte denen halt geschrieben das ich das überwiesen habe (mit Beweis).

Den beweis kannst du dir sparen. Das wissen die ja selbst. Ich würde halt nur den einen Satz schreiben, mehr nicht.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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