VVS beauftragt Inkassounternehmen

11. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
NoWo
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
VVS beauftragt Inkassounternehmen

Hallo zusammen,

ich habe ein Problem mit dem VVS.
Und zwar hatte ich mal meine Fahrkarte zu Hause vergessen und prompt wurde ich auch kontrolliert. Da ich ein Jahreskarteninhaber und somit im PC als ein solcher gespeichert bin, bat ich die Kontrolleure dies in Ihrem PC zu prüfen, was sie mir auch versprachen zu tun. Dennoch hatten Sie natürlich meine Daten benötigt, um nachschauen zu können. Nach einiger Zeit kam allerdings, anstatt einer Antwort auf die Überprüfung, ein Brief vom Inkassoinstitut. Da in diesem Brief stand, dass man ausschließlich mit dem Inkassoinstitut in Verbindung treten soll und ein Antwortschreiben beigelegt wurde, habe ich den Sachverhalt notiert und zusammen mit meiner Jahreskarte (Kopie) zurückgesendet. Nun Kam ein Brief eines anderen Inkassoinstitutes, wo drin steht, dass die Fälligkeit der letzten Aufforderung nicht beglichen wurde und deshalb sie nun beauftragt worden sind. Natürlich habe ich da auch wieder den Sachverhalt erläutert, nun allerdings ohne Kopie der Jahreskarte, da dieses Institut dann auch wieder aufgibt (da ja ich wohl im Recht bin) und ein anderes beauftragt wird.

Was kann man da machen?
Ich denke, dass ich im Recht bin, da ich ja den Beweis habe und man als Jahreskarteninhaber im PC registriert sein muss (da man wohl eine neue zugeschickt bekommt, wenn man seine verloren hat!)

Ich hoffe, dass mir da jemand weiterhelfen kann oder vielleicht hat ja jemand bereits ähnliche Erfahrungen gemacht ?

Post vom Inkassobüro?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Ich kenne das Verfahren so, dass nicht die Kontrolleure per PC die Daten kontrollieren, sondern dass Sie innerhalb einer bestimmten Frist zu den Verkehrsbetrieben gehen müssen und Ihren Fahrausweis vorzeigen müssen. Dann wird meist nur eine kleine Bearbeitungsgebühr, nicht ab das Bußgeld von 40 Euro, fällig.

Wie sind Sie damals mit dem Kontrolleur verblieben? Sie haben keinen Anspruch darauf, dass er im PC nachguckt, auch wenn das technisch möglich sein mag.

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#2
 Von 
NoWo
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, so ist das normale Verfahren: man lässt sich aufschreiben und geht dann zur ServiceCenter o.ä., wofür ich allerdings nochmals extra zahlen müsste, obwohl ich bei der vvs registriert bin. Wir sind so verblieben, dass der Kontrolleur sich die Daten aufschreibt und dann nachschaut bzw. weitergibt, um die Sache zu prüfen. Die Antwort kam jedoch in Form eines Inkassobriefes... Mir ist zwar klar, dass ich keinen Beweis für dieses Gespäch habe. Jedoch ist mir auch klar, dass die keinen Beweis haben, dass ich wirklich keinen Fahrschein hätte. Doch ich habe einen und kann dies auch beweisen (habe ich sogar bereits gemacht, worauf ein anderes Institut beauftragt wurde).
Nun wäre halt die Frage, ob ich vor Gericht eine Chance habe (da ich ja den Beweis (die Jahreskarte inkl. Verbundpass) habe) bzw. was ich jetzt machen soll?
Wenn ich das Antwortschreiben zurückschicke, wird es nur wieder darauf hinauslaufen, dass ein anderes Inkassoinstitut beauftragt wird und ich wieder Geld ausgeben musste. Die nervlige Belastung reicht mir, da möchte ich nicht auch noch Geld dafür ausgeben müssen...

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#3
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Die Beweislage stellt sich m.E. anders dar. In der Tat können Sie das Gespräch nicht beweisen.

Dass Sie das Vorhandensein des Tickets beweisen können, bringt Ihnen nichts. Sie müssen es nämlich nicht nur besitzen, sondern auch mit sich führen. Das taten Sie nicht und Sie können auch nicht beweisen, dass Sie es während der Fahrt bei sich trugen. Der Kontrolleur wird aussagen, dass Sie keinen Fahrschein hatten (was der Wahrheit entspricht).

Demnach wäre es rechtens, wenn Sie die Bearbeitungsgebühr zu tragen hätten. Ein Bußgeld kommt allerdings wirklich nicht in Frage.

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
NoWo
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Um die Bearbeitungsgebühr geht es mir ja nicht...

Mir geht es lediglich darum, dass etwas vereinbart wurde und die Antwort davon ein Inkassoschreiben ist und ich diesem auch geantwortet habe und dieses wohl dann den Auftrag eingestellt hat, da sich jetzt ein anderes Institut (Anwaltskanzlei) meldet...

Tut mir leid, wenn ich mich evtl. falsch ausgedrückt habe...

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