Vector Rechnung erhalten wegen Telefonsexdienstleistung (Bitte um Hilfe)

25. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
xxxyyzz
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 18x hilfreich)
Vector Rechnung erhalten wegen Telefonsexdienstleistung (Bitte um Hilfe)

Liebes Forum,

ich habe ein anliegen. Und zwar,

habe ich vor einer Woche eine SMS von einem unseriösen Unternehmen Namens Vector erhalten, in der geschrieben steht, dass ich eine Telefonsexdienstleistung in Anspruch nahm und diese nun bezahlen muss. Die Rechnung betrug bis vor einer Woche € 90,- habe nicht darauf geantwortet und die Nummer geblockt. Nun beträgt sie € 135,- Das Unternehmen hat eine Slovakische IBAN die mit SKxxxxx.... anfängt. Die Nummer dazu ist aus Österreich und es wird in Deutsch geschrieben. Ich habe eine Telefonsexdienstleistung in Anspruch genommen, bei der wurde mir aber nur gesagt das ich einen Brief ausgefüllt Zurück schicken soll. Mir wurde aber nicht darauf aufmerksam gemacht, dass eine Rechnung entsteht wenn nicht. Ist dies rechtlich okay?

Bin ich rechtlich auf der richtigen Seite und hattet ihr selber schonmal Erfahrungen mit "Vector".

Würde mich freuen wenn ihr mir zahlreich antwortet und hoffentlich weiterhelft.

LG


-- Editiert von xxxyyzz am 25.05.2018 10:26

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11 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Wurde denn eine Preisansage gemacht? Dass es 90€ kostet? Wenn nicht -> Bekannte Betrugsmasche. Denn dann kam nie ein wirksamer Vertrag zustande.

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Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#3
 Von 
xxxyyzz
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 18x hilfreich)

Nein es wurde nichts angegeben. In der SMS steht auch, wenn sie diesen Beitrag nicht einzahlen, kann ihre Anonymität nicht mehr gewahrt werden. Muss ich mich davor fürchten?

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#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Das sollen die mal versuchen, Ihren Namen irgendwo zu veröffentlichen. Nene, da ist der Datenschutz vor.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#5
 Von 
guest-12330.07.2018 08:56:38
Status:
Schüler
(226 Beiträge, 38x hilfreich)

Sie schreiben,, dass Sie die Dienstleistung in Anspruch genommen haben. Haben Sie den regulären Preis dafür bereits bezahlt? Und die Daten darf die Firma nicht öffentlich machen, das ist strafbar.

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#6
 Von 
xxxyyzz
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 18x hilfreich)

Zitat (von Schneeelfe):
Sie schreiben,, dass Sie die Dienstleistung in Anspruch genommen haben. Haben Sie den regulären Preis dafür bereits bezahlt? Und die Daten darf die Firma nicht öffentlich machen, das ist strafbar.


Nein, dies habe ich nicht. Es lief so ab das ich einen denen einen Gutschein zuschicken sollte. Habe dies nicht gemacht. Aber es steht auch nirgendwo das eine Gebühr von € 90,- Euro nzw € 135,- anfällt.

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#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Es ist ganz einfach: Bei Telefondienstleistungen muss eine kostenlose (!) Preisansage erfolgen. Erfolgt diese nicht, kommt kein wirksamer Vertrag zustande.
Wenn vorab ein Vertrag (also bevor man anruft) beispielsweise über eine Webseite geschlossen wird, hat auch da der Preis klar und gut sichtbar zu stehen und der Button hat korrekt beschriftet zu sein (beispielsweise mit "kostenpflichtig bestellen").

Zitat:
Es lief so ab das ich einen denen einen Gutschein zuschicken sollte.

Dazu wurdest du während dem Telefongespräch aufgefordert oder vorab?

Signatur:

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1x Hilfreiche Antwort


#9
 Von 
xxxyyzz
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 18x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Es ist ganz einfach: Bei Telefondienstleistungen muss eine kostenlose (!) Preisansage erfolgen. Erfolgt diese nicht, kommt kein wirksamer Vertrag zustande.
Wenn vorab ein Vertrag (also bevor man anruft) beispielsweise über eine Webseite geschlossen wird, hat auch da der Preis klar und gut sichtbar zu stehen und der Button hat korrekt beschriftet zu sein (beispielsweise mit "kostenpflichtig bestellen").

Zitat:
Es lief so ab das ich einen denen einen Gutschein zuschicken sollte.

Dazu wurdest du während dem Telefongespräch aufgefordert oder vorab?


Während dem Gespräch. Dann hat sie gesagt das ich einen Moment warten soll und hat aufgelegt. Und hat mich zurück gerufen.

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#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Für mich ein klarer Versuch, die gesetzlichen Pflichten zu umgehen. Wie gesagt beispielsweise den Punkt, dass eine klare Ansage über die Kosten zu erfolgen hat.

Zitat:
Auf deutsch: "Geben Sie uns Geld oder wir erzählen den Leuten, dass Sie Telefonsex genutzt haben"

Das nennt sich Erpressung, ist strafbar

Ja, sehe ich mittlerweile ähnlich. Ob man nun zur Polizei geht oder nicht, sei dahin gestellt. Ansonsten würde ich vorläufig nichts tun. Es wird sowieso erst halbwegs ernst, sollte Post von einem Gericht kommen. Im Normalfall verstecken sich aber solche Trickbetrüger in einer gewissen Anonymität und wollen gar nicht vor Gericht ziehen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120061 Beiträge, 39823x hilfreich)

Zitat (von xxxyyzz):
Ich habe eine Telefonsexdienstleistung in Anspruch genommen, bei der wurde mir aber nur gesagt das ich einen Brief ausgefüllt Zurück schicken soll.

Und hat man das gemacht?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#12
 Von 
fb497301-55
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 3x hilfreich)

Habe auch diese obskure SMS erhalten. Habe im TV eine Nummer in Hamburg angerufen und mir ein Band anhören müssen. Ohne das ich noch irgend etwas auf dieser Telefonnummer gemacht habe, legte ich auf. Dann kamen in den nächsten Wochen SMSe mit Geldforderungen zwischen 90 und 185 €. Habe diese vier SMSe ignoriert und seit einem Monat ist Ruhe!!!
Es ist schon unerhört, was sich Menschen so einfallen lassen, um an unser Geld zu kommen!?!??!?

In diesem Sinne, lasst euch nicht veräppeln.....

Liebe Grüße, Marcus

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