Guten Tag,
gegen mich besteht ein vollstreckbarer Titel in Höhe von 6.800 aus Kreditkartenschulden.
Ich beziehe ALG II und zahle 50 Euro monatlich ab.
Ich möchte nun kein weiteres ALG II mehr beziehen sondern nach Marokko gehen;
ich kann dort bei Freunden wohnen; Einkommen erziele ich nicht.
Ich möchte dem Inkassoinstitut ( eine Rechtsanwaltskanzlei ) nun einen Vergleich in Höhe von 2.000 Euro anbieten.
Ich werde mich gegen Ende des Monats aus Deutschland abmelden, dann bei der Kanzlei anrufen,
erklären, dass ich nicht mehr in Deutschland wohne und einen Vergleich in Höhe von 2.000 Euro anbieten.
Ich befürchte jedoch, dass die Kanzlei mein Girokonto, das ich noch gebrauchen kann und möchte, pfänden wird.
Zwar habe ich auf diesem Girokonto kein Geld, ich möchte es dennoch weiter nutzen.
Ist diese Befürchtung berechtigt?
Kann ich auf die beschriebene Weise einen Vergleich erzielen oder sollte ich anders vorgehen?
Danke vorab
Jay
Vergleich / Ausland
13. Februar 2019
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Frage vom 13. Februar 2019 | 17:55
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vergleich / Ausland
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#1
Antwort vom 14. Februar 2019 | 07:52
Von
Status: Unsterblich (24966 Beiträge, 16142x hilfreich)
Hier kann niemand hellsehen. Aber ja, das könnte passieren. Niemand kann dir sagen ob die auf den Vergleich eingehen.
#2
Antwort vom 14. Februar 2019 | 18:19
Von
Status: Student (2286 Beiträge, 682x hilfreich)
Man schließt keine Vergleiche telefonisch ab.
Ich würde das schriftlich machen und die Abmeldung gleich mitschicken.
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