Hallo Zusammen,
ein Freund von mir hat vor einigen Jahren einen Kredit bei einer größeren Bank telefonisch beantragt und erhalten - eine Unterschrift oder ähnliches hat er nie abgelegt . Zu dieser Zeit war er außerdem arbeitslos und breites verschuldet.
Nun forderte ein Inkasso Büro ihn auf eine Summe von 796,- zuzahlen. Daraufhin haben wir dem Inkasso Büro schriftlich mitgeteilt, dass die wirtschaftliche Situation (hohe Verschuldung niedriges Gehalt drohende Arbeitslosigkeit) des Schuldners eine Zahlung dieser Summe nicht zulässt und boten im Gegenzug eine vergleichszahlung in Höhe von 350,- INKL. ALLER Kosten an.
Nun verlangt das Inkasso Büro in dem gefolgten Schreiben eine Gehaltsabrechnung, ohne die angebotenen vergleichszahlung zu erwähnen.
Nun meine Frage, müssen wir die Gehaltsabrechnung offenlegen, oder könnte es sich gar um ein Trick des Inkasso Büros handeln?? Und war die Vergabe des Kredits ohne Unterschrift und bonitäts Prüfung überhaupt rechtens? Könnte man dahingehend argumentieren um Druck auf Inkasso und Bank aus zu üben?
Vergleich angeboten nun verlangt Inkasso Gehaltsabrechnung
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Schwer vorstellbar dass eine halbwegs seriöse Bank das einfach so ohne Boni Abfrage und Vertrag macht. War er langjähriger Kunde der Bank? Hat er dort noch andere Konten? Der Kredit wurde sicherlich seitens der Bank gekündigt. Existiert dieses Schreiben? Hatte er zu diesem Zeitpunkt bereits die EV abgelegt?
Verlangen kann das inkasso sowas, seht ihr ja, machen müsst ihr es meines Wissens nach nicht. Oftmals wird es so toll ausgedrückt man brauche es um entsprechend seiner wirtschaftlichen Lage entscheiden zu können.
Das viel größere Problem sehe ich darin dass er den Kredit abgeschlossen hat obwohl er wusste dass er verschuldet war. Hatte er zu dem Zeitpunkt bereits die EV abgelegt kann man ihm daraus einen Strick drehen da er wusste, er ist zahlungsunfähig und hat trotz dieses wissens den Kredit gemacht.
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Zitat:Verlangen kann das inkasso sowas, seht ihr ja, machen müsst ihr es meines Wissens nach nicht.
Streiche "meines Wissens nach" in diesem Satz. Sprich: Ja, es ist so.
Zitat:Das viel größere Problem sehe ich darin dass er den Kredit abgeschlossen hat obwohl er wusste dass er verschuldet war. Hatte er zu dem Zeitpunkt bereits die EV abgelegt kann man ihm daraus einen Strick drehen da er wusste, er ist zahlungsunfähig und hat trotz dieses wissens den Kredit gemacht.
Jein. Dazu müsste ihm erst mal eine Täuschungsabsicht und ein Vorsatz nachgewiesen werden. Eine Bank, der die Bonität furzegal ist, die danach nicht fragt, da muss so etwas erst mal bewiesen werden. Nicht unmöglich für einen Staatsanwalt, aber ganz sicher kein Selbstläufer.
Davon abgesehen: Ich würde dem Inkasso einen Gehaltsnachweis vorlegen, in dem alles geschwärzt ist (auch der Arbeitgeber). Wo nur das Nettogehalt sichtbar ist. Wenn man unterhalb der Pfändungsfreigrenze ist, ist das halt so. Solange die nicht mehr Infos kriegen, als unbedingt notwendig (und wer der Arbeitgeber ist, geht die nun wirklich nichts an)...
Wer einen Vergleich will muss auch begründen warum dieser angenommen werden sollte. Deshalb ist die geschwärzte Gehaltsabrechnung und die Angabe der Gläubigeranzahl + Gesamtverschuldung als Angabe das minimum.
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