Vergleich erst angenommen, dann abgelehnt

27. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
Ruhrbürger
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Vergleich erst angenommen, dann abgelehnt

Guten Tag,
der BID hat einen Vergleichsvorschlag erst angenommen, 13 Tage später aber abgelehnt und einen weitaus höheren Vergleichsbetrag genannt. Der zuerst angenommene Betrag wurde von mir innerhalb der 13 Tage bereits gezahlt.
Aus kaufmännischer Sicht wurde hier ein Antrag angenommen und durch meine Zahlung erfolgte ein Abschluß.
Kann ich darauf bestehen, daß es bei der ersten Zahlung blibt?
Schöne Grüße,
Ruhrbürger

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Natürlich, durch Angebot und Annahme kommt ein Vertrag zustande. Idealerweise sollte die Annahme seitens des Inkassos natürlich nachweisbar sein

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120086 Beiträge, 39829x hilfreich)

Zitat (von Ruhrbürger):
Kann ich darauf bestehen, daß es bei der ersten Zahlung blibt?

Ja, kann man.
Bestehen kann man, denn bestehen kann man ja auf fast alles.

Probleme gibt es meist erst beim „bekommen" bzw. „durchsetzen", denn da spielen eine Vielzahl von Faktoren (kann er, will er, darf er, ist er vertraglich verpflichtet, sind diese vertraglichen Verpflichtungen gültig, …) mit.

Es wäre also relevant mit welcher Begründung genau der erste Vergleich angefochten wurde.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Der 1 Vergleich wurde schriftlich angenommen oder lediglich telefonisch durch einen Call Agent ?
Mit welcher Begründung hat die Inkassobude das 1 Angebot abgelehnt ?

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Ruhrbürger
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

@thehellion
Der erste Vergleich wurde schriftlich angenommen.
Begründung: "Zu unserem Bedauern müssen wir leider feststellen, dass unser Schreiben vom 07.07.2020 irrtümlicherweise versendet wurde."

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Theoretisch geht das Berufen auf einen Irrtum. Allerdings reicht die bloße Behauptung eines Irrtums nicht aus. Es muss auch klar nachgewiesen werden, worin der Irrtum bestand.
Auch ist Irrtum nicht im umgangssprachlichen Sinn zu verstehen.

Ein Irrtum ist es, wenn beispielsweise durch einen Software-Fehler der Fall automatisch abgeschlossen worden wäre. Wenn ein Mensch auf "Annehmen" klickt, es sich später anders überlegt, ist das kein Irrtum.

Insofern würde ich dem Inkasso schreiben, dass man am Vergleich festhält und ohne klare Nachweise und Begründungen, worin der Irrtum bestand, auch nicht weiter reagieren wird.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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