Hallo, zusammen.
Kurz zu mir: Ich habe 5 Kinder und gehe nicht arbeiten.
Ich hatte vor Jahren mal ein Girokonto, welches mein inzwischen verstorbener Ex-Mann dank Vollmacht leergeräumt hatte. Aber es war ja mein Konto.
Das Konto wurde mir dann gekündigt, aber ich konnte die enorm hohe Überziehung nicht ausgleichen, weil zeitgleich die Scheidung ins Haus stand.
Nach Jahren nun meldete sich ein Anwalt, der auch vor Gericht den Titel darauf durchgeboxt hat.
Nun habe ich noch andere Schulden und teilte ihm mit, dass ich einen gewissen Betrag, aber eben nicht alles, aufbringen kann.
Nach Auskunft über meine Einkünfte ( gehe nicht arbeiten) schrieb er nun ,dass er mit der Einmalzahlung der Summe X einverstanden ist, mehr stand in dem Brief nicht drin.
Und nun? Was ist zu tun? Wenn ich die Summe ihm nun zahle, hat er dann noch Ansprüche?
Oder ist es so, wie ich es verstehe, dass er mit der Einmalzahlung einverstanden ist, aber danach noch Forderungen anmelden wird?
Danke schon mal.
Vergleich mit Anwalt
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
geh mal zur SChuldnerberatung, sonst ist hier schlecht eine Überblick zu bekommen.
dass er mit der Einmalzahlung der Summe X einverstanden ist....
sonst stand nichts im Schreiben ?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Hallo.
Nein, nur dieser eine Satz.
Viele Grüße.
Daraus geht - wie Du richtig erkannt hast - nicht hervor das sich diese Angelegenheit nach der Einmalzahlung erledigt hat.
Möglicherweise hofft der Advokat auf Unkenntnis
Ein Schlitzohr eben.
Was und Wie hattest Du mit Ihm vereinbart ?
Telefonisch ?
lg
Nein, ich hatte ihm einen Betrag als Vergleich angeboten, den ich von einem Bekannten bekommen kann.
Schriftlich angeboten ?
Ja, mein Angebot kam schriftlich.
Nimmt der RA in dem Schreiben explicit bezug auf Dein Vergleichsvorschlag.
(z.b Bezugnehmend auf Ihr Vergleichsangebot vom...)
Nein, nicht direkt.
Er schrieb nur einen Satz:
Bezugnehmend auf Ihre Nachricht vom ( in dem ich ein Vergleichsangebot gemacht habe)...bin ich mit einer Einmalzahlung von X einverstanden.
MfG.
Mehr als dieser Satz stand nicht drin.
Dann nimmt er expl Bezug auf Dein Vergleichsangebot im Schreiben und bist m.M nach der Zahlung aus dem dem Schneider.
Sicherheitshalber nochmal nachgefragt :
Wie hast Du das Vergleichs Angebot in deinem Schreiben Formuliert ?
lg
Dass ich nicht arbeiten gehe, sondern bei meinen Kindern zuhause bin und noch andere Schulden habe. Habe ihm einen Betrag angeboten, ansonsten blieb mir nur Privatinsolvenz ( was auch der Realität entspricht, da mein Ex letztes Jahr verstorben ist und mir noch etliche ehemals gemeinsame Schulden hinterlassen hatte). Auf dieses Angebot hatte er sich wohl bezogen.
LG.
Hast Du in Deinem Schreiben erwähnt das mit der Einmalzahlung die Forderung an Dich eingestellt wird ?
Sie nochmal Deine genaue Formulierung in dem Schreiben an den RA an !
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
7 Antworten
-
20 Antworten
-
22 Antworten
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
33 Antworten
-
12 Antworten
-
25 Antworten
-
3 Antworten
-
7 Antworten