Vergleich mit Anwalt

21. Mai 2008 Thema abonnieren
 Von 
Lillian1967
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 2x hilfreich)
Vergleich mit Anwalt

Hallo, zusammen.

Kurz zu mir: Ich habe 5 Kinder und gehe nicht arbeiten.
Ich hatte vor Jahren mal ein Girokonto, welches mein inzwischen verstorbener Ex-Mann dank Vollmacht leergeräumt hatte. Aber es war ja mein Konto.
Das Konto wurde mir dann gekündigt, aber ich konnte die enorm hohe Überziehung nicht ausgleichen, weil zeitgleich die Scheidung ins Haus stand.
Nach Jahren nun meldete sich ein Anwalt, der auch vor Gericht den Titel darauf durchgeboxt hat.
Nun habe ich noch andere Schulden und teilte ihm mit, dass ich einen gewissen Betrag, aber eben nicht alles, aufbringen kann.
Nach Auskunft über meine Einkünfte ( gehe nicht arbeiten) schrieb er nun ,dass er mit der Einmalzahlung der Summe X einverstanden ist, mehr stand in dem Brief nicht drin.
Und nun? Was ist zu tun? Wenn ich die Summe ihm nun zahle, hat er dann noch Ansprüche?
Oder ist es so, wie ich es verstehe, dass er mit der Einmalzahlung einverstanden ist, aber danach noch Forderungen anmelden wird?

Danke schon mal.

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sad
Status:
Praktikant
(680 Beiträge, 237x hilfreich)

geh mal zur SChuldnerberatung, sonst ist hier schlecht eine Überblick zu bekommen.

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#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

dass er mit der Einmalzahlung der Summe X einverstanden ist....

sonst stand nichts im Schreiben ?

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#3
 Von 
Lillian1967
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo.

Nein, nur dieser eine Satz.

Viele Grüße.

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#4
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Daraus geht - wie Du richtig erkannt hast - nicht hervor das sich diese Angelegenheit nach der Einmalzahlung erledigt hat.
Möglicherweise hofft der Advokat auf Unkenntnis
Ein Schlitzohr eben.
Was und Wie hattest Du mit Ihm vereinbart ?
Telefonisch ?

lg



0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Lillian1967
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 2x hilfreich)

Nein, ich hatte ihm einen Betrag als Vergleich angeboten, den ich von einem Bekannten bekommen kann.

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#6
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Schriftlich angeboten ?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Lillian1967
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 2x hilfreich)

Ja, mein Angebot kam schriftlich.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Nimmt der RA in dem Schreiben explicit bezug auf Dein Vergleichsvorschlag.
(z.b Bezugnehmend auf Ihr Vergleichsangebot vom...)

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#9
 Von 
Lillian1967
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 2x hilfreich)

Nein, nicht direkt.
Er schrieb nur einen Satz:
Bezugnehmend auf Ihre Nachricht vom ( in dem ich ein Vergleichsangebot gemacht habe)...bin ich mit einer Einmalzahlung von X einverstanden.
MfG.

Mehr als dieser Satz stand nicht drin.

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#10
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Dann nimmt er expl Bezug auf Dein Vergleichsangebot im Schreiben und bist m.M nach der Zahlung aus dem dem Schneider.
Sicherheitshalber nochmal nachgefragt :
Wie hast Du das Vergleichs Angebot in deinem Schreiben Formuliert ?

lg

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Lillian1967
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 2x hilfreich)

Dass ich nicht arbeiten gehe, sondern bei meinen Kindern zuhause bin und noch andere Schulden habe. Habe ihm einen Betrag angeboten, ansonsten blieb mir nur Privatinsolvenz ( was auch der Realität entspricht, da mein Ex letztes Jahr verstorben ist und mir noch etliche ehemals gemeinsame Schulden hinterlassen hatte). Auf dieses Angebot hatte er sich wohl bezogen.

LG.

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#12
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Hast Du in Deinem Schreiben erwähnt das mit der Einmalzahlung die Forderung an Dich eingestellt wird ?
Sie nochmal Deine genaue Formulierung in dem Schreiben an den RA an !

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