Vergleich und Forderungsverkauf

8. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
hakim
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 8x hilfreich)
Vergleich und Forderungsverkauf

Guten Tag gemeinsam,

ich würde gerne mal wissen, wie das mit einem Vergleich zu handhaben ist.
Ich hatte da noch eine Sache offen, eine Jugendsünde aus dem Jahre 1996, was ich bereits schon vergessen hatte. Nunja, bin dann von Haas und Kollegen angeschrieben worden und habe eine Ratenzahlung vereinbart, denn bezahlen will ich das ja gerne. Nun nach einiger Zeit wurde mir von Haas und Kollegen ein Vergleich angeboten, einen Monat später wurde dann wohl die Forderung an ein anderes Inkassobüro verkauft. Das neue Inkassobüro will allerdings von dem Verglich den Haas und Kollegen mir angeboten haben nichts wissen und fordern die Gesamtsumme. Das Inkassobüro sagte, sie wären nun die Gläubiger und könnten fordern was sie wollen und das sie ihre eigenen Gesetze haben. Schien mir irgendwie unseriös. So, da ich die ganze Sache gerne zum Ende bringen möchte würde ich gerne wissen, ob ich nur den Betrag nach dem Vergleich zahlen muss, oder ob der Vergleich nach Forderungsverkauf unwirksam wird/ist.

Wäre für einen Rat sehr dankbar

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12308.01.2010 10:58:49
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 68x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
hakim
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 8x hilfreich)

Ja, handelt sich um eine titulierbare Forderung

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#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Hallo
Das Inkasso hat vermutlich den Titel für 5 bis 10 % der Forderungssumme gekauft
Einige Fragen :
Wie sieht Deine Schufa aus ? (EV ?)
Laufen oder liefen in Vergangenheit andere Beitreibungsmaßnahmen ?
Schon nachweisbar mit mit dem Inkassoladen kommuniziert ?
Mit dem RA welchen Vergleich vereinbart ( wieviel % der HF)?
Schriftlich vereinbart ?
Faustregel : Je schlechter die Schufa desto vergleichsbereiter die Gegenseite
Bei Vergleichsangeboten : Man hat nie selbst das Geld sondern bekommt es von einem " guten Freund " einmalig und zweckgebunden geliehen

lg


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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hakim
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 8x hilfreich)

Ich habe keine negativen Schufaeintragungen. Mir wurde im Prinzip ein Nachlass auf die Gesamtsumme erlassen, ich wäre nun quasi ursprünglich mit der Zahlung fertig, aber nun fordert das neue Inkassobüro eben die Diferenz plus noch eniges oben drauf an Zahlungen. Das was ich noch hätte bezahlen müssen beim 1. Inkasso habe ich dem 2. Inkassobüro bezahlt, aber die wollen eben auch noch den Rest der ursprünglich durch den Vergleich aufgehoben war.

Habe sonst nie irgendwas mit Inkasso zu tun gehabt oder sonstigen Forderungen.

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#5
 Von 
actrostom
Status:
Praktikant
(718 Beiträge, 246x hilfreich)

quote:
aber nun fordert das neue Inkassobüro eben die Diferenz plus noch eniges oben drauf an Zahlungen.


Ich gehe mal davon aus das in dem Schreiben vom 1 Inkasso ein Datum stand !
Vergleichsangebot bei zahlung bis zum ??? !
Und nachdem dieses Datum verstrichen war haben sie verkauft !
Sonst hättest du ja an Inkasso 1 überwiesen?
Daher dürfte das Vergleichsangebot keine Gültigkeit mehr haben !

Das Plus noch einiges drauf an Zahlungen kannst du vergessen !
Für die Eintreibung aufgekaufter Forderungen darf das Inkasso keine Gebühren ( ausser Zinsen) nehmen!

Im Idealfall würde ich den offenen Rest bezahlen + angefallenen Zinsen ! ( zweckgebunden)
Danach alle anderen Forderungen zurückweisen.

lg actrostom

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"Alle hier geschriebenen Worte sind frei gefunden und zufällig zusammengesetzt."

-- Editiert am 08.01.2010 16:32

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#6
 Von 
hakim
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 8x hilfreich)

Das ist es ja gerade, ich habe meine Zahlungen geleistet und dann war eben das 2. Inkassounternehmen am Ball. Ich werde mal versuchen die zu einem Vergleich einer Einmalzahlung zu veranlassen, ansonsten die Kohle überweisen und hoffentlich nichts mehr von denen hören.

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#7
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Hast Du das mit dem Vergleich schriftlich ?

lg


-- Editiert am 08.01.2010 23:06

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hakim
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 8x hilfreich)

Ja, habe das schriftlich..

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Ja, habe das schriftlich..


Ja aber dann ist doch alles in Ordnung !
Ich würde wie vereinbart die vereinbarten raten weiterhin auf das Konto des 1 Inkassos überweisen mit dem Vermerk im Überweisungsträger " gemäs Vergleich vom xx.xx.

lg



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