Hallo Leute,
Anfang des Jahres habe ich an einer Schulung teilgenommen, wo man uns erklärte, dass man Gläubiger quasi "überreden" kann einer Ratenzahlungsvereinbarung zuzustimmen.
Man solle ein entsprechendes Schreiben aufsetzen und einige Tage später die erste Rate mit dem zweckgebundenen Verwendungszwecks überweisen. Sollte der Gläubiger der Ratenzahlung nicht zustimmen muss er die Rate innerhalb (ich glaube es sind 10 Arbeitstage) wieder zurückzahlen, sollte er dies jedoch nicht tun, gilt dies als seine Zustimmung zur Ratenzahlung.
Leider kann ich den Vermerk in meinen Unterlagen nicht mehr finden. Es steht glaub ich im BGB.
Meine Frage lautet jedoch, ob man dies auch auf einen Vergleich bzw. Einmalzahlung anwenden könnte.
Also dem Gläubiger einen bestimmten Betrag anbieten, diesen tagsdrauf überweisen und abwarten was passiert.
Entweder der GL überweist das Geld zurück oder der Schuldner hat Glück und ist quasi von der Restschuld befreit.
Meine Idee dahinter ist sicher jedem klar.
Ich möchte auf diesem Weg versuchen einem Bekannten aus der Schuldenspirale zu helfen. Er hat die Möglichkeit von seiner Familie etwas Geld zur Bereinigung seiner Schulden zu bekommen. Nun hat er schon selbst einige Versuche unternommen, sich mit verschiedenen Inkassobüros zu einigen, nur leider ohne Erfolg.
Daher habe ich mir Gedacht, so vielleicht ein wenig "nachhelfen" zu können, so auf Basis vom §364 BGB
.
Wie seht ihr da denn?
Gruß
Thome
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Vergleichsangebot machen & sofort zahlen?
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Wenn er das Geld annimmt (und nicht zurück schickt) aber einen kurzen Mahnbrief folgen lässt, der Form: "... danke für die Teilzahlung, den Rest erwarten wir bis ...", dann ist Ihr schöner Plan allerdings ohnehin obolet.
Vielleicht sollten Sie darüber nachdenken alles zurück zu zahlen ... !?
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" Das Forum - wo Böcke gärtnern und Vergleiche hinken dürfen ... "
quote:
Man solle ein entsprechendes Schreiben aufsetzen und einige Tage später die erste Rate mit dem zweckgebundenen Verwendungszwecks überweisen. Sollte der Gläubiger der Ratenzahlung nicht zustimmen muss er die Rate innerhalb (ich glaube es sind 10 Arbeitstage) wieder zurückzahlen, sollte er dies jedoch nicht tun, gilt dies als seine Zustimmung zur Ratenzahlung.
Das funktioniert so nicht
Der GL muß diesem vorgeschlagenen Vergleich schriftlich zustimmen
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"Empörung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen "
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quote:<hr size=1 noshade>Es steht glaub ich im BGB. <hr size=1 noshade>
Da steht nichts dergleichen. Es gibt so etwas wie eine stille Willensbekundung. Sprich: Ohne irgendeinen Widerspruch gilt die Ratenzahlung als akzeptiert und vereinbart.
Ansonsten gilt das, was anephan im Prinzip sagen will: Widerspricht er schriftlich, hat er widersprochen.
Das Geld zurücküberweisen ist eher unüblich. Geld einer Forderung, was man schonmal hat, behält man. Dann halt als Anzahlung.
quote:<hr size=1 noshade>§364 BGB . <hr size=1 noshade>
Trifft hier insoweit nicht zu, als ja nicht ersatzweise weniger gezahlt wird. Das wäre beispielsweise die Möglichkeit, für den Gläubiger unendgeldlich zu arbeiten, um so die Schuld abzutragen usw. Manches mal ist das möglich und sinnvoll, um die Schuldenlast zu drücken. Beispielsweise könnte man beim Nachbarn Gartenarbeiten durchführen, was weiss ich. Müssen beide natürlich zustimmen und wenn der Gläubiger Geld will, dann will er Geld.
Bei einer Schuldenspirale sollte man sich überlegen, wieviel an welchen Gläubiger gezahlt wird. Denn schließlich steht immer im Raum, wenn die Privatinsolvenz kommt, sich wegen Gläubigerbegünstigung strafbar zu machen.
Hinsichtlich Ratenzahlungen kann man die Gläubiger vor vollendete Tatsachen stellen. Das ist richtig. Das geht aber nur, wenn man auch zügig in zwei/drei Monaten alles abbezahlen könnte. Ansonsten kommen einem Klagen u.ä. zuvor.
Wenn die Familie aus der Patsche hilft, sollte man sich das überlegen. Das kommt auf den Schuldner an, wie stark er sich helfen lassen will, wie konsequent man ihn auch "unter Kontrolle hat". Sprich, ob man auf ihn positiv einwirken kann, was zukünftige Schulden angeht usw.
Sich tot stellende oder sich stur stellende Gläubiger weckt man nur mit einem anerkannten Schuldnerberater auf (also jenen, die nichts kosten, gibt es von verschiedenen gemeinnützigen Vereinen) oder mit einer Privatinsolvenz bzw. der deutlichen Androhung derselben. Da hat man wenig Handhabe. Wenn sie einem Entschuldungsplan nicht zustimmen, kann man ggf. eine Zwangseinigung herbeiführen. Mehr dazu sollte der Schuldnerberater sagen, also unter welchen Voraussetzungen so eine Zwangseinigung möglich ist.
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-- Editiert mepeisen am 19.11.2012 17:44
Wie wäre denn der Versuch? Jedem Gläubiger einen Brief scheiben das man vor hat in kürze in die Privatinsolvents zu gehen.
Und daher nur einigen wenigen die Möglichkeit gibt noch einen Teil Ihrer Forderungen per Einmalzahlung zu erhalten.
Bei meiner Freundin hat der Trick voll geklappt, gut sie war auch Harts 4 Empfängerin und daher hätten die auch in einer Privatinsolvents nichts von Ihr bekommen.
Schulden sind bei Ihr weg und den Weg in die Insolvents konte sie sich damit ersparen.
Vielleicht wäre das auch eine Möglichkeit:-)
lg
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quote:
Bei meiner Freundin hat der Trick
Das ist kein Trick. In einer Privatinsolvenz ist, Wohlverhalten des Schuldners vorausgesetzt, eine vollständige Befriedigung der Gläubiger eher unwahrscheinlich. Meistens gibt es dann auch noch Gläubiger, die zusätzlich hinzukommen, bisher aber noch bedient werden.
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