Vergleichsangebot von National Inkasso

8. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
tobi90901
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Vergleichsangebot von National Inkasso

Hallo,

ich habe bereits mehrere E-Mails von National Inkasso bekommen, die Hauptforderung beläuft sich mit allen Gebühren auf ca 92€. (Ursprünglich 10€)
Da ich auf keiner dieser Mails reagiert habe, kam ein Vergleich per E-Mail in Höhe von 57,76€.
Auch darauf habe ich nicht reagiert.

Nun habe ich folgende E-Mail bekommen, die mich total überrascht.
Ich soll einen Vergleich in Höhe von 0,01 € bezahlen würde damit die Forderung anerkennen und die Sache wäre erledigt.
Aber wieso reicht denen ein Betrag von 0,01€ und was haben die davon dass ich die Forderung dadurch anerkenne? Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?

Forderungsgrund: Dienstleistungsvertrag
Sehr geehrter Herr XXX,

leider konnten wir mit Ihnen bis heute keine gemeinsame Lösung erzielen. Der offene Gesamtbetrag beläuft sich aktuell auf 57,76€. Deshalb fragen wir Sie heute:

„Wie können wir Sie bei der Begleichung der Forderung unterstützen?"

Ohne Ihre finanzielle Situation zu kennen, bieten wir Ihnen folgendes an:

Sie erkennen die Forderung an und zahlen einen einmaligen Vergleichsbetrag in Höhe von € 0,01, bis zum 18.05.2018. Die Forderung wäre dann für Sie komplett beglichen.

oder

Sie zahlen eine monatliche Rate, auf die Gesamtforderung (ohne Verzicht). Dabei wird eine Einigungsgebühr, die sich nach 1000 VV RVG richtig, berechnet. Damit diese Ratenzahlungsvereinbarung wirksam wird, teilen Sie uns bitte bis zum 18.05.2018 mit, ab wann und in welcher Höhe wir diese aufnehmen können.

Bitte beachten Sie: Kommen Sie mit der Zahlung der Vergleichssumme oder der Rate in Verzug, ist der Gesamtbetrag in Höhe von 57,76 € zur sofortigen Zahlung fällig.



Danke für eure Hilfe!


-- Editiert von tobi90901 am 08.05.2018 14:31

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Ist der Mandator von National Inkasso stoned ?
Anhand des bisherigen Schriftwechsel ist zwar leicht zu ersehen das die Gegenseite sich keine großen Chancen ausrechnet. Warum aber dieser bizarre Brief geschrieben wurde bleibt rätselhaft.
Bin gespannt was die anderen user dazu sagen

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

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#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Vielleicht wollte er die Kontonummer testen (0,01€ Testüberweisung), hat aber einen falschen Knopf geklickt.

Ist denn die Hauptforderung mit den 10€ überhaupt berechtigt?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#3
 Von 
tobi90901
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Vielleicht wollte er die Kontonummer testen (0,01€ Testüberweisung), hat aber einen falschen Knopf geklickt.

Ist denn die Hauptforderung mit den 10€ überhaupt berechtigt?


Ja die Forderung in Höhe von damals 10€ war berechtigt.
Mich macht die ganze Sacge stutzig. Verstehe den Sinn hinter den 1Cent nicht.
Soll ich es wagen und überweisen?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Ich versteh es auch nicht , das ist ein richtiger Mindf...ck. Ergibt keinen Sinn. Man könnte spekulieren das man bei Annahme des Vergleiches die Forderng anerkannt hat und die Gebühren dadurch aktzeptiert. Das ist aber auch unlogisch da ja da steht " Die Forderung wäre dann für Sie komplett beglichen "

oder der Inkasso ma hat sich wie @mepeisen vermutet tatsächlich "verdrückt" und wollte eine andere Summe eingeben.

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

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#5
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2427 Beiträge, 719x hilfreich)

Ich vermute zwar auch ein Versehen, aber es kann auch anders sein. Hier geht es oft auch um Statistik. Wieder ein Fall positiv abgeschlossen.
10€ Forderungen laufen nicht in den MB.

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#6
 Von 
teilhalt
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich hatte mal einen Fall, da wurde mir ein Vergleich in Höhe von 0 Euro angeboten. Den habe ich angenommen, danach hiess es seitens des Inkasso: Sorry, Fehler. Bitte vollständig bezahlen.

Ich wäre also vorsichtig mit einer Überweisung. Evlt. besser direkt auf das Konto einzahlen...

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#7
 Von 
tobi90901
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von teilhalt):
Ich hatte mal einen Fall, da wurde mir ein Vergleich in Höhe von 0 Euro angeboten. Den habe ich angenommen, danach hiess es seitens des Inkasso: Sorry, Fehler. Bitte vollständig bezahlen.

Ich wäre also vorsichtig mit einer Überweisung. Evlt. besser direkt auf das Konto einzahlen...


Was meinst du mit "direkt auf das Konto einzahlen"
Ich bin echt am überlegen den Cent zu Überweisen. Können die dann eventuell sagen es war ein Fehler? Immerhin habe ich das Angebot ja schriftlich per Mail.

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#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Naja, der eine Cent ist ja nicht so schlimm. Man überweist mit Verwendungszweck "Summe gemäß Vergleichsangebot vom XX.XX." und verlangt eine Erledigt-Bestätigung gemäß Vergleich. Und wenn sie dann sagen "Ätsch, war nur ein Versehen" legt man es auf Konfrontation an. Sie müssten vor Gericht nicht einfach nur behaupten, dass es ein Versehen war, sie müssten auch irgendeine Form des Nachweises liefern, was da schief gelaufen mag. Ob sie das wirklich machen wollen?
Denn ein Detail spricht dann für dich: Sie werden den einen Cent sicher nicht zurückzahlen. Müssten sie aber, wenn sie sich völlig vertan haben, denn dann passt ja deine Zweckbestimmung nicht mehr ;-)

-- Editiert von mepeisen am 09.05.2018 07:49

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#9
 Von 
teilhalt
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von tobi90901):


Was meinst du mit "direkt auf das Konto einzahlen"
Ich bin echt am überlegen den Cent zu Überweisen. Können die dann eventuell sagen es war ein Fehler? Immerhin habe ich das Angebot ja schriftlich per Mail.

Ich hab das schon sehr lange nicht mehr gemacht, aber ich kenne noch die Variante: Ich gehe zur Bank und fülle dort eine Art Überweisungsträger aus, der neben den Empfängerinformationen nur meinen Namen, Anschrift und den Verwendungszweck enthält. Dann gehts zur Kasse und der Betrag gem. Einzahlungsbeleg wird bezahlt und die Bank überweist es dann auf das Empfängerkonto. Hat den großen Vorteil: Der Empfänger bekommt deine Bankverbindung nicht, aber Du hast dennoch nachweisbar eingezahlt ;)

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#10
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

@mepeisen : Na ja wenn die dann behaupten das mit dem 1 Cent war ein Versehen tritt man einfach vom Vergleich zurück.
Bitte um Korrektur wenn ich falsch liege

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

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#11
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Du liegst falsch.

@ Tobi,

vergleiche bitte den Text den Du erhalten hast mit dem Text, den Du hier einstellst. Jede Kleinigkeit kann absolut wichtig sein. Ich erkenne zumindest einen Fehler (belanglos) in Deinem Text.

ich halte das Angebot für Bauernfängerei.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
tobi90901
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Du liegst falsch.

@ Tobi,

vergleiche bitte den Text den Du erhalten hast mit dem Text, den Du hier einstellst. Jede Kleinigkeit kann absolut wichtig sein. Ich erkenne zumindest einen Fehler (belanglos) in Deinem Text.

ich halte das Angebot für Bauernfängerei.

Berry


Der Text ist 1:1 kopiert worden.
Was ist denn damit falsch?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Du liegst falsch.

Wieso?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
tobi90901
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, Nabend

Heute folgende Mail

Sehr geehrte(r) Herr/Frau Xxxx,

wie Ihnen bereits mehrfach mitgeteilt wurde, hat uns die Inet Cash GmbH als registriertes Inkassounternehmen mit der Beitreibung der offenen Forderungen beauftragt (entsprechende Vollmacht wird versichert).

Zuständigkeitshalber wurde mir Ihre Forderungsangelegenheit weitergeleitet, um das gerichtliche Mahnverfahren einzuleiten.

Hierdurch weiter entstehende Kosten für das gerichtliche Verfahren und an dessen Anschluss ggfls. durchzuführende Zwangsvollstreckungsmaßnahmen würden Ihnen zur Last fallen.

Es liegt unserem Mandanten jedoch nicht daran, sich vor Gericht auseinander zu setzen. Deshalb bin ich bereit, im Sinne einer gütlichen Einigung und um eine für beide Seiten unschöne und kostenintensive Auseinandersetzung zu vermeiden, Ihnen entgegen zu kommen.

Als Ausnahme von der Regel und entgegen den Vertragsbedingungen bietet Ihnen unser Auftraggeber an, den offenen Saldo in Höhe von 57,77 € bis zum 29.05.2018 durch einen
Vergleichsbetrag in Höhe von 0,02€

Hier klicken und bequem per SOFORT Überweisung bezahlen



zu begleichen.

Kommen Sie der Zahlungsverpflichtung vollständig und fristgerecht nach, so verzichtet unser Auftraggeber auf die Restsumme i.H.v. 57,75 €.

Wir hoffen, auf diese Weise die Angelegenheit aus der Welt schaffen zu können.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ähhhh. Sehr sehr lustig. Wirklich lustig. Also wenn die HF berechtigt ist, würde ich das nun überweisen (also die 2 Cent). Die können sich nicht mehr auf einen Irrtum berufen, nachdem du überwiesen hast. Sie haben dir nun 2 Vergleichsangebote gemacht. Ein Cent, dann zwei Cent.

Signatur:

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#16
 Von 
tobi90901
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Es wird immer skurriler, nun bieten sie mir einen Vergleich an in Höhe von 3 Cent. Das komische ist, dass sie mir den Vergleich auf Raten anbieten, ich kann also einmal 1 Cent und einmal 2 Cent überweisen? Das ist doch bei dem Betrag ein schlechter Scherz.

Sehr geehrter Herr XXX,

hiermit möchten wir an unsere vorherige Email und das darin enthaltene
Vergleichsangebot in Höhe von 0,03 €

Hier klicken und bequem per SOFORT Überweisung bezahlen



erinnern.

Kommen Sie der Zahlungsverpflichtung vollständig und fristgerecht nach, so verzichtet unser Auftraggeber auf die Restsumme in Höhe von 57,75 €.

Sollten Gründe vorliegen, die es Ihnen nicht möglich machen die Frist einzuhalten, können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen. Gemeinsam finden wir eine Lösung und auch eine Fristverlängerung des Vergleichsangebotes ist möglich.

Ferner ist es möglich den Vergleichsbetrag, ohne dass weitere Kosten für Sie entstehen, in zwei Raten zu begleichen.

Sie erreichen uns telefonisch unter 0211/54243377, oder schicken Sie eine Email an info@national-inkasso.de.

Sollte die Frist jedoch fruchtlos verstreichen, ist das Vergleichsangebot hinfällig und die Gesamtsumme in Höhe von 57,78 € wird fällig.
Ferner werden wir umgehend, wie vorab angekündigt, das gerichtliche Mahnverfahren einleiten. Ein solches ist mit erheblichen Kosten verbunden (Mahnbescheidsgebühr, Gerichtskosten, Gerichtsvollzieherkosten etc.). Diese Kosten wären von Ihnen aufgrund des Zahlungsverzuges zu erstatten.

Wir gehen davon aus, dass auch Ihnen daran gelegen ist die Frist zur Zahlung einzuhalten und eine gütliche außergerichtliche Einigung zu erzielen.

Für Rückfragen stehen wir zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsabteilung der National Inkasso GmbH

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Das ist auch am Ende womöglich irgendein völlig autonomer Softwareprozess, der aufgrund einer Fehlbedienung Dinge tut, ohne dass es jemand mitbekommt ;-)

Signatur:

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