Vergleichshöhe

4. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
Romy2604
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)
Vergleichshöhe

Hallo zusammen,

vorweg, ich will natürlich keine Rechtsberatung, nur Aussagen/Meinungen wie ihr das machen würdet.

So, eine Bekannte hat Quelle Schulden gemacht (2006), Hauptforderung waren 4700 Euro, heute wollten Haas&Kollegen natürlich 7800 Euro haben. Die Schulden sind berechtigt und sie ist auch bemüht zu bezahlen. Nun hätte sie die Möglichkeit einen Vergleich anzubieten, da man ihr familiär helfen möchte. In welcher Höhe schätzt ihr hat der Vergleich Erfolg? Ich habe bereits ein Angebot gemacht für sie, nur noch keine Rekation bekommen.

Viele Grüße

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25 Antworten
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#1
 Von 
bummelbiene99
Status:
Praktikant
(593 Beiträge, 189x hilfreich)

Hallo,

so pauschal kann man das leider nicht sagen.

Je schlechter die finanzielle Situation - auch für die Zukunft aussieht - desto besser sind die Chancen für einen Vergleich.
Heißt, jemand der gerade die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat und Altersrente in unpfändbarer Höhe bezieht wird einen geringeren Vergleich abschließen können, als jemand der über pfändbares Einkommen verfügt.


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#2
 Von 
Romy2604
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok, stimmt ihr kennt ja die Situation gar nicht ;-)

Also pfändbares Einkommen wäre da, ABER widerrum auch nicht. Sie ist unterhaltspflichtig gegenüber 4 Personen, dieser kann noch nicht einmal in voller Höhe erbracht werden....

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#3
 Von 
bummelbiene99
Status:
Praktikant
(593 Beiträge, 189x hilfreich)

Hallo,

heißt das Lohnpfändung?

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41017x hilfreich)

Wurde die Hauptforderung tituliert?

Sind auch die Zinsen tituliert?




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Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#5
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6419x hilfreich)

Bei einem Vergleichsangebot hat man nie selber das geld sondern bekommt es immer zweckgebunden einmalig und befristet geliehen.
Dies würde ich in dem schriftlich formulierten Vergleichsangebot immer " einbauen "

Forderung tituliert ?
Mehr Infos !

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#6
 Von 
Romy2604
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Also die sowohl die Forderung, als auch die Zinsen sind tituliert. Ich habe ein Vergleichsangebot für sie gemacht, da habe ich natürlich auf die Leihgabe und die Befristung hingewiesen, danke nochmal thehellion. Sie hat mtl. Einkommen von etwa 1.600 Euro netto, muss aber für 4 Personen Unterhalt bezahlen. Ich warte noch auf die Reaktion der Kanzlei, habe ich diese, werde ich euch das auch noch mitteilen ;-)

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#7
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6419x hilfreich)

Anregungen bei einem Vergleich auch hier
http://www.f-sb.de/forumneu/forumdisplay.php?s=225355aeb1a7d18c495bf5051375f2e***=2

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#8
 Von 
avalon2006
Status:
Praktikant
(801 Beiträge, 100x hilfreich)

Kommt darauf an, wie Haas und Ko. heute drauf sind. Als ich 2006 mein Angebot unterbreitete, kam ich mit 20% der Forderung davon. Seit es Zwegat gibt, ist es ungleich schwieriger geworden was zu erreichen. Ich habe meine Schulden vor Zwegat erledigt bekommen.

gruß
avalon 2006

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"Das Leben ist eines der Härtesten."

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#9
 Von 
Romy2604
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen,

habe jetzt endlich mal eine Reaktion erhalten. Meine Bekannte soll einen Vergleich in Höhe von 5.000 Euro bezahlen, angeboten hatte ich 3.000 Euro ;-) Ich habe jetzt nochmal geantwortet und nochmals die 3.000 Euro angeboten, ansonsten wird sie wohl in die Privatinsolvenz müssen, sind ja nicht die einzigsten Schulden leider. Mal sehen was jetzt kommt so kurz vor Weihnachten werden die ja immer "frecher" :-)

Grüße

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#10
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 382x hilfreich)

quote:
: Mal sehen was jetzt kommt so kurz vor Weihnachten werden die ja immer "frecher" :-)


Das kennt man schon...

Jedenfalls haben die von einer PI wahrscheinlich weniger als von einem Vergleich, wenn auch mit kleinen Raten und / oder mit 3000 Euro. Man wird hier wohl zur Verbesserung der Verhandlungsbasis in erster Linie auf die finanziellen Möglichkeiten und den Selbstbehalt (Pfändungsfreigrenze) abstellen müssen. Der Selbstbehalt wird ja doch wohl deutlich höher sein als für eine Alleinstehende ohne Unterhaltsverpflichtungen, wo er bei ca. 1000 Euro pro Monat liegen würde, soweit ich weiß. Wenn sie keine UH-Verpflichtungen hätte, könnte sie ja pro Monat dann wohl so ca. 600 Euro anweisen. Bei der aktuellen Sachlage ist aber definitiv weniger zu holen. Ich hoffe, dass es mit einem vernünftigen Vergleich klappt...

Alles Gute!
LG
Morgause


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#11
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6419x hilfreich)

War richtig bei den angeboteten 3000 zu bleiben !
Nicht einknicken !
Die melden sich in ein paar Wochen wieder


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#12
 Von 
Romy2604
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke euch für die Fürsprache ;-)
Ich bin ja dafür Schulden zu bezahlen, sofern sie zu Recht bestehen, aber es geht einfach nicht. Und ich denke es wird sich in Zukunft wirtschaftlich gesehen kaum was ändern. Sollten sich Haas&Kollegen wieder melden, sage ich Bescheid, mag ja sein das es jemand interessiert. Ach ja, was ich komisch finde ist einfach das keinerlei Nachweise über Einkommen oder Unterhaltsverpflichtungen eingefordert wurden, sonst soll man doch jeden Mist nachweisen können....

Grüße

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#13
 Von 
guest-12324.11.2010 10:38:54
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#14
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6419x hilfreich)

Zitat:
Ach ja, was ich komisch finde ist einfach das keinerlei Nachweise über Einkommen oder Unterhaltsverpflichtungen eingefordert wurden, sonst soll man doch jeden Mist nachweisen können....

Das ist wirklich sehr selten
Nicht falsch verstehen - da Du die Frage bereits beantwortet hast :
Ich frage sicherheitshalber trotzdem nochmal nach da es manchmal Mißverständnisse gibt :
Es ist also absolut sicher das die Quelle Forderung tituliert ist
( Vollstreckungsbescheid ) ?

lg


-- Editiert am 24.11.2010 22:54

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#15
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 382x hilfreich)

Und die Nachweise könnt ihr auch von euch aus einreichen -)

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#16
 Von 
kronzeuge
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 5x hilfreich)

hallo zusammen,sorry dass ich hier schreibe, keinen eignen Thread hier habe. hoffe, ihr versteht es.

meine Sache wg Quelle läuft auch über Haas , allerdings Büro einer Zweigstelle.

und Sorge, weil ich nicht sicher bin, ob der mir bisher nicht vorgelegte VollstreckungsTitel, gültig ist . es gibt einen, das habe ich mir vom AG Coburg zuschicken lassen, allerdings lautet der noch auf Quelle AG. da aus 2002 und nicht auf die GmbH- das ist evtl. nur eine Formsache, müsste lt. Gericht aber schon umgeschrieben werden.
auf mein verlangen wurde mir erst nach Termin mit dem OGV den ich weil ich krank war, nicht einhalten konnte.
dann erst eine Art Vollmacht zugesandt, ich kann nicht prüfen, als Nicht jurist ob diese rechtswirksam ist.
Auch habe ich hier erfahren. es ist Vorsicht geboten, da meistens die Alt Titel vor der Inso an die Inkassobüros verkauft worden sind, und demzufolge man nur noch Zahlung leisten soll direkt an den InsO Verwalter , dessen Bankverbindung, bzw. Valovis.
und nicht auf irgendein Postbank Konto
woher weiss ich, dass das geld dann auch in die Inso Masse fliesst und nicht als deren Guthaben so verbleibt-

Frage: wie erkennt man eine rechtsgültige Vollmacht, ist es nicht auch eine Urkunde, sowie der Titel, muss diese nicht mit ort Datum und Anschrift des Vollmachtgebers versehen sein???
das ist schon sehr merkwürdig

ich rate allen zur Vorsicht

bitte Antwort. eilt. besten Dank.

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#17
 Von 
Romy2604
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen, sie haben sich nochmals gemeldet und wollen die angebotenen 3000 Euro nicht, sondern 5000 Euro. Das ist aber echt nicht möglich. Was soll ich denn noch machen? Einfach laufen lassen oder nochmal schreiben und nochmal die Sachlage schildern?

P.S. Ja, die Forderung ist tituliert, VB aus 2006.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6419x hilfreich)

Ich empfehle :
Nichts machen und nicht reagieren !!!
Die melden sich wieder !
Es ist ein Pokerspiel

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0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Romy2604
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen,

wie soll man sich denn weiterhin verhalten, wenn die sich dann in absehbarer Zeit nochmal melden?

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6419x hilfreich)

Am besten nochmal posten
Ich geh davon aus das man Dir in Kürze ein neues Angebot machen wird

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0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Romy2604
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen,

also ich hatte auf den Vergleich nicht weiter reagiert, die Frist war abgelaufen. Daraufhin hat man ihr eine neue Frist mit den 5000 Euro gesetzt. Hab jetzt für sie geantwortet das nur die 3000 Euro zur Verfügung gestellt werden. Bis jetzt kam weiter nichts, wir sind gespannt ;-)

Schönen Tag euch.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Romy2604
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen,

gestern kam dann erneut ein Standardbrief: Bisher haben Sie auf unser letztes Schreiben keine Zahlung geleistet, zahlen Sie die Vergleichssumme von 5000 Euro bis 10.02.

Ja und? Auf unser letztes Schreiben wurde null reagiert, wie so oft. Das nervt. Ich weiß ja sie hätte Ihre Schulden zahlen sollen, aber hat sie nicht und nun möchte sie es vergleichsweise schaffen und nichts ist. Ist ja schließlich nicht der einzigste Gläubiger.

Schönen Sonntag!

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Malshandir
Status:
Schüler
(192 Beiträge, 48x hilfreich)

Die grosse Frage, die besteht ist, wie gross sind die Gesamtschulden und wieviel wird bei einer Pi rüberkommen.

Finde es spannend, dass Hass von einer so hohen Befriedigungsquote ausgeht.
Wenn man sich mal umschaut kann jeder Gläubiger mit einer Quote von 10% sehr zufrieden sein.

Ich würde es aussitzen und wenn die PI eh nicht abwendbar ist, dann sehen sie halt 5000 nur in Summe 500.

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0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Romy2604
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

von einer PI wollen wir erst mal absehen. Nettoeinkommen 1600 Euro, 4 unterhaltsberechtigte Personen hat sie. Also mit Kosten und Zinsen wären es rund 12000 Euro, nur die HF zusammen rund 7000 Euro. Selbst das Arbeitsamt konnte sie mit 10% befriedigen, aber Haas und Co. wollen wohl nicht. Mal abgesehen von den Seiler-Herrschaften, die statt auf Schreiben zu antworten den GV vorbeischicken ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6419x hilfreich)

Wenn der GV in Sachen Seiler (100 % Telekom Tochter) "erfolglos" war wird sich demnächst das Inkassobüro accumio melden ! Mit denen kannst Du einen Vergleich aushandeln

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"http://www.youtube.com/watch?v=7NxcwCmpEvw&feature=related"

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