Vergleichszahlung, was ist das?

27. Oktober 2009 Thema abonnieren
 Von 
dariuz
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vergleichszahlung, was ist das?

Hallo,

Die Kanzlei Seiler&Kollegen haben mir gegenüber eine Forderung in Höhe von 961,39€.
Ich habe nun auf der Internetseite der oben genannten Kanzlei herausgefunden, dass ich die Möglichkeit habe eine Vergleichszahlung anzubieten.

So wie ich das lese, kann ich durch eine Einmalzahlung die Schuld tilgen.

Wie hoch muss den min. Betrag denn sein und gibt es denn bestimmte Voraussetzungen die da sein müssen damit ein Vergleich zustande kommt?

Mfg
Dariuz

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
seba79
Status:
Lehrling
(1486 Beiträge, 569x hilfreich)

Sofern die Forderung feststeht, besteht (zumindest von Seite der Kanzlei) wohl kaum Bedarf auf einen Vergleich.
Ein Vergleich bietet sich i.d.R. dann an, wenn zB Rechtsunsicherheiten bestehen und man aussergerichtlich die Sache möglichst günstig für beide Seiten lösen will, da die gerichtliche Klärung nur beiden Seiten weitere Kosten entstehen liesse, bzw wenn beide Seiten Forderungen gegeneinander stellen.

Zitat:
So wie ich das lese, kann ich durch eine Einmalzahlung die Schuld tilgen.

Sicher!
Vermutlich durch eine Einmalzahlung von 961,39 Euro.


NACHTRAG:

Ich habe mal gegooled!

Ich würde die Forderung der Kanzlei genau prüfen, sofern man dieser nicht selber voll zustimmt... zur Not mich an die Verbraucherzentrale oder einen Anwalt wenden.

Wie es aussieht fällt die Kanzlei Seiler&Kollegen immer wieder durch seltsame "mysteriöse Forderungen" (so das ZDF) negativ auf; siehe auch
http://www.myvideo.de/watch/733335/Kanzlei_des_Grauens_Seiler_Kollegen



-- Editiert am 27.10.2009 22:38

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Faustregel
Je schlechter Deine Schufa desto höher die vergleichsbereitschaft

lg

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
dariuz
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie kann ich denn meinen Schufa Eintrag überprüfen?

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Inguana
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 29x hilfreich)

Offizielle Seite: www.schufa.de
Auskunft: https://www.meineschufa.de/index.php?site=11_2

Da bekommst du gegen Gebühr Auskunft über deine Daten. Einmalig in Papier um die 8 € ... online für unbegrenzten Zugriff ca. 16 €.
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"*** I wois nix, und davon viel*****Wer Rechtschreibfehler findet, darf Sie gern behalten*****"

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