Hallo,
Die Kanzlei Seiler&Kollegen haben mir gegenüber eine Forderung in Höhe von 961,39€.
Ich habe nun auf der Internetseite der oben genannten Kanzlei herausgefunden, dass ich die Möglichkeit habe eine Vergleichszahlung anzubieten.
So wie ich das lese, kann ich durch eine Einmalzahlung die Schuld tilgen.
Wie hoch muss den min. Betrag denn sein und gibt es denn bestimmte Voraussetzungen die da sein müssen damit ein Vergleich zustande kommt?
Mfg
Dariuz
Vergleichszahlung, was ist das?
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Sofern die Forderung feststeht, besteht (zumindest von Seite der Kanzlei) wohl kaum Bedarf auf einen Vergleich.
Ein Vergleich bietet sich i.d.R. dann an, wenn zB Rechtsunsicherheiten bestehen und man aussergerichtlich die Sache möglichst günstig für beide Seiten lösen will, da die gerichtliche Klärung nur beiden Seiten weitere Kosten entstehen liesse, bzw wenn beide Seiten Forderungen gegeneinander stellen.
Zitat:So wie ich das lese, kann ich durch eine Einmalzahlung die Schuld tilgen.
Sicher!
Vermutlich durch eine Einmalzahlung von 961,39 Euro.
NACHTRAG:
Ich habe mal gegooled!
Ich würde die Forderung der Kanzlei genau prüfen, sofern man dieser nicht selber voll zustimmt... zur Not mich an die Verbraucherzentrale oder einen Anwalt wenden.
Wie es aussieht fällt die Kanzlei Seiler&Kollegen immer wieder durch seltsame "mysteriöse Forderungen" (so das ZDF) negativ auf; siehe auch
http://www.myvideo.de/watch/733335/Kanzlei_des_Grauens_Seiler_Kollegen
-- Editiert am 27.10.2009 22:38
Faustregel
Je schlechter Deine Schufa desto höher die vergleichsbereitschaft
lg
-----------------
""
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Wie kann ich denn meinen Schufa Eintrag überprüfen?
-----------------
""
Offizielle Seite: www.schufa.de
Auskunft: https://www.meineschufa.de/index.php?site=11_2
Da bekommst du gegen Gebühr Auskunft über deine Daten. Einmalig in Papier um die 8 € ... online für unbegrenzten Zugriff ca. 16 €.
Der Online Accout lohnt sich für die, die mehrere Sachen eingetragen haben und es nachverfolgen möchten. So muß man nicht jedesmal einen Auszug "kaufen".
-----------------
"*** I wois nix, und davon viel*****Wer Rechtschreibfehler findet, darf Sie gern behalten*****"
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
12 Antworten
-
7 Antworten
-
6 Antworten
-
6 Antworten
-
72 Antworten
-
18 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
14 Antworten
-
13 Antworten
-
11 Antworten
-
5 Antworten
-
7 Antworten
-
3 Antworten
-
7 Antworten
-
3 Antworten
-
5 Antworten