Vergleichzahlung bezahlt, aber wollen danach doch wieder Geld

30. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
Mr.Moto
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Vergleichzahlung bezahlt, aber wollen danach doch wieder Geld

Guten Morgen,
hatte da noch ein Jugendlaster, was ich los werden wollte und hab ein Vergleich einer Inkasso Firma Angeboten. Wieso auch immer Antwortet immer der Anwalt dieses Inkasso Unternehmens ( haben auch die selbe Adresse ). Auf jedenfall, hat dieser Anwalt mir schriftlich zukommen lassen, das Die mit meiner Summe x nicht einverstanden sind und mir direkt ein alternativvergleich xy angeboten.
Ich bin dann darauf eingegangen und hab diesen Betrag xy gezahlt und dem Inkasso Büro darüber Informiert, das die Zahlung beglichen ist.
Paar Tage später kam ein neuer Brief von dem Anwalt das auf einmal die 350 € nicht ausgereicht hätten und noch eine Summe XZ zu zahlen wäre.
Hab Vergleich gemacht - die mir ein Alternativvergleich - summe gezahlt und wollen auf einmal doch mehr.
Ist das Rechtens was die machen, wenn ich das auch schriftlich habe?
Bitte um Hilfe und 1000 dank für die Mühe

Grüße

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Hallo,

der geschlossene Vergleich zählt. Wenn Du es schriftlich hast, dann die Unterlagen gut aufheben.
War die Forderung tituliert ?
Welche Posten werden exakt in der neuerlichen Aufstellung gefordert ?

-- Editiert von hausfrau66 am 30.01.2019 10:17

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#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Zitat:
Welche Posten werden exakt in der neuerlichen Aufstellung gefordert ?

Diese Frage ist eigentlich überflüssig, denn
Zitat:
der geschlossene Vergleich zählt. Wenn Du es schriftlich hast, dann die Unterlagen gut aufheben.

genau das ist ja richtig. Vergleich ist Vergleich. Nachmelken ist nicht. Wenn der Gläubiger meint, dass der Vergleich blöd war, dann hat er Pech gehabt. Er hätte das ja nicht als Gegenvorschlag machen dürfen.

Frage: Welcher Anwalt? Welches Inkasso? Was steht auf dem Titel drauf? Was hast du gezahlt? Manchmal hat man trotz Vergleich eigentlich viel zu viel bezahlt. Dann kann es einem egal sein, ob die noch mehr fordern, ihren eigenen Vergleichsvorschlag anfechten. Sie würden auch niemals mehr pfänden dürfen.

Zitat:
War die Forderung tituliert ?

Wenn ja, anschließende Frage: Hast du den Original-Titel von denen zugesandt bekommen?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#3
 Von 
Mr.Moto
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für eure Antworten,

hatte mich auf die E-mail Benachrichtigung bei Antworten eingestellt, deswegen 2 Tage verspätet.
Ich Zitire das Schreiben :

Sehr geehrter ...
in obiger Angelegenheit nehmen wir Bezug auf Ihren Vergleichsvorschlag in Höhe von....€.
Aufgrund der Höhe der offenstehenden Gesamtforderung kann unsere Mandatin diesem nicht zustimmen.
Um Ihnen dennoch entgegenzukommen, bieten wir einen Alternativvergleich in Höhe von...€ an, welcher auch durch eine ratenzahlung zum Ausgleich gebracht werden kann.
Ihrem Antwortschreiben sehen wir innerhalb von 10 Tagen entgegen.

Habe mit einer sofortigen Überweisung, der Alternativvergleichs Höhe geantwortet.

Es handelt sich um Universuminkasso und der Kanlzei Neumeyer, die auch alles beantworten/ abwickeln.

Habe dennoch direkt nach der Überweisung Universum Inkasso angeschrieben und Ihnen mitgeteilt, das der Betrag überwiesen wurde und ich auf meinen Titel und der Bestätigung bestehe.

Danach kam dann das Ach so tolle Schreiben von der Kanzlei Neumeyer, die sagen, das die 350 € nicht ausgereicht haben und mir daher den titel nicht zu senden können.

Die wollen noch ü 100 € haben, aber aus Prinzip seh ich das nicht ein, auch wenn der Betrag nicht die Welt ist.
Kommt mir einfach wie Arklistige Täuschung vor. Richtig dreißt und betrügersich.

Grüße




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#4
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 288x hilfreich)

So,
im Prinzip ganz einfach:

Ich würde denen jetzt einen Brief schreiben:

Sehr geehrte Knazlei,
ich nehme Bezug auf Ihr Aktenzeichen xxxxxx und teile Ihnen mit, dass ich keine weiteren Zahlungen mehr leisten werde.
Es existiert zwischen uns eine bindende Vergleichsvereinbarung. Diese haben sie mir am xx.xx.xxxx per xxxxx unterbreitet, welche ich durch die Zahlung vom xx.xx.xxxx angenommen habe.

Ich fordere Sie hiermit auf, mir den entwerteten Titel bis zum (14 Tage ab Briefdatum) herauszugeben.

Sollte diese Frist fruchtlos verstreichen werde ich unmittelbar darauf meinen Anwalt mit einer Herausgabeklage beauftragen.

MfG


Wichtig ist, diesen Brief ber Einschreiben Rückschein versenden, damit man was in der Hand hat, dass dieser auch angekommen ist.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt: Keine Rechtsberatung. Es gilt §675(2) BGB.

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Würde ich auch so machen. Wobei ich sogar fast schon sagen würde, dass eine Klage auf Titelherausgabe jetzt schon möglich wäre. Also das Schreiben eher optional ist.

Signatur:

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#6
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 288x hilfreich)

Das Schreiben hatte ich angeführt, da ich den Herausgabeverzug eindeutig feststellen wollte.
Da kommt dann die Kanzlei auch nicht mehr raus, und es besteht eine Restchance, dass man den Titel so bekommt, ohne mit Gerichts und Anwaltskosten in Vorleistung gehen zu müssen.

Klar ist allerdings auch, dass ich am 15. Tag nach Zustellung des Schriststückes beim Anwalt sitze und diesen beauftrage.

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#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Mir ist schon klar, warum :-)

Ich meinte nur: Der TE hat den Titel bereits gefordert und als Antwort kam eine Weigerung mit weiterem Hand aufhalten. IMHO muss der Verzug da nicht mehr zwingend durch weitere Mahnung ausgelöst werden.

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#8
 Von 
Mr.Moto
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Also die Sache hat sich erledigt,
nach dem ich dem Gläubiger angeschrieben habe und geäußert habe das ich das Rechtlich überprüfen lassen werde. Habe ich heute eine Antwort erhalten, das der Bezahlte Betrag jetzt ordnungsgemäß verbucht wurde und ich die Sache jetzt als erledigt ansehen kann.

Danke für eure Hilfe und Antworten

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Das hört sich gut an. Bleibe dran, lass' Dir den entwerteten Titel aushändigen und hebe ihn gut auf.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1068 Beiträge, 468x hilfreich)

Ich sehe die Sache noch nicht als erledigt an!

Lasse dir unbedingt den entwerteten Titel aushändigen, sonst fangen die in zehn Jahren wieder damit an.

Gruß

Shihaya

Signatur:

Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage, und nicht für das, was ihr versteht.

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#11
 Von 
Mr.Moto
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Nabend zusammen,
hab die nochmal angeschrieben und drauf aufmerksam gemacht, das Ich den Titel will und das die Bitte der Schufa bescheid geben sollen, das die Sache erledigt ist.
Also eine Antwort kam noch nicht, aber was richtig komisch ist, ist das der Eintrag bei der Schufa auf einmal komplett gelöscht wurde. Ich finds ja gut, aber normal ist sowas nicht oder :D
Steht da nicht eigentlich nur bei, das die Sache bezahlt ist und ein Erledigt hinter - 3 Jahre lang.
Vlt kennt sowas ja einer.
Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Zitat:
Vlt kennt sowas ja einer.

So etwas passiert öfter, wenn die merken, dass sie sich die Finger verbrannt haben. Aus Angst, dass du da nochmal nachtreten könntest und dann auffliegt, dass sie dich haben verarschen wollen.
Denn streng genommen ist das, was da passiert ist, vielleicht sogar eine Straftat. Nennt sich Betrug.

Es ging hier nie drum, dass das falsch verbucht worden sei. Das ist Quatsch. Das macht eine Software in dem Moment, wo das Geld eingeht. Es ging hier nur darum, dass sie versucht haben, nochmal illegal Geld abzuschöpfen. Weil sie eigentlich mehr wollten. Oft genug knicken Leute dann ein und bezahlen doch, dann verdienen die Anwälte auch mehr.

Wie dem auch sei. Sobald der Titel kommt, abhaken.

Signatur:

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