Verjähren Vollstreckungstitel früher als 30 Jahre?

6. Dezember 2020 Thema abonnieren
 Von 
berndanari
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)
Verjähren Vollstreckungstitel früher als 30 Jahre?

Hallo,

ich habe noch eine Vielzahl gültiger Vollstreckungstitel (hier bin ich Gläubiger). Damals war die Vollstreckung aus verschiedenen Gründen erfolglos; z.B.
- Schuldner hat zuvor bereits Vermögensauskunft abgegeben
- Schuldner verzogen
- Schuldner nicht anzutreffen (weil in Haft o.ä.)

Die Summe aller Vollstreckungstitel ist zirka 47.000 €

Die Vollstreckungstitel wurden in den Jahren 2008 bis 2016 erstellt.

Jemand hat mir mitgeteilt, dass die Vollstreckungstitel früher als nach 30 Jahren verjähren, wenn nicht regelmäßig Vollstreckungsversuche vorgenommen werden.

Gesetzt dem Fall, für einen in 2008 erstellten gültigen Vollstreckungsbescheid wurde nur im selben Jahr ein Vollstreckungsversuch unternommen. Wäre dieser Vollstreckungsbescheid im Jahr 2021 (also nach 13 Jahren) noch gültig`?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Nein. Da verjährt nichts früher. Sogar eher später, denn jede Vollstreckungshandlung lässt die 30 Jahre neu beginnen.

Was passieren kann ist, dass etwas verwirkt. Das kann der Fall sein, wenn der Gläubiger mit Schuldner weitere neue Verträge eingeht und dann auf das Geld aus den Titeln verzichtet. Also wenn klar durch Handlungen o.ä. vom Gläubiger signalisiert wird, man wolle das Geld nicht mehr.

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