Verjähren Zinsen einer titulierten Forderung?

8. Juli 2024 Thema abonnieren
 Von 
Tituliert
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Verjähren Zinsen einer titulierten Forderung?

Die titulierte Forderung wurde 2006 aufgesetzt.

Die Hauptforderung verjährt nach 30 Jahren soweit ich weis. Doch gilt das auch für die angehäuften Zinsen? Die Gläubiger Firma wurde 2007 von einem Inkasso Unternehmen aufgekauft. Der Schuldner wurde von 2010 bis jetzt nicht kontaktiert. Muss er nun die gesamten angehäuften Zinsen zahlen?

-- Editiert von User am 8. Juli 2024 17:54

-- Editiert von User am 8. Juli 2024 18:34

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Marius938549
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 11x hilfreich)

Zitat (von Tituliert):
Muss er nun die gesamten angehäuften Zinsen zahlen?

Sofern man nicht die Einrede der Verjährung für die Zinsen erhoben hat, klar.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Tituliert
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Marius938549):
Sofern man nicht die Einrede der Verjährung für die Zinsen erhoben hat, klar.


Was bedeutet das für Dummies? Kann der Schuldner etwa schriftlich behaupten, dass die Zinsen zu alt sind?

-- Editiert von User am 8. Juli 2024 19:28

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128621 Beiträge, 41006x hilfreich)
Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2594 Beiträge, 756x hilfreich)

Zitat (von Tituliert):
Kann der Schuldner etwa schriftlich behaupten, dass die Zinsen zu alt sind?

So formuliert natürlich nicht. Die Einrede der Verjährung muss erhoben werden.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Tituliert
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
So formuliert natürlich nicht. Die Einrede der Verjährung muss erhoben werden.


In Ordnung. Mit einer angebrachten Einrede muss ein Schuldner also nur die Zinsen der letzten drei Jahre bezahlen.

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#6
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18092 Beiträge, 9839x hilfreich)

Zitat (von Tituliert):
In Ordnung. Mit einer angebrachten Einrede muss ein Schuldner also nur die Zinsen der letzten drei Jahre bezahlen.

Genauer: Die Zinsen für das laufende Jahr und die Zinsen für die drei vergangenen Jahre.
Die Zinsen seit 1.1.2021 müssen bezahlt werden.
Zinsen bis 31.12.2020 sind verjährt.
Aufpassen muss man noch bei Zinsen aus der Zeit vor der Titulierung. Die sind ja mit Regelfall mit-tituliert und verjähren damit auch erst nach 30 Jahren.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2551 Beiträge, 404x hilfreich)

Und wo man aufpassen muss:
Die Einrede der Verjährung sollte vor irgendeiner Zahlung erhoben werden.
Wenn die Zahlung vor der Einrede kommt, wird die Zahlung einfach auf die älteste Forderung gebucht und ist damit bezahlt, ob verjährt oder nicht. Sie ist dann einfach bezahlt.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
9elfer
Status:
Schüler
(359 Beiträge, 44x hilfreich)

Zitat (von Kalanndok):
Wenn die Zahlung vor der Einrede kommt, wird die Zahlung einfach auf die älteste Forderung gebucht und ist damit bezahlt, ob verjährt oder nicht.


Das wäre ja das geringste Problem.

Eine Zahlung/Teilzahlung lässt die Verjährungsfrist neu beginnen.

1x Hilfreiche Antwort

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