Die titulierte Forderung wurde 2006 aufgesetzt.
Die Hauptforderung verjährt nach 30 Jahren soweit ich weis. Doch gilt das auch für die angehäuften Zinsen? Die Gläubiger Firma wurde 2007 von einem Inkasso Unternehmen aufgekauft. Der Schuldner wurde von 2010 bis jetzt nicht kontaktiert. Muss er nun die gesamten angehäuften Zinsen zahlen?
-- Editiert von User am 8. Juli 2024 17:54
-- Editiert von User am 8. Juli 2024 18:34
Verjähren Zinsen einer titulierten Forderung?
8. Juli 2024
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Frage vom 8. Juli 2024 | 17:53
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Verjähren Zinsen einer titulierten Forderung?
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#1
Antwort vom 8. Juli 2024 | 19:13
Von
Status: Beginner (102 Beiträge, 11x hilfreich)
ZitatMuss er nun die gesamten angehäuften Zinsen zahlen? :
Sofern man nicht die Einrede der Verjährung für die Zinsen erhoben hat, klar.
#2
Antwort vom 8. Juli 2024 | 19:21
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatSofern man nicht die Einrede der Verjährung für die Zinsen erhoben hat, klar. :
Was bedeutet das für Dummies? Kann der Schuldner etwa schriftlich behaupten, dass die Zinsen zu alt sind?
-- Editiert von User am 8. Juli 2024 19:28
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#3
Antwort vom 8. Juli 2024 | 19:32
Von
Status: Unbeschreiblich (128621 Beiträge, 41006x hilfreich)
ZitatKann der Schuldner etwa schriftlich behaupten, dass die Zinsen zu alt sind? :
So in etwa
https://www.ra-kotz.de/einrede-der-verjaehrung-erheben-so-funktioniert-es.htm
#4
Antwort vom 9. Juli 2024 | 06:42
Von
Status: Student (2594 Beiträge, 756x hilfreich)
ZitatKann der Schuldner etwa schriftlich behaupten, dass die Zinsen zu alt sind? :
So formuliert natürlich nicht. Die Einrede der Verjährung muss erhoben werden.
#5
Antwort vom 9. Juli 2024 | 08:31
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatSo formuliert natürlich nicht. Die Einrede der Verjährung muss erhoben werden. :
In Ordnung. Mit einer angebrachten Einrede muss ein Schuldner also nur die Zinsen der letzten drei Jahre bezahlen.
#6
Antwort vom 9. Juli 2024 | 10:35
Von
Status: Legende (18092 Beiträge, 9839x hilfreich)
ZitatIn Ordnung. Mit einer angebrachten Einrede muss ein Schuldner also nur die Zinsen der letzten drei Jahre bezahlen. :
Genauer: Die Zinsen für das laufende Jahr und die Zinsen für die drei vergangenen Jahre.
Die Zinsen seit 1.1.2021 müssen bezahlt werden.
Zinsen bis 31.12.2020 sind verjährt.
Aufpassen muss man noch bei Zinsen aus der Zeit vor der Titulierung. Die sind ja mit Regelfall mit-tituliert und verjähren damit auch erst nach 30 Jahren.
#7
Antwort vom 10. Juli 2024 | 16:51
Von
Status: Student (2551 Beiträge, 404x hilfreich)
Und wo man aufpassen muss:
Die Einrede der Verjährung sollte vor irgendeiner Zahlung erhoben werden.
Wenn die Zahlung vor der Einrede kommt, wird die Zahlung einfach auf die älteste Forderung gebucht und ist damit bezahlt, ob verjährt oder nicht. Sie ist dann einfach bezahlt.
#8
Antwort vom 10. Juli 2024 | 18:35
Von
Status: Schüler (359 Beiträge, 44x hilfreich)
ZitatWenn die Zahlung vor der Einrede kommt, wird die Zahlung einfach auf die älteste Forderung gebucht und ist damit bezahlt, ob verjährt oder nicht. :
Das wäre ja das geringste Problem.
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