Verjährte Forderung vom Jahr 2013

6. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
bgoekhan2
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Verjährte Forderung vom Jahr 2013

Sehr geehrte Damen und Herren,

Es wurde letztes Jahr ein Mahnbescheid für eine Verjährte Forderung zugesendet, woraufhin ich dem Mahnebscheid Fristgerecht widersprochen habe, und dem Inkasso eine Einrede der Verjährung ausgesprochen habe.
Jetzt ein Jahr Späte lag ein Brief in meinem Briefkasten ich möge gefälligst die Summe bis zum 18.01.2018 zahlen oder es wird das Klageverfahren eingeleitet.

Wie soll ich den vorgehen?

LG

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2405 Beiträge, 714x hilfreich)

Entweder ignorieren und warten was passiert, erneut der Forderung widersprechen und die Antwort abwarten oder zahlen.

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#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Erneut widersprechen halte ich allerdings für sinnbefreit. Wenn das Inkasso beim ersten Mal schon nicht deinen Widerspruch ernst genommen hat, wird es sich weiterhin nicht davon beeindrucken lassen.

Wenn man sich sicher ist, würde ich denen maximal ein "Ja, ich bitte darum, dass geklagt wird. Ich lege es ausdrücklich darauf an." schicken.



-- Editiert von mepeisen am 06.01.2018 17:27

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#3
 Von 
Wickler
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 27x hilfreich)

Die rasseln mit den Säbeln und auch noch auf Dummenfang aus. Inkassofirmen sind ziemlich klagescheu, erst recht wenn sie wissen,daß ihre eigenen Kosten sowieso verjährt sind. Will sagen: die wissen,daß sie vor Gericht baden gehen,daher ist nicht zu erwarten,daß die tatsächlich klagen und sie versuchen es daher nochmal mit Bettelbriefen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Unterlagen abheften, fertig.

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