Verjährung Acredis Forderung von 2010

20. Mai 2021 Thema abonnieren
 Von 
Carsten2208
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Verjährung Acredis Forderung von 2010

Hallo zusammen. Ich ärgere mich seit ca. 8 Monaten mit dem Acredis Verein rum. Zuerst kam die Forderung ohne Belege. Angeblich haben die Forderungen aufgekauft und wollen diese nun für bzw. anstatt der Postbank eintreiben.
Da meine Frau nichts von dem Konto wusste, haben wir gesagt, dass es nie ein Konto gab.
Komischerweise hat Acredis dies nun belegt mit einem Unterschriebenen Vertrag. ( hat 5 Monate gedauert! )
Das Konto bei der Postbank soll 2004 gegründet worden sein. 03.2010 wurde angeblich von der Postbank ein Mahnschreiben versendet mit der Kündigung des Kontos.
Meine Frau hat nie etwas erhalten und es ist ihr auch nichts über ausstehende Zahlungen bekannt.

Naja unterm Strich also scheint es so, dass die Forderung 2010 vielleicht berechtigt war.

Aber nun nach 10 Jahren damit anzukommen und noch 215 EUR haben zu wollen?! Das ist doch längst verjährt, oder?

Nun die Frage zum Schluss... Soll ich nun lieber die Rechtsschutz einschalten oder noch einmal selbst auf die Verjährung hinweisen?

Danke
MfG,
Carsten

-- Editiert von Carsten2208 am 20.05.2021 08:47

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15 Antworten
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#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Ist das bei Gericht tituliert? Wenn nein: Ja, das dürfte komplett verjährt sein. Ich würde denen also schreiben, dass es verjährt ist und man daher keine weitere Lebenszeit verschwendet, sich das anzuschauen.

Zur Unterschrift: Das war also deine Frau oder war sie es nicht?

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#2
 Von 
Carsten2208
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja ist zumindest ihre Unterschrift. Aber das war 2004. Hat sie sicherlich vergessen oder nicht aktiv genutzt das Konto.
Ob das bei Gericht tituliert ist weiß ich nicht bzw habe dazu keine Info bekommen.

Ich schreib denen jetzt, dass sowohl 3 Jahre, als auch 10 Jahre( falls die sich auf die Sondervorschrift berufen) Verjährungsfrist eingetreten ist. Wenn sie meinen, dass es trotzdem Bestand hat sollen die den Rechtsweg bestreiten oder aufhören uns zu belästigen

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Sie werden sich schon melden, wenn sie trotzdem noch was wollen.

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#4
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2403 Beiträge, 714x hilfreich)

Zitat (von Carsten2208):
Ich schreib denen jetzt, dass sowohl 3 Jahre, als auch 10 Jahre( falls die sich auf die Sondervorschrift berufen) Verjährungsfrist eingetreten ist


Es gibt zur 3 jährigen Verjährungsfrist noch eine 10 jährige Hemmung der Verjährung, also insgesamt 13 Jahre und damit ist da nichts verjährt wenn man von der Kündigung 2010 ausgeht.

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#5
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 288x hilfreich)

Wie kommst Du bitte darauf?
Du spielst hier auf den § 497 BGB an.
Hier geht es aber nicht um einen Verbraucherkredit, sondern um eine Forderung aus einem Girokontenvertrag.

Ich kann dier die 10 jährige Hemmung nicht erkennen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt: Keine Rechtsberatung. Es gilt §675(2) BGB.

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#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Zitat:
Hier geht es aber nicht um einen Verbraucherkredit, sondern um eine Forderung aus einem Girokontenvertrag.

Ein Dispo-Kredit (und ab 200€ Überziehung) wäre auch ein Verbraucherkredit. Siehe beispielsweise https://www.anwalt24.de/lexikon/dispositionskredit

Was jedoch nicht drunter fällt sind beispielweise Forderungen aus Kontoführungsgebühren.

Ist aber letztendlich egal, denn beides wäre verjährt.

Signatur:

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#7
 Von 
Carsten2208
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi zusammen,

Das mit der 10 Jährigen Hemmung wurde mir nun auch so geschrieben. Also sagt Acredis… 13 Jahre bis zur Verjährung. Beziehen sich auf Paragraph 497 Abs. 3 Satz 3 BGB
Außerdem schreiben die
„ wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Vorschriften über Verbraucherkreditverträge nach den Paragraphen 492ff. BGB auch für Überziehungskredite gelten. Dies hat zur Folge, dass auch die Bestimmungen des Paragraphen 497 Abs. 3 BGB anwendbar ist und daher die Verjährung der Forderung auf Rückzahlung gehemmt ist."

Das steht, dass wegen Ihres Verzugs die 10 jährige Hemmung eintritt… wie schon geschrieben haben wir nie ein Schreiben über Kündigung sowie Forderungen erhalten.
Also ich seh das so, dass keine Schuld eines Verzugs vorliegt.

Wie seht ihr das?

Mit freundlichen Grüßen
Carsten

PS es geht um folgende Forderung:

Sollsaldo zum Zeitpunkt der Auflösung des Girokontos : 58,67€
zuzüglich fälliger Zinsen: 2,25 €
Entgelt für die Kontoführung: 17,70€
Gesamt: 78,62€

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#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Zitat:
wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Vorschriften über Verbraucherkreditverträge nach den Paragraphen 492ff. BGB auch für Überziehungskredite gelten

Schön, dass die das behaupten. Gerichte sehen das jedoch anders. Eine geduldete Überziehung fällt nicht darunter.

Aber ich würde es anders anpacken. Beispiel: "Wertes Inkasso. Ich habe nie einen Mahnbrief erhalten. Der Verzug wurde somit nie ausgelöst und dementsprechend greift auch die 10jährige Hemmung nicht. Es steht ihnen frei, den Erhalt des Mahnbeschreibens nachzuweisen, dann setze ich mich mit ihrem Beweis auseinander. Wenn sie mich nicht in Ruhe lassen, riskieren sie, dass ich auf ihre Kosten einen Anwalt hinzuziehe und eine negative Feststellungsklage einreiche."

Damit sollte das Thema durch sein.

P.S.: Bitte nichts von der Kündigung schreiben. Also nicht abstreiten, dass die das in 2010 gekündigt haben. Nur die Mahnung und den Verzug abstreiten.

-- Editiert von mepeisen am 04.06.2021 16:33

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#9
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2281 Beiträge, 360x hilfreich)

Den Sollsaldo und die Zinsen dürfte man noch schuldig sein, wobei ich jetzt erstmal davon ausgehe, dass der Kontostand bei Kontoauflösung wirklich so war. Das müsste man aber nochmal genauer aufdröseln.

Die Kontoführungsgebühren müsste man sich erklären lassen, wo die herkommen. Immerhin soll das doch eine Forderung aus einem gekündigten Konto sein und ein gekündigtes Konto macht keine Gebühren mehr. Denke das kann man getrost streichen.

Dann noch die Differenz zu den im Eingangspost genannten 215 EUR...wo kommen die her?

Falls das Inkassogebühren sein sollen...die dürften nicht angefallen sein und damit auch nicht geschuldet.
Die behaupten die Forderung aufgekauft zu haben und dadurch selbst Gläubiger zu sein. Rechtsberatungsgebühren (Inkassogebühren sind genau das) kann man aber nur eintreiben, wenn man auch eine Rechtsberatung erhalten und bezahlt hat. Das wäre z. B. der Fall, wenn die Postbank dort fragt "Könnt ihr euch drum kümmern, dass ich meine Forderung bekomme?". Aber das hat sie nicht. Die Postbank hat gesagt "Gebt mir bissl Geld und dann ist das euer Problem" (zumindest nach Aussage im Eingangspost).

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#10
 Von 
Carsten2208
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Kalanndok):
Dann noch die Differenz zu den im Eingangspost genannten 215 EUR...wo kommen die her?


Neben der Hauptforderung kommen noch Zinsen dazu… 37,57 €
Und bisherige Auslagen/Kosten: 98,96€

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Carsten2208
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Aber ich würde es anders anpacken. Beispiel: "Wertes Inkasso. Ich habe nie einen Mahnbrief erhalten. Der Verzug wurde somit nie ausgelöst und dementsprechend greift auch die 10jährige Hemmung nicht. Es steht ihnen frei, den Erhalt des Mahnbeschreibens nachzuweisen, dann setze ich mich mit ihrem Beweis auseinander. Wenn sie mich nicht in Ruhe lassen, riskieren sie, dass ich auf ihre Kosten einen Anwalt hinzuziehe und eine negative Feststellungsklage einreiche."


Das klingt super…
Vielen Dank

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Carsten2208
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Schön, dass die das behaupten. Gerichte sehen das jedoch anders.

Hast du dazu vielleicht Beispiele? Also Aktenzeichen oder sowas?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Auf die Schnelle habe ich das gefunden: https://rae-oehlmann.de/hemmungstatbestand-des-%C2%A7-497-abs-3-satz-3-bgb-bei-anspruechen-auf-rueckfuehrung-eines-gekuendigten-kontokorrentsaldos/

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#14
 Von 
Carsten2208
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

es bleibt weiter spannend....
Ich habe heute wieder einmal Post bekommen.
Die Forderung sei berechtigt, da durch die Überziehung ein Verbraucherdarlehensvertrag entsteht.

Ich sei auch an dem Verzug der Zahlung schuld, da ich ja Online Zugriff (Online Banking) auf das Konto hatte und jederzeit über
das Minus informiert gewesen sein muss.
Davon weiß ich aber nix. Ich habe auch eine Aufstellung bekommen ( vorige Schreiben), dass meine Adressen entsprechend ermittelt worden sind. Die Adressen stimmen alle. Jedoch habe ich da NIE ein Mahnschreiben oder ähnliches erhalten.
Ich finde nicht, dass ich an dem Verzug Schuld bin. Ich glaube das weiß auch Acredis, weil ...

ich ein Vergleichsangebot erhalten habe um die Angelegenheit abzuschließen. 160€ und die Sache ist erledigt...
Ja ne is klar.
Ich werde in meiner Antwort nur alles wiederholen was ich bereits geschrieben habe... Nie Mahnung erhalten... Kein Verzug eingetreten... keine berechtigte Forderung - Vergleichangebot ablehnen.

Ohne Paragraphen oder Aktenzeichen... Muss ja schließlich auch mal ein Ende haben der ganze Quatsch.

Was denkt ihr was die denn machen?

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Zitat:
Die Forderung sei berechtigt, da durch die Überziehung ein Verbraucherdarlehensvertrag entsteht.

Nein. Das ist frei erfundener Quatsch. Verträge entstehen nicht einfach im luftlehren Raum. Entweder war genau das vertraglich vereinbart oder es war nicht vereinbart. Wenn es nicht vereinbart war und nur eine geduldete Überziehung war, ist das kein Verbraucherdarlehen laut Gerichten. Siehe oben.

Zitat:
Ich sei auch an dem Verzug der Zahlung schuld, da ich ja Online Zugriff (Online Banking) auf das Konto hatte und jederzeit über
das Minus informiert gewesen sein muss.

Auch das ist frei erfundener Quatsch. Der Verzug ist nichts, was einfach so entsteht, sondern was aktiv ausgelöst werden muss (oder per Vertrag beispielsweise via Fälligkeit einer Zahlung).

Ich würde denen nichts weiter schreiben. Die kennen deine Haltung und nichts, was die geschrieben haben, ändert aus meiner Sicht etwas daran.

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