Verjährung ausstehender Schulden ? | Schufa Frage...

5. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
Harakiry1985
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 8x hilfreich)
Verjährung ausstehender Schulden ? | Schufa Frage...

Hallo zusammen,

Meine Frau hat ca. 2012 ein Handyvertrag (Vodafone) über eine Promotion Firma abgeschlossen. Dies ging im laufe der Zeit schief und hat seit 2013 Privatinsolvenz. Seit dem hat sie auch ein P-Konto mit einer offenen Schuld von 1600€.


Meine Fragen dazu:

1. Ab wann verjährt eine Offene Schuld ? habe mittlerweile mehrmals 3 Jahren gelesen. Stimmt das ?

2. Meine Frau ruft morgen beim Inkasso unternehmen an,muss sie heute noch die Offene Schuld begleichen wenn das Inkasso Unternehmen die offene Summe einfordern sollte ?

3. Wir Waren vor Kurzen beim Obergerichtsvollzieher und er meinte sie steht nicht mehr in der Schufa, kann
der Eintrag auch künftig Probleme bei Kreditvergaben verursachen ?

4. Sie wollte ihr P-Konto bei der Targo Bank auflösen, doch die Bank verweigert das wegen der offenen Schuld.
Ein P-Konto ist doch zum Schutz der Privatperson gedacht und nicht anders herum ? Darf die das
verweigern ?

5. Wenn sie keinen Eintrag mehr in der Schufa hat, hat sich dann nicht der offene Betrag erledigt ?

6. Laut Verbraucherzentrale darf eine Bank keine höheren Kontoführungsgebühren für ein P-Konto verlangen.
Ist das noch Aktuell ?


Hab kein Plan von der Materie darum bin ich für jede Hilfe dankbar.

Danke für die Antworten

Mfg

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 288x hilfreich)

Also zuerst einmal:
Nicht mit dem Inkasso Kontakt aufnehmen und Zahlung anbieten!

Wenn Deine Frau seit 2013 in Privatinsolvenz ist und Vodafone die Forderung zur Masse gemeldet hat, dann würde die Bezahlung unter Umständen Einfluss auf die Restschuldbefreiung haben, wegen Gläubigerbevorteilung.
Da müssen zwar noch andere Faktoren hinzukommen aber da gehe ich erst mal nicht drauf ein.

Ich habe da erst noch ein paar Rückfragen:

Deine Frau hat ein P-Konto. Was heisst bitte offene Schuld von 1600,-€
Soll das eine Pfändung sein? Wenn ja von wem?

Solange die Privatinsolvenz läuft, wäre das Auflösen des Kontos unklug. Aber dazu mehr wenn meine Frage beantwortet worden ist.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt: Keine Rechtsberatung. Es gilt §675(2) BGB.

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#2
 Von 
Harakiry1985
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo,

zu deiner Frage...

Ja es lauft eine Pfändung auf ihrem Konto wobei ich mir da nicht sicher bin ob die wirklich noch läuft.

Die Pfändung läuft über das Inkasso Unternehmen BFS risk & collection um die Schulden von Vodafone einzutreiben.


Sie war erst kürzlich beim Obergerichtsvollzieher, er meinte es besteht kein Schufa Eintrag mehr wegen Verjährung. Und sie solle das P-Konto wieder in ein Normales Konto umwandeln.

Wir hören zu dieser Thematik sehr widersprüchliche Aussagen sowie der Bank etc. und Sie/Wir wissen momentan nicht wie wir weiter vorgehen sollen.

Sie hat morgen vor das Inkasso Unternehmen anzurufen um dort in Erfahrung zu bringen ob die Forderung mittlerweile verjährt ist und damit das Konto wieder in ein Normales gewandelt werden kann.
Das sehe ich genau so das wir auf gar keinen Fall eine Zahlung tätigen werden.

Wir gehen auf jeden Fall am Dienstag gemeinsam zum Obergerichtsvollzieher um dort die Sachlage zu klären.

Danke für die schnelle Antwort

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#3
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 288x hilfreich)

Eine Frage,
ist Sie jetzt in Privatinsolvenz? Wenn ja hat Sie doch einen Insolvenzverwalter oder?

Weil das Passt alles nicht zusammen irgendwie, denn wenn Sie In PI ist dürfte es keine Pfändung eines IKB auf dem Konto geben.
Aber wenn es eine Pfändung gibt, dann gibt es auch einen Vollstreckungsbescheid, daher ist es jetzt eminent wichtig zu klären was Du genau mit Privatinsolvenz meinst.

-- Editiert von Jonathon am 05.08.2018 13:55

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt: Keine Rechtsberatung. Es gilt §675(2) BGB.

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#4
 Von 
Harakiry1985
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 8x hilfreich)

Hab mich geirrt, es besteht keine Privatinsolvenz. Es gab einfach nur ein Vollstreckungsbescheid.

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#5
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 288x hilfreich)

Ok dann ist es leider ganz einfach:
Der Vollstreckungsbescheid verjährt erst in 30 Jahren und das auch nur wenn keine Vollstreckungsmaßnahmen erfolgen.
Aber diese laufen ja bereits, denn auf dem Konto liegt ja bereits eine Pfändung. Heisst der Betrag ist weder verjährt, noch aus der Welt.
Dass dieser nicht mehr in der Schufa steht heisst nicht dass die Forderung nicht mehr besteht.

Der Empfehlung des Obergerichtsvollziehers hier zu folgen, wäre in dem Falle falsch, weil dann direkt wieder sämtliches Guthaben an das Inkassobüro ausgekehrt werden müsste.

Am klügsten wäre es, sich Gedanken darüber zu machen, wie man die Forderung befrieden sollte.
Zu beachten ist hier noch zu beachten, dass die Zinsen bis zum 31.12.2014 verjährt sind.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt: Keine Rechtsberatung. Es gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harakiry1985
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 8x hilfreich)

Vielen Dank für deine Hilfe. 30 Jahre ist eine lange zeit.....

Wir probieren die Tage über ein Vergleich zu erzielen.

Schönen Sonntag noch

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#7
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10635 Beiträge, 4200x hilfreich)

Als erstes sollte man eine detaillierte Forderungsaufstellung anfordern, damit man überhaupt einen Überblick hat, wie viel mittlerweile gepfändet wurde und noch viel wichtiger, mit welchen Kosten das IKB die Pfändungen verrechnet hat.

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