Verjährung bei Mahnbescheid...

5. März 2011 Thema abonnieren
 Von 
DerStephan
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Verjährung bei Mahnbescheid...

Hallo!

Folgendes Szenario: Eine Forderung aus dem Jahr 2005 wurde im Jahr 2006 durch einen Mahnbescheid geltend gemacht.
Der Mahnbescheid kam wg. Umzug nicht an oder wurde nicht angenommen.
Durch Versenden des Mahnbescheides wurde die Forderung für 6 Monate gehemmt.
Wann verfiel der Anspruch nun?
Kann mir dies jemand beantworten?
Lieben Dank Euch!
Gruß
Stephan


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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 289x hilfreich)

Hi,
also geradeheraus sollte die offene Forderung zum 31.06.2009 verjährt sein, +/- ein paar Tage.
Die gilt allerdings nur, wenn kein Vollstreckungsbescheid erlassen wurde und trotz des Umzuges beide Bescheide als zugestellt gelten.

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#2
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Sicher, dass er nicht öffentlich zugestellt wurde?

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120158 Beiträge, 39837x hilfreich)

Mahnbescheide lassen sich in D nicht öffentlich zustellen.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#4
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 381x hilfreich)

Nein, die muss der Schuldner selber kriegen, damit er ja auch Widerspruch einlegen kann.

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