Hallo!
Folgendes Szenario: Eine Forderung aus dem Jahr 2005 wurde im Jahr 2006 durch einen Mahnbescheid geltend gemacht.
Der Mahnbescheid kam wg. Umzug nicht an oder wurde nicht angenommen.
Durch Versenden des Mahnbescheides wurde die Forderung für 6 Monate gehemmt.
Wann verfiel der Anspruch nun?
Kann mir dies jemand beantworten?
Lieben Dank Euch!
Gruß
Stephan
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Verjährung bei Mahnbescheid...
5. März 2011
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Frage vom 5. März 2011 | 08:18
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
Verjährung bei Mahnbescheid...
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#1
Antwort vom 5. März 2011 | 13:06
Von
Status: Praktikant (854 Beiträge, 289x hilfreich)
Hi,
also geradeheraus sollte die offene Forderung zum 31.06.2009 verjährt sein, +/- ein paar Tage.
Die gilt allerdings nur, wenn kein Vollstreckungsbescheid erlassen wurde und trotz des Umzuges beide Bescheide als zugestellt gelten.
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#2
Antwort vom 7. März 2011 | 21:55
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3205x hilfreich)
Sicher, dass er nicht öffentlich zugestellt wurde?
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#3
Antwort vom 8. März 2011 | 23:20
Von
Status: Unbeschreiblich (120158 Beiträge, 39837x hilfreich)
Mahnbescheide lassen sich in D nicht öffentlich zustellen.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
#4
Antwort vom 10. März 2011 | 00:38
Von
Status: Lehrling (1215 Beiträge, 381x hilfreich)
Nein, die muss der Schuldner selber kriegen, damit er ja auch Widerspruch einlegen kann.
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