Liebes Forum,
Ich habe eine E-mail bekommen von "Paigo", was wohl der neue Name von Infoscore ist. Es geht um eine nicht bezahlte Rechnung an Amazon aus *2017*. Ist diese Rechnung jetzt nicht verjährt? Und so ja, was kann ich da machen?
Übrigens kommen die Inkassokosten mir auch irgendwie zu hoch vor, sie sind hoher als die ursprüngliche Forderung. Was meint ihr?
Forderungsdarlegung
Datum Bezeichnung Betrag Forderung
07.02.2017 Bestellnummer: xxxxx [plusminus] 50 EUR
Kaufvertrag 0,00 EUR
Produktbeschreibung: 0,00 EUR
Produkt,INVOICE HANDLING FEE, 0,00 EUR
Vertragsdatum: xx.xx.2017 , Vertragsabschluss Online , Vertragsbestätigung, spätestens aber zum xx.xx.2017 0,00 EUR
06.03.2017 Mahngebuehren 3,00 EUR
24.03.2017 Inkassovergütung aus Inkassoauftrag (Verzugsschaden §§ 280, 286 BGB) in Anlehnung an §§ 2, 13 RVG i.V.m. VV RVG:1,0 Gebühr (Nr. 2300 VV RVG) 45,00 EUR zzgl. Auslagen (Nr. 7002 VV RVG) 9,00 EUR 54,00 EUR
17.04.2017 Zusätzliche Inkassovergütung aus Inkassoauftrag (Verzugsschaden §§ 280, 286 BGB) 16,20 EUR in Anlehnung an §§ 2,13 RVG i.V.m. VV RVG 16,20 EUR
25.04.2017 Bonianfrage vor MB 1,40 EUR
23.05.2017 4,12% Zinsen aus 56,49 EUR (17.03.17-23.05.17) 0,43 EUR
RESTSCHULD PER 25.06.2021 [plusminus] 130 EUR
Vielen Dank!
-- Editiert von Riverside C am 16.06.2021 21:36
Verjährung kauf bei Amazon?
16. Juni 2021
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Frage vom 16. Juni 2021 | 21:36
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 0x hilfreich)
Verjährung kauf bei Amazon?
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#1
Antwort vom 16. Juni 2021 | 23:22
Von
Status: Unbeschreiblich (107493 Beiträge, 38029x hilfreich)
ZitatIst diese Rechnung jetzt nicht verjährt? :
Eventuell. Kommt auf die Details an.
Alls vom 06.03.2017 bis 25.04.2017 fällt unter "Unfuggebühren".
Ich würde die Hauptforderung + Zinsen mit entsprechendem Verwendungszweck direkt an den Gläubiger überweisen.
#2
Antwort vom 17. Juni 2021 | 00:47
Von
Status: Master (4943 Beiträge, 1919x hilfreich)
Gab es hier einen Mahnbescheid?
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#3
Antwort vom 17. Juni 2021 | 07:52
Von
Status: Unsterblich (24966 Beiträge, 16083x hilfreich)
Zumindest laut Kostenaufstellung gab es keinen Mahnbescheid. Teilzahlungen auch nicht. Wenn es also damals keine Verhandlungen gab, beispielsweise mit Versprechen des Inkassos, dass man dich ein zwei Jahre in Ruhe lässt (Zahlungsaufschub), dann ist das aus meiner Sicht verjährt.
#4
Antwort vom 18. Juni 2021 | 14:55
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 0x hilfreich)
Es gab in der Tat keinen Mahnbescheid!
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