Ich habe eine Frage zur Verjährung und habe nur allgemeine Hinweise gefunden. Hier der Fall mit genauen Daten aus der Forderungsaufstellung:
28.6.84 Zahlungsaufforderung
10.7.84 Mahnung
17.10.84 Mahnbescheid
11.2.86 ZV Gebühr Sachpfändung
16.10.92 Anfrage Dienstleister
4.2.93 Anfrage EMA
31.1.19 Korrespondenz
13.3.19 Mahnung nachgerichtlich
Zinsen 20.7.83 bis 23.5.19
KostZins 17.10.84 bis 23.5.19
Vielleicht kann mir jemand explizit etwas dazu sagen.
Es geht um meinen Freund und ich bin ganz verwirrt.
Kann hieraus noch vollstreckt werden und verjähren nicht auch die Zinsen???
Herzlichen Dank Euch.
Verjährung konkrete Daten
5. Juli 2019
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Frage vom 5. Juli 2019 | 05:04
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verjährung konkrete Daten
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#1
Antwort vom 5. Juli 2019 | 06:27
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16169x hilfreich)
Zitat:11.2.86 ZV Gebühr Sachpfändung
Das scheint die letzte Vollstreckungshandlung gewesen zu sein.
Insofern +30 Jahre = verjährt.
Ich nehme jedenfalls an, dass EMA für "Einwohnermeldeauskunft" steht. Das hat keinen Einfluss auf die Verjährung.
Wenn sonst nichts passiert ist, keinerlei Teilzahlungen in all den Jahren, ist das komplett verjährt. Ich würde dann das Inkasso auffordern, den entwerteten Titel auszuhändigen. Und gut ist.
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