Verjährung von Inkassoforderungen

6. September 2004 Thema abonnieren
 Von 
DonTeflon
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Verjährung von Inkassoforderungen

Es geht um eine Rechnung aus 1986, die Anfang der 90'er in Raten abbezahlt wurde. In 2004 meldet sich ein Inkasso-Unternehmen mit einem Vollstreckungsbescheid. Da der Vorgang schon lange zurückliegt existieren die privaten Unterlagen zu dem Vorgang nicht mehr (Aufbewahrungsfrist = 10 Jahre).
1) Wie lange muß man Unterlagen zu solchen Vorgängen aufbewahren?
2) Ist die Forderung nicht schon lange verjährt, zumal laut eigener Aussage des Inkasso es keinen Schriftverkehr zu dem Vorgang gibt?

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Faktotum
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo - wenn nach der Ratenzahlung versäumt wurde, den Titel zurückzufordern, hast Du schlechte Karten! Kann ich aus eigener leidvoller Erfahrung dazu sagen. War damals sogar ein Vorgang aus 1983! Keine Zahlungsbelege mehr, keine Chance! Trotzdem ToiToiToi!

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Nach Zahlung immer Herausgabe des Titels fordern. Der Titel ist 30 Jahre gültig.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
DonTeflon
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Das hat der Anwalt dann auch gesagt. Es ließe sich nur was bei den Inkasso-Kosten machen, die viel zu hoch sind (hälfte der Gesamtforderung).
--> Lehrgeld=Lebenserfahrung

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Hat die Bank evtl. noch Unterlagen?
Sofern die Zahlungen per Überweisung gemacht wurden wäre es den Versuch evtl. wert.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.432 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.741 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen