Es geht um eine Rechnung aus 1986, die Anfang der 90'er in Raten abbezahlt wurde. In 2004 meldet sich ein Inkasso-Unternehmen mit einem Vollstreckungsbescheid. Da der Vorgang schon lange zurückliegt existieren die privaten Unterlagen zu dem Vorgang nicht mehr (Aufbewahrungsfrist = 10 Jahre).
1) Wie lange muß man Unterlagen zu solchen Vorgängen aufbewahren?
2) Ist die Forderung nicht schon lange verjährt, zumal laut eigener Aussage des Inkasso es keinen Schriftverkehr zu dem Vorgang gibt?
Verjährung von Inkassoforderungen
6. September 2004
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Frage vom 6. September 2004 | 21:22
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Verjährung von Inkassoforderungen
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#1
Antwort vom 26. November 2004 | 18:00
Von
Status: Frischling (47 Beiträge, 4x hilfreich)
Hallo - wenn nach der Ratenzahlung versäumt wurde, den Titel zurückzufordern, hast Du schlechte Karten! Kann ich aus eigener leidvoller Erfahrung dazu sagen. War damals sogar ein Vorgang aus 1983! Keine Zahlungsbelege mehr, keine Chance! Trotzdem ToiToiToi!
#2
Antwort vom 26. November 2004 | 23:04
Von
Status: Senior-Partner (6041 Beiträge, 1341x hilfreich)
Nach Zahlung immer Herausgabe des Titels fordern. Der Titel ist 30 Jahre gültig.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 27. November 2004 | 08:57
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Das hat der Anwalt dann auch gesagt. Es ließe sich nur was bei den Inkasso-Kosten machen, die viel zu hoch sind (hälfte der Gesamtforderung).
--> Lehrgeld=Lebenserfahrung
#4
Antwort vom 27. November 2004 | 11:41
Von
Status: Senior-Partner (6041 Beiträge, 1341x hilfreich)
Hat die Bank evtl. noch Unterlagen?
Sofern die Zahlungen per Überweisung gemacht wurden wäre es den Versuch evtl. wert.
Und jetzt?
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