Verjährung von Zinsen und Kosten

13. März 2012 Thema abonnieren
 Von 
MX2
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 40x hilfreich)
Verjährung von Zinsen und Kosten

Hallo,

leider komme ich mit Google bei dem sensiblem Thema nicht wirklich weiter.

Ich habe hier eine alte titulierte Forderung gegen meinen Lebensgefährten aufen Tisch liegen und würde diese Forderung um den ganzen fiesen Inkassokosten zu entgehen am liebsten direkt an den Gläubiger benannt im Titel bezahlen. Und zwar ohne die Zinsen und Kosten welche ja der regelmäßigen Verjährungsfrist von 3 Jahren Unterliegen.

Die Forderung wurde in den letzten 8 Jahren nicht mehr Vollstreckt! Und es fand auch keine Kommunikation zwischen uns und der Inkassobude welche sich jetzt plötzlich und natürlich mit saftigen kosten und fleissig Zinsen meldete statt.

Aber ich verstehe das immer noch nicht so ganz, mir ist klar, dass ich alle Kosten und Titulierte Zinsen bezahlen muss, aber was ist mit den Zinsen die danach auflaufen genau?

Wenn ich die Hauptforderung und titulierte Zinsen benannt im Titel nun bezahle, hat sich der Rest dann komplett erledigt? Oder muss ich zb. die Zinsen und Kosten welche seit 2009 also in den letzten 3 Jahren aufgelaufen sind auch bezahlen? Auch wenn ich jetzt Hauptforderung und titulierte Zinsen benannt im Titel bezahle?

Ich hätte im Prinzip überhaubt keine Ahnung, wie ich die Zinsen seit 2009 überhaubt berechnen muss, wenn ich jetzt so Bezahle wie ich Plane, würde sich die Forderung nämlich halbieren und kann ich danach den Titel verlangen? Damit keiner mehr damit unfug betreiben kann.

-----------------
" "

-- Editiert MX2 am 13.03.2012 16:10


-- Editiert MX2 am 13.03.2012 16:14

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MX2
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 40x hilfreich)

Hat sich erledigt, nach stundenlangen Googeln, weiss ich nun Bescheid wie ich vorzugehen habe.

-----------------
" "

8x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
einzige!-koenigin
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 10x hilfreich)

Hallo,

Zinsen, welche nach Rechtskraft eines Titels anfallen, verjähren innerhalb der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren und zwar zum Ende eines Kalenderjahres.

In diesem Fall würde dies bedeuten, dass Zinsen seit dem 01.01.2009 nach wie vor zu leisten wären; Zinsen die vorher angefallen sind, nicht.

Dies gilt allerdings nur, wenn weder Verhandlungen mit dem Gläubiger, noch Zahlungen oder Vollstreckungshandlungen erfolgt sind.

Ich würde mich also für Zinsen und ggf. Kosten, welche vor 2009 entstanden sind, auf die Einrede der Verjährung berufen. Für die Kosten gilt dies selbstverständlich nur, wenn sie nicht mittels eines Kostenfestsetzungsbeschlusses eigenständig tituliert sind.

Wenn in den letzten drei Jahren keine Vollstreckungskosten angefallen sind, gibt es da ja auch nichts zu bemängeln.

Was für Inkassokosten werden denn da jetzt genau berechnet? Und um was für einen Titel handelt es sich genau?

Wie immer nur meine Meinung... ;-)

Gruß

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
MX2
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 40x hilfreich)

genauso habe ich mir das jetzt auch mühsam ergoogelt und erdacht Zinsen sind ab 1.1.2009 immernoch fällig selbst wenn ich jetzt das alles was im Titel bezahle, ich habe mir mit einem Zinsrechner den Spass auch schon ausgerechnet.

Dabei kam heraus, das der Inkassofritze die mir zugesandte "Kostenaufstellung" hinten und vorne nicht Stimmte da wurden einfach mal Frech 200 Euro Zinsen mehr berechnet, das ist typisch Inkasso eine Frechheit. Ausserdem sind in der Kostenaufstellung "Spesen sowie Auslagen" aufgeführt, kein Wort dadrüber wie sich diese Kosten zusammenrechnen, Inkassokosten sind schliesslich schon drinn. Deswegen bin ich kein Freund dieser Inkassobuden die Zocken die armen Leute ab so wie es nur geht.

Bisher ist folgendes Passiert: Inkassobude Schreibt uns an und behauptet die Forderung eintreiben zu können - das übliche.

Daraufhin habe ich erstmal der Forderung widersprochen und die Inkassobude gebeten sich und die Forderung zu legimitieren: Kopie - Titel - Kostenaufstellung - Vollmacht daraufhin kam dann die Papiere inklusive der ominösen Kostenaufstellung mit den zuviel berechneten Zinsen + Spesen und Auslagen. Interessant dabei war, dass die Gesamtforderung nachdem die Papiere eingetroffen sind aufeinmal ganze 50 Euro teurer war als noch im ersten Anschreiben der Inkassobude, aus der ominösen Kostenaufstellung war natürlich nicht ersichtlich, wieso die Forderung aufeinmal 50 Euro teurer ist als noch 2 Wochen zuvor.

Ich habe daraufhin, der Inkassobude allerdings "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" ich habe mich wirklich gewählt ausgedrückt! 50 % der Forderung angeboten, daraufhin wollten die unsere Einkommensnachweise, auf den Terz will ich mich aber garnicht erst einlassen und "man gibt zu Bedenken nicht doch schonmal Raten zu Zahlen" Klar dann erkenne ich die Forderung nämlich an. Ich möchte jetzt aber die titulierte Hauptforderung + der titulierten Zinsen und die von mir ordentlich ausgerechneten Zinsen seit 1.1.2009 eben direkt an den Hauptgläubiger vollständig Bezahlen damit hat sich das für mich dann erledigt.

Ich hoffe ich habe da keine fehler gemacht, aber ich muss ja irgendwie herausfinden worum es sich bei der Forderung handelt und was diese Firma überhaubt will.

Ich habe jedenfalls der Inkassobude in keinster Weise mitgeteilt, dass ich die Forderung anerkenne auch zu den zugesandten Papieren habe ich mich nicht geäussert.

-- Editiert MX2 am 13.03.2012 19:57

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
MX2
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 40x hilfreich)

Okay soweit ich das jetzt raus habe, wurde durch mein 50% Angebot die Verjährung für den Zeitraum der Verhandlung "gehemmt" das ist aber nicht schlimm in meinem Fall da die Zinsen bis 31.12.2008 so oder so trotzdem verjährt sind.

Der Neubeginn der Verjährung beginnt, wenn ich die Forderung der Inkassobude konkret Aktzeptiert und Anerkannt oder Raten gezahlt hätte. Das habe ich aber nicht. Gott sei Dank

Imprinzip ist das wohl auch der Grund, warum die Inkassobude mir "nochmals zu Bedenken gibt, nicht doch schon Raten zu Zahlen" wie Link diese Firmen doch immer sind.

Das mit der Hemmung ist glaube zb. Wichtig wenn der Gläubiger noch kurz vor Ablauf der Verjährungsfrist von 3 Jahren plötzlich seine Forderung gelten machen will und wir jetzt verhandelt hätten, wäre die Verjährung für den Zeitraum der Verhandlungen nicht weiter gelaufen.

-- Editiert MX2 am 13.03.2012 20:45

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
einzige!-koenigin
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 10x hilfreich)

Bevor ich morgen jetzt auf das weitere eingehe, würde ich gerne nochmal fragen, um was für einen Titel es sich da handelt. ;-)

Wenn ich das jetzt überlesen habe, sorry.

Handelt es sich um ein Urteil, einen Vollstreckungsbescheid oder evtl. um eine notarielle Urkunde?

-----------------
""

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
MX2
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 40x hilfreich)

Vollstreckungsbescheid

-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
bummelbiene99
Status:
Praktikant
(593 Beiträge, 189x hilfreich)

Hallo,

ich würde nach Übersendung der entsprechenden Vollmacht den Vergleich direkt mit dem Inkasso aushandeln.

Eine Zahlung an den Gläubiger laut Titel kann nach hinten losgehen, wenn dieser überhaupt nicht mehr Forderungsinhaber ist.

-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
MX2
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 40x hilfreich)

Ich habe das ganze jetzt an das Inkasso bezahlt alles was im Titel stand und Zinsen der letzten 3 Jahre ab 01.01.2009 und gleichzeitig per Einschreiben die "Einrede der Verjährung" bezüglich der Zinsen bis 31.12.2008 an die versandt. Ich habe die im Schreiben auch gleichzeitig Aufgefordert mir nun den Titel zukommen zu lassen.

Mal sehen ob die sich daran halten.

Ich habe von dem Inkasso ja Vollmacht erhalten im Original von daher kann ich davon ausgehen, dass das so seine Richtigkeit hat und ich an die Zahlen kann.

-----------------
" "

6x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.072 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen