Verjährung von titulierten Zinsen - Hemmung durch erste Ratenzahlung?

19. August 2020 Thema abonnieren
 Von 
Infused
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Verjährung von titulierten Zinsen - Hemmung durch erste Ratenzahlung?

Folgender Fall:

Aus einer titulierten Hauptforderung von 900€ von 2006 sind bis heute 2400€ geworden. Inkassounternehmen ist Eos DID.

Leider habe ich zu schnell reagiert und mich (nur) telefonisch auf Ratenzahlung geeinigt.

Da ich Grundsicherung erhalte, wurde auf eine monatliche Rate von 10€ eingegangen. Zinsen würden während dem Zeitraum der Ratenzahlung nicht weiterlaufen.

Nun habe ich die erste Rate überwiesen, als Verwendungszweck das Aktenzeichen angegeben.

Erfahre jetzt, dass nicht die Hauptforderung, aber die titulierten Zinsen verjährt gewesen wären.

Habe ich noch die Möglichkeit der Einrede der Verjährung, oder diese mit meiner ersten Ratenzahlung gehemmt?

Danke.




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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Zitat:
Habe ich noch die Möglichkeit der Einrede der Verjährung, oder diese mit meiner ersten Ratenzahlung gehemmt?

Die hättest du sowie nie.

Bei EOS hat das System. Die wissen, dass du mit den 10€ nur dein ganzes Leben lang Zinsen abzahlst. Deshalb würde ich die einstellen und mir eine detaillierte Forderungsaufstellung schicken lassen. Zinsen der letzten 3 Jahre sind ohnehin verjährt (außer die titulierten).
Wenn du 10€ monatlich überweisen willst, dann nur mit Verwendungszweck "Nur zur Verrechnung mit Hauptforderung".

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Infused
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von The Mentalist):
Zitat:
Habe ich noch die Möglichkeit der Einrede der Verjährung, oder diese mit meiner ersten Ratenzahlung gehemmt?

Die hättest du sowie nie.

Bei EOS hat das System. Die wissen, dass du mit den 10€ nur dein ganzes Leben lang Zinsen abzahlst. Deshalb würde ich die einstellen und mir eine detaillierte Forderungsaufstellung schicken lassen. Zinsen der letzten 3 Jahre sind ohnehin verjährt (außer die titulierten).
Wenn du 10€ monatlich überweisen willst, dann nur mit Verwendungszweck "Nur zur Verrechnung mit Hauptforderung".


Danke dir. Die Verjährung habe ich dann doch aber schon gehemmt, da ich eben leider nicht diesen Verwendungszweck, sondern das Aktenzeichen angegeben habe :\\\\

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ich würde denen folgendes schicken:
"Wertes Inkasso. Sie möchten mir bitte unverzüglich eine korrigierte Forderungsaufstellung zusenden samt Streichung der verjährten Zinsen."

Dann abwarten, wie sie reagieren. Die 10€ sind wohl weg. Im Endeffekt tilgst du mit deiner Zahlung derzeit weniger als 7€. Das dauert also schon viele Jahre, das abzubezahlen. Wenn du Aussicht auf Arbeit hast und dann die Raten erhöhen kannst, kannst du es dabei belassen. Oder auch nicht. Die Grundsicherung ist nicht dazu gedacht, Schulden zu bezahlen. Konzentriere dich darauf, keine neuen Schulden zu machen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Infused
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen lieben Dank.

Die Forderung ist uralt, aus einer schlimmen Zeit meines Lebens. Ich habe seit 2006 keine neuen Schulden gemacht.

Werde es so machen wie du sagst, vielen herzlichen Dank nochmal!

0x Hilfreiche Antwort

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