Hallo Leute,
ich bitte um Info bzgl. Verjährung von Kindesunterhalt für ein volljähriges Kind für die Zeit während einer Fortbildungsmaßnahme (zwei Jahre). Die Forderung ist auf das Bafög-Amt übergegangen.
Forderungen von 2012 und 2013 (erstes Studienjahr),
Mahnbescheid für das erste Studienjahr Ende 2013 zugestellt (und fristgerecht widersprochen).
Forderungen von 2012 bis 2014 (gesamte Studienzeit),
Mahnbescheid über die Gesamtforderung (1. und 2. Studienjahr) Ende 2014 zugestellt (und fristgerecht widersprochen).
Wenn ich mich recht täusche wird durch einen Mahnbescheid die Verjährung um sechs Monate gehemmt. Für das erste Studienjahr wurden ja quasi zwei Mahnbescheide erlassen.
Da die Behörde nichts mehr unternimmt interessieren mich folgende Fragen.
Ist die Verjährung für die Forderung des ersten Studienjahres um 12 Monate (zwei Mahnbescheide) gehemmt?
Wann ist Eurer Meinung nach die gesamte Forderung verjährt?
Vielen Dank schon mal vorab …
Verjährungsfrist nach zwei Mahnbescheiden
7. Dezember 2015
Thema abonnieren
Frage vom 7. Dezember 2015 | 16:01
Von
Status: Frischling (28 Beiträge, 16x hilfreich)
Verjährungsfrist nach zwei Mahnbescheiden
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 7. Dezember 2015 | 17:41
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16169x hilfreich)
Zitat:Ist die Verjährung für die Forderung des ersten Studienjahres um 12 Monate (zwei Mahnbescheide) gehemmt?
Nein, es stellt bereits groben Rechtsmissbrauch dar, mehrfach hintereinander für dieselbe Forderung einen Mahnbescheid zu beantragen. So würde ich argumentieren und daher würde auch nur einmal gehemmt.
Zitat:Wann ist Eurer Meinung nach die gesamte Forderung verjährt?
Mal ausgehend von der Regelverjährung (k.A. ob es beim Unterhalt Sonderregelungen gibt) wäre das von 2012 dann etwa Mitte Juli 2016 verjährt. Das von 2013 Mitte Juli 2017, das von 2014 Mitte Juli 2018.
Neben den 6 Monaten kommt ja die rund zweiwöchige bis 4wöchige Laufzeit des Mahnverfahrens auch on-top.
Und jetzt?
Schon
268.054
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
10 Antworten
-
2 Antworten
-
5 Antworten
-
4 Antworten
-
19 Antworten
-
2 Antworten
Top Inkasso Themen
-
72 Antworten
-
18 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
14 Antworten
-
13 Antworten
-
11 Antworten
-
5 Antworten
-
7 Antworten
-
11 Antworten
-
3 Antworten
-
7 Antworten
-
3 Antworten
-
5 Antworten