Verjährungsfrist nach zwei Mahnbescheiden

7. Dezember 2015 Thema abonnieren
 Von 
klagl0s
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 16x hilfreich)
Verjährungsfrist nach zwei Mahnbescheiden

Hallo Leute,

ich bitte um Info bzgl. Verjährung von Kindesunterhalt für ein volljähriges Kind für die Zeit während einer Fortbildungsmaßnahme (zwei Jahre). Die Forderung ist auf das Bafög-Amt übergegangen.

Forderungen von 2012 und 2013 (erstes Studienjahr),
Mahnbescheid für das erste Studienjahr Ende 2013 zugestellt (und fristgerecht widersprochen).

Forderungen von 2012 bis 2014 (gesamte Studienzeit),
Mahnbescheid über die Gesamtforderung (1. und 2. Studienjahr) Ende 2014 zugestellt (und fristgerecht widersprochen).

Wenn ich mich recht täusche wird durch einen Mahnbescheid die Verjährung um sechs Monate gehemmt. Für das erste Studienjahr wurden ja quasi zwei Mahnbescheide erlassen.

Da die Behörde nichts mehr unternimmt interessieren mich folgende Fragen.

Ist die Verjährung für die Forderung des ersten Studienjahres um 12 Monate (zwei Mahnbescheide) gehemmt?

Wann ist Eurer Meinung nach die gesamte Forderung verjährt?

Vielen Dank schon mal vorab …

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Ist die Verjährung für die Forderung des ersten Studienjahres um 12 Monate (zwei Mahnbescheide) gehemmt?

Nein, es stellt bereits groben Rechtsmissbrauch dar, mehrfach hintereinander für dieselbe Forderung einen Mahnbescheid zu beantragen. So würde ich argumentieren und daher würde auch nur einmal gehemmt.

Zitat:
Wann ist Eurer Meinung nach die gesamte Forderung verjährt?

Mal ausgehend von der Regelverjährung (k.A. ob es beim Unterhalt Sonderregelungen gibt) wäre das von 2012 dann etwa Mitte Juli 2016 verjährt. Das von 2013 Mitte Juli 2017, das von 2014 Mitte Juli 2018.
Neben den 6 Monaten kommt ja die rund zweiwöchige bis 4wöchige Laufzeit des Mahnverfahrens auch on-top.

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