Verlängerung eines Titels - Außer den Namen, dem Gericht habe ich keine weiteren Unterlagen

12. Oktober 2022 Thema abonnieren
 Von 
ip530173-29
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verlängerung eines Titels - Außer den Namen, dem Gericht habe ich keine weiteren Unterlagen

Guten Tag,

ich vor ca. 28 bis 29 Jahren in Berlin ein Urteil erwirkt, dass mir damals Dreißigtausend DM zusagte. Der Urteilsgegner ist danach verstorben hat aber Erben hinterlassen. Ich bin damals ins Ausland gegangen und konnte mich nicht mehr darum kümmern.
Ich brauche eine Verlängerung des Titels über die Dreißigjahresfrist hinaus.

Ich habe keine Unterlagen zugriffbereit. Ich weiß nur die Namen und den ungefähren Zeitrahmen beim Landgericht Berlin oder gar das Oberlandesgericht - es könnte auch die Wirtschaftskammer sein. Es gab jedenfalls keine Möglichkeit mehr für meinen Gegner, das Urteil anzufechten.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Und was ist die Frage?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2427 Beiträge, 719x hilfreich)

Zitat (von ip530173-29):
Ich brauche eine Verlängerung des Titels über die Dreißigjahresfrist hinaus.

Die gibt es m.W. nicht.

Du könntest eine Zweitausfertigung, falls du den Titel nicht mehr hast, beantragen. Dazu ist aber zwingend eine aktuelle Adresse des Schuldners bzw des Erben nötig, da dieser vorab angehört wird.

Zitat (von ip530173-29):
Ich bin damals ins Ausland gegangen und konnte mich nicht mehr darum kümmern.

Dein Problem, du wolltest dich nicht kümmern trifft es eher.

1x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38465 Beiträge, 14009x hilfreich)

Na ja @ Flo, allein der Zeitablauf dürfte nicht ausreichen, um eine Verwirkung anzunehmen. Aber, ich sehe die Unmöglichkeit, an eine vollstreckbare Ausfertigung des Titels zu kommen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39853x hilfreich)

Zitat (von ip530173-29):
Ich brauche eine Verlängerung des Titels über die Dreißigjahresfrist hinaus.

Das nennt sich "Vollstreckung". Mit jedem Vollstreckungsversuch beginnt die Frist neu zu laufen.



Zitat (von wirdwerden):
Aber, ich sehe die Unmöglichkeit, an eine vollstreckbare Ausfertigung des Titels zu kommen.

Ich hoffe doch sehr, das man sich damals eine bekommen hat.



Zitat (von ip530173-29):
Ich habe keine Unterlagen zugriffbereit.

Dann sollte man das zeitnah ändern, denn der Gerichtsvollzieher wird ohne den Titel nichts machen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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