Hallo,
wenn man bei einer Videothek einen Film ausleiht und vergisst diesen zurück zu bringen, zahlt man logischerweise.
Gibt es da so etwas wie einen Verleihstop, ab wann der Film nicht mehr gezählt wird ?
Hab drei Mahnungen bekommen und aufgrund privater Probleme (Obdachlos) in dieser Zeit nicht darauf reagiert.
Nun wurden mir 70 Tage für zwei Filme a 3€ berechnet :-(
Ist mein Fehler, habe nur Hoffnung das eventuell ab der ersten Mahnung die Filme nicht mehr gezählt werden.
Halt irgendwas damit ich nicht so viel bezahlen muss.
Meine Probleme interessieren die natürlich nicht, versteh ich auch.
Nur halt wirklich sehr viel Geld für mich und war auch nicht wirklich absichtlich, leider untergegangen.
Vielen Dank.
Verleihstop nach Mahnung bei Videothek ?
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
http://www.ferner-alsdorf.de/rechtsanwalt/zivilrecht/verbraucherrecht-zivilrecht/geliehenen-videofilm-zu-spaet-zurueckgegeben-wie-viel-muss-gezahlt-werden/8293/
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Inwiefern ist das hier hilfreich? Es wird kein Schadenersatz, sondern die Leihgebühr gefordert. Da sehe ich jetzt keinen direkten Ansatz, warum das nicht rechtens sein sollte.
Man kann natürlich durchaus argumentieren, dass der Verleiher nach Treu und Glauben verpflichtet ist, übermäßig hohe Leihgebühren zu vermeiden und sich den Film hätte nach Fristsetzung einfach neu besorgen sollen. Nur da liegen wir wohl nicht arg weit weg von den 210€ pro Film, die jetzt gefordert werden. Wenn er nach 14 Tagen reagiert und dann noch die üblichen 14 Tage Frist setzt, sind wir bis zum Eintreffen des Ersatzes auch schon bei ca. 30 Tagen. Dazu kommen dann noch die Kosten für die neue Verleih-DVD. Ich weiß jetzt nicht, was die genau kosten, habe aber auch schon Summen von um die 100 € gehört.
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quote:<hr size=1 noshade>Es wird kein Schadenersatz, sondern die Leihgebühr gefordert <hr size=1 noshade>
Ähhm. Du hast dir wirklich alles gelesen?
Zugegeben. Das Entscheidende steht ganz am Ende.
quote:<hr size=1 noshade>Dazu muss man wissen, dass mit Mietzahlungen nach 30 tagen Schluss ist: Der Vermieter wird nach 30 Tagen nicht weitere Miete verlangen können, ihn trifft hier die Schadensminderungspflicht, da er nicht mehr mit einer Rückgabe der DVD rechnen darf (AG Hagen, 16 C 162/05 ; AG Rastatt, 1 C 81/00 ; AG Eisenach, 54 C 165/09 ). Über die 30 Tage hinaus steht ihm dann nur noch der Ersatz der DVD zu, die mit ca. 50 Euro zu beziffern ist (AG Hagen, 16 C 162/05 ; AG Rastatt, 1 C 81/00 )
<hr size=1 noshade>
berechnet werden also hier laut TE 210€ je Film. Dürfen tut man demnach aber nur 140€ (30 mal 3€ und dann 50€ für die DVD). Immerhin wenigstens schon mal 70€ bzw. insgesamt 140€ weniger. Bei dieser Rechtsmeinung sind wir zwar nur bei Amtsgerichten, aber wieso sollte man sich die nicht zu eigen machen?
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-- Editiert mepeisen am 14.02.2015 18:59
quote:<hr size=1 noshade>Ich weiß jetzt nicht, was die genau kosten, habe aber auch schon Summen von um die 100 € gehört. <hr size=1 noshade>
Oder noch höher bei den "Blockbustern".
Sind die DVD denn überhaupt noch vorhanden?
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Hmmm... hab's gelesen, aber dann gedanklich wieder ausgeblendet, da hier ja die DVDs noch vorhanden sind, also noch zurückgegeben werden könnten.
Anwendbar dürfte es aber sein, geht dann ja auch in dieselbe Richtung wie mein Gedankengang. Dann landen wir effektiv aber auch bei ca. 150 € - spart ein wenig, aber mit der Zahlung muss der TE wohl rechnen.
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