Vermögensauskunft in eigener Wohnung abgeben möglich?

20. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
WillsWissen2014
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 44x hilfreich)
Vermögensauskunft in eigener Wohnung abgeben möglich?

Hallo,

bei mir steht die Abgabe zur VA an mehrfache Versuche vernünftige Vergleiche mit dieser Firma zu erzielen sind gescheitert.
Es geht um 770 € Gesamtkosten.

Das Problem ist ich leide unter einer schweren Panikstörung mit Agoraphobie was bedeutet, dass ich mich
nur mit ultrakrassen Symptomen weiter als um die 2 KM von meiner gewohnten Umgebung entfernen kann.

Ärztliches Attest ist kein Problem!

Ich habe kein Problem mit der Abgabe der VA eher im Gegenteil!

Der Gerichtsvollzieher erklährte mir auf meine Bitte die VA in meiner Wohnung abzunehmen, dass dies seit 2013
nicht mehr möglich ist da eine sichere Internetverbindung bestehen müsse.
Sehe ich es richtig, dass der GV in seinem Büro die Daten in das Laptop eingibt sobald diese vollständig sind
auf speichern drückt und anschließend auf senden. Das würde doch bedeuten, dass es möglich ist selbiges in meiner
Wohnung zu tun und dann die gespeicherten Daten anschließend in seinem Büro zu senden.

Gibt es irgendwelche Gesetze wg. Härtefall oder irgendetwas auf das ich mich berufen kann.

Ich möchte nicht unhöflich sein aber bitte nur Antworten auf meine Fragen und keine Analysen meiner Person.

Vielen Dank für die Hilfe



-- Editier von WillsWissen2014 am 20.10.2016 14:44

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
XXXBlackyXXX
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

§ 802 f Absatz 2 ZPO

Sollte möglich sein.

Die Aussage "Der Gerichtsvollzieher erklährte mir auf meine Bitte die VA in meiner Wohnung abzunehmen, dass dies seit 2013
nicht mehr möglich ist da eine sichere Internetverbindung bestehen müsse. " halte ich für eine Ausrede oder mangelnde Rechtskenntnis des Gerichtsvollziehers.

Der GV hat durchaus die Möglichkeit, das digital erfasse Vermögensverzeichnis dann im Büro an das Zentrale Vollstreckungsgericht zu übersenden.

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#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Dir ist schon klar, dass ein GV täglich dutzende Ausreden hört, warum Leute die VA vermeiden wollen?
Vielleicht solltest du nicht einfach nur etwas erzählen, sondern ein tatsächliches Attest an den GV schicken, in dem wortwörtlich steht, dass es dir aufgrund dieser seltenen Krankheit UNMÖGLICH ist, dich so weit von zu Hause zu entfernen.
Vielleicht kommt dir der GV dann auch entgegen.

Ich würde den GV aber höflich anschreiben und folgendes dazu schreiben: "Sollte eine Abnahme der VA dennoch nicht in meiner Wohnung stattfinden können, lege ich hiermit Vollstreckungserinnerung ein. Sie möchten den Fall samt des Ihnen übersandten Attests bitte dann bei Gericht vorlegen, so dass ein Richter entscheiden kann, wie in diesem Fall zu verfahren ist."

Auch würde ich nochmal schreiben, dass es nicht um die Verweigerung geht, sondern um eine Krankheit.

Beachte, dass es sein kann, dass du zu einem Amtsarzt zitiert wirst und dass ein Attest eines Wald- und Wiesenanwalts nicht ausreicht. Bei so einer Krankheit hilft übrigens kein Wald- und Wiesenanwalt bzw. kein Attest eines einfachen Allgemeinmediziners, denn der kann das gewiss weder genau diagnostizieren noch die Schwere einschätzen. Das ist dir hoffentlich klar.

Helfen tut auch der Nachweis, dass man sich exakt deswegen in einer Therapie befindet.

Zitat:
Ich möchte nicht unhöflich sein aber bitte nur Antworten auf meine Fragen und keine Analysen meiner Person.

Angesichts der vorangegangenen Themen fällt das schwer. Nichts destotrotz. Wenn du an so etwas leidest, tja, dann ist das so. Für so etwas gibt es sicher Ausnahmeregelungen.

-- Editiert von mepeisen am 20.10.2016 17:05

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#3
 Von 
WillsWissen2014
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 44x hilfreich)

Hi mepeisen,

also ES IST KEINE AUSREDE ! ! ! Ich habe dem GV bereits das Problem geschildert natürlich interessiert ihn das nicht wirklich. Desweiteren habe ich unmissverständlich klargemacht, dass ich die VA gerne abgebe und mich nicht drücken will nur der Ort ist das Problem.

Danke für den Tipp mit der Vollstreckungserinnerung.

Je nachdem wie es mir nächste Woche geht muss ich dann halt entscheiden wie ich verfahre.

Es steht Androhung Haftbefehlt + Polizei. Ich weiß nicht ob er solche Geschütze tatsächlich auffährt wenn ich mich nicht weigere sondern ernsthafte Probleme habe.

Jaaaaaaaaaaaaaaaa vollkommen richtig es ist SELTEN die Krankheit aber vorhanden.

Danke für die Hilfe

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
ES IST KEINE AUSREDE

Doch. DAS IST EINE AUSREDE bis zu dem Zeitpunkt, wo ein Attest vorliegt.
Nichts anderes. Erzählen tun die Leute nämlich viel.

Gibt auch sogenannte Reichsbürger (die aus dem rechten Spektrum kommen), die einem GV die Legitimität absprechen, weil sie in ihrem eigenen Reich bzw. Fürtentum leben würden und die BRD keine Legitimität hätte oder so ähnlich. Der GV hört es sich vielleicht an, weil er keine Lust hat, dass diese Leute agressiv werden (sieht man ja, dass die dann gerne mal das anrückende SEK mit gehorteten Waffen angreifen). Aber jucken tut es den GV nicht.

Klingt erst mal merkwürdig der Vergleich. Aber der GV interessiert sich nicht für Gewäsch. Und dem kannst du erzählen, dass du in einer Kolonie auf dem Mond lebst. Juckt ihn nicht, er wird trotzdem die Verhaftung beantragen und ggf. vollstrecken, solange bis du beweist, dass du auf hinterm Mond lebst.

Packe das Problem von der richtigen Seite aus an und höre mit dem Gezeter über das System auf. Das hilft dir in keinem der Themen weiter.

Zitat:
ch habe dem GV bereits das Problem geschildert natürlich interessiert ihn das nicht wirklich

Klar, weils aus seiner Sicht eine Ausrede ist.

Zitat:
Danke für den Tipp mit der Vollstreckungserinnerung.

Dieser Tipp funktioniert nur dann, wenn der GV sich weigert, dein Attest anzuerkennen. Solange kein Attest vorliegt, bringt dir auch eine Erinnerung nichts. Denn der Richter wird es genauso für eine Ausrede halten.

Zitat:
Es steht Androhung Haftbefehlt + Polizei. Ich weiß nicht ob er solche Geschütze tatsächlich auffährt wenn ich mich nicht weigere sondern ernsthafte Probleme habe.

Solange du keinen Nachweis erbringst und kein solches Attest, ist das kein schweres Geschütz.

Sorry, aber einmal mehr. Wie schon in den früheren Themen: Du verrennst dich total. Bring einfach das Attest deines Therapeuten bei und erst wenn dann immer noch nichts klappt beschwere dich übers System.


-- Editiert von mepeisen am 20.10.2016 18:18

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#5
 Von 
WillsWissen2014
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 44x hilfreich)

Hi,

danke für die Antworten.

Ich habe nochmals meine Beiträge durchgelesen. Ich weiß nicht was im Gegensatz zu anderen z,B im Strafrechtsforum so schlimm an meiner Person ist. Man kann es kurz und knapp erklähren.

Ich bin lange arbeitslos, psychisch krank habe Schulden und dadurch Probleme. Es geht in nahezu allen Beiträgen von mir ums Geld.

Kurz nochmal zur aktuellen VA. Ich schulde der Firma incl. GV-Kosten 770 €. Ich habe denen angeboten 450 € in 18 Monatsraten als Vergleich ab sofort. Ich finde es ist für einen Hartz 4 Empfänger ein faires Angebot.

Für Personen die so was Panikstörung nicht haben hört sich das nach Ausrede an aaaaaaaaaber ich schrieb doch die Abgabe stellt KEIN PROBLEM dar.

Wir müssen ja das Forum nicht unnötig größer werden lassen. Es ist alles geschrieben danke für die Bemühungen.

Schönen Abend noch

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Fängst du schon wieder an. _._

Den gläubiger kannst du zu nichts zwingen und den abgelehnten vergleich als Argument abzuführen ist Blödsinn.

Es ist egal was du denkst oder empfindest. Es ist furzegal was du erzählst. Es ist unwichtig was ich glaube. Selbst wenn der gv dir glaubt ist das egal. Der gv hat sich an Gesetze zu halten. Der darf von Berufs wegen exakt 0 Ausnahmen machen.

Es zählen ausschließlich harte Fakten. Und solange du kein Attest eines für die Krankheit qualifizierten Arztes vorlegt existiert die Krankheit nicht.

Und bevor du fragst in welchem Gesetz steht dass deine Krankheit ohne Attest eine ausrede ist... Das ist einfacher kausale Logik. Akzeptiere das aber höre mit der Diskussion auf. Sonst kriegst du erst recht keine Antworten mehr.

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#7
 Von 
XXXBlackyXXX
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Mit Ausrede hab ich nicht dich gemeint sondern den Gerichtsvollzieher.

Es ist für einen Gerichtsvollzieher grundsätzlich kein Problem die VAK beim Schuldner vor Ort abzunehmen, wenn es plausibel ist, dass der Schuldner nicht kommen kann. Hat nix mit Vorlage Attest etc. zu tun.

Das läuft schlicht unter Bürgerfreundlichkeit.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Dass er es kann heisst allerdings nicht dass er automatisch muss. Der gv hat sicher mehr als einen "kunden" und er ist gehalten seine Tätigkeit ohne unnötige Verzögerungen durchzuführen. So etwas sollte man immer auch sehen.

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119588 Beiträge, 39746x hilfreich)

Zitat (von WillsWissen2014):
Ärztliches Attest ist kein Problem!

Ich vermisse den Teil der Schiderung wo man das Attest dem GV im Original mit entsprechendem Antrag zugestellt hat?



Zitat (von XXXBlackyXXX):
Das läuft schlicht unter Bürgerfreundlichkeit.

Mir ist derzeit kein GV bekannt der so wenig Arbeit hat, das er bürgerfreundliche Hausbesuche machen kann.

Im Gegenteil, um den geordneten Ablauf der Vollstreckungenineigermaßen sicherzustellen, wird er die Hausbesuche auf das nötigste beschränken müssen.

Er wird also Behauptungen wie "ich kann zur VA aus medizinischen Gründen nicht kommen" bis zum Beweis des Gegenteils unter "A" wie Ausrede abheften und nach "Schema F" weiterverfahren



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
WillsWissen2014
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 44x hilfreich)

Hallo,

also so ganz easy ist es zumindest in unserem Bundesland nicht. Die Formulare wie es sie früher gab sind nicht mehr vorhanden. GV musste trixen damit das es in der Wohnung klappt.

Er war heute bei mir alles ist erledigt.

Mir stellt sich nur die Frage warum gehen hier gleich so viele von Ausrede aus??? Es gibt doch keinen Grund eine Panikstörung zu erfinden? Wenn VA beantragt ist heißt es entweder bezahlen oder VA abgeben. Weigern geht ja garnicht denn sonst droht tatsächlich Gefängnis.

Schönen Tag noch.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Mir stellt sich nur die Frage warum gehen hier gleich so viele von Ausrede aus???

_._
Soll ich nun auch noch anfangen, mich selbst zu zitieren?
Lesen und verstehen:
Zitat:
Es zählen ausschließlich harte Fakten. Und solange du kein Attest eines für die Krankheit qualifizierten Arztes vorlegt existiert die Krankheit nicht.

Signatur:

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