Vermögensauskunft -> wertvolle Gegenstände - was bedeutet wertvoll?

27. März 2021 Thema abonnieren
 Von 
MK2K6
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 9x hilfreich)
Vermögensauskunft -> wertvolle Gegenstände - was bedeutet wertvoll?

Hallo zusammen,

es könnte durchaus sein, dass ich in naher Zukunft eine Vermögensauskunft abgeben muss, sollte sich ein Gläubiger nicht mit meinem Anwalt "kurzschließen", sondern einfach blind pfänden wollen.

Meine Frage .. in einer üblichen Vermögensauskunft wird ja auch nach wertvollen Gegenständen (TV, Spielekonsolen, Handys etc.) gefragt.

Was bedeutet in dem Fall wertvoll und was ist nicht wertvoll? Ich habe zb. einen TV, der hat vor 4 Jahren mal 800€ gekostet ... allerdings hat er auch leichte Schäden am LED Panel (helle Lichtpunkte), weshalb er auch nicht mehr als intakt zu sehen ist ... Heißt, da ist der Restwert wahrscheinlich nicht sonderlich hoch. Wäre es trotzdem als "wertvoller Gegenstand" anzusehen, wenn die Reperatur teurer als der Restwert wäre?

Gleiches gilt für Handys .. Wenn ein Gerät neu zb. 700€ Wert hat, ist es ja durch Nutzung automatisch schon 50% im Wert geringer ... Sind 300€ für ein Handy jetzt wertvoll?

Oder ein Macbook, was 3 Jahre alt ist ...

Ich bin mir einfach nicht sicher, was "wertvoll" bedeutet ... Es wird auch nirgends wirklich definiert.

Vielleicht hat ja hier Jemand Erfahrungen, wonach man sich vielleicht richten kann?

Vielen Dank vorab

VG MK

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ballivus
Status:
Lehrling
(1127 Beiträge, 303x hilfreich)

Das fragt man am besten dann den GVZ, wenn dieser kommt.

Signatur:

Meine Beiträge besser schnell lesen, bevor sie wieder gelöscht werden.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
MK2K6
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 9x hilfreich)

Zitat (von Ballivus):
Das fragt man am besten dann den GVZ, wenn dieser kommt.


Das würde dann natürlich passieren (aktuell bin ich aber tatsächlich noch in der Hoffnung, das tatsächlich umgehen zu können ... weshalb ich einen Anwalt habe, der mich dort begleitet -> denn ich will durchaus die Dinge bezahlen und Pfändungen umgehen) ... Aber ich hatte gehofft, dass es irgendwelche Erfahrungswerte gibt, nach denen man sich richten kann.

Vielen Dank trotzdem für die Antwort.

LG

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Da gibt es keine Erfahrungswerte. Du musst folgende Dinge bedenken:
1. Den wirklichen Wert
2. Die Verkaufbarkeit
3. Den Austausch.

Insbesondere ein TV steht dir zu. Das darf dir nicht weggenommen werden. Man müsste dir also vernünftigen Ersatz hinstellen. Hast du beispielsweise den neuesten UHD-TV kann man dir einen einfachen Fernseher hinstellen. Wenn dein >TV aber nur noch 100€ Wert ist, dann müsste man ja den Aufwand rechnen und das Ersatz-TV und dann bringt das alles nichts mehr.
Ein Schmuckstück im Wert von 100€ oder 200€ ist aber meist sehr schnell und leicht verkaufbar und dir muss kein Ersatz gewährt werden.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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