Versäumnisurteil obwohl die Klage von Inkasso-Anwälte zurückgenommen wurde

7. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
Rdaa
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Versäumnisurteil obwohl die Klage von Inkasso-Anwälte zurückgenommen wurde

Hallo Zusamen,

am 04.04. habe ich eine Klageschrift von den Anwälte der EOS-Inkasso über Geschäftsstelle des Amtsgerichts bekommen.

Am 26.04. haben die Anwälte die Klage zurückgenommen. Im Schreiben der Anwälten ist folgende Text zu lesen:
" In dem Rechtsstreit EOS ,
Prozessbevollmächtigte Anwälte....
nehmen wir hiermit die Klage wegen der geltend gemachten Inkassokosten in Höhe von 112,13 Euro kostenneutral, weil nicht Streitwertrelevant, zurück "

Am 17.05 wurde ich vom AG über ein Versäumnisurteil zum Gunsten der EOS-Inkasso informiert.
Wobei im Urteil folgendes Datum zu lesen:
" .... hat das AG Bo. im schriftlichen Vorverfahren gem. §§276 , §§ 331 Abs. 3 ZPO auf Antrag der Klägerin am 16.15. durch den Richter....."

Meine Frage ist:
ist das Ganze ordnungsgemäß von Seite des Amtsgericht gelaufen?
was wurde hier zurückgenommen : die Klage oder nur die Inkassokosten
?

Für Ihre Antworten bin ich Sehr Dankbar.




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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von Rdaa):
was wurde hier zurückgenommen : die Klage oder nur die Inkassokosten?

Natürlich nur die Inkassokosten, den Rest nicht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Rdaa
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Rdaa):
was wurde hier zurückgenommen : die Klage oder nur die Inkassokosten?

Natürlich nur die Inkassokosten, den Rest nicht.



@ Harry van Sell

Haben Sie vielen Danke.

eine Frage noch bitte. Das Versäumnisurteil ist ohne Datum vom Richter unterschrieben. Also man kann nicht feststellen, wann das Urteil erlassen wurde.
Ist fehlendes Datum ein Grund um das Urteil anzufechten.

Vielen Danke im Voraus.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Natürlich. Jedes fehlende Datum macht ein Urteil sofort nichtig :party:

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von Rdaa):
Das Versäumnisurteil ist ohne Datum vom Richter unterschrieben.


Du hast doch selbst zitiert, daß im Urteil steht, an welchem Tag es erlassen wurde. An welchem es unterschrieben wurde, ist irrelevant. Daher ist auch kein weiteres Datum nötig.

0x Hilfreiche Antwort

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