Versandhaus und universum inkasso

9. Mai 2006 Thema abonnieren
 Von 
dboxxer
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 7x hilfreich)
Versandhaus und universum inkasso

Hallo,
ich hatte bei einem versandhaus etwas bestellt.

nun habe ich mittlerweile von universum inkasso post bekommen.
Die Kosten finde ich frech und würde gerne wissen ob das so rechtens ist?
Hauptforderung 55€
Mahnauslagen d. gl. 15€
inkassovergütung 45€
kontoführungsgebühr 20€
--------------------------
135,76€
Das fand ich frech.

Grüsse dboxxer

Post vom Inkassobüro?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
grübeline
Status:
Schüler
(187 Beiträge, 76x hilfreich)

Hallo,

warum bekommst du vom Inkasso Post ??? Hast du die Rechnung nicht bezahlt beim Versandhaus?
Ansonsten Vollmacht über Abtretung ans Inkasso zu schicken lassen. Und wenn berechtigte Forderung korrekt,dann nur ans Versandhaus überweisen über die Hauptforderung und Mahnauslagen.

Gruß grübeline

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#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

80 euro bei einer 55 er forderung dürfte (hüstel) etwas zuviel des guten sein ;)
das quelle das toleriert ?

Ich würde die 55 plus 15 mahnauslagen direkt aufs quelle konto überweisen (kdnr nicht vergessen) und dem
inkassobüro dies aber nicht erzählen-

... den nächsten Inkassobrief von universum abwarten und dann die forderung mangels vorlage der vollmacht gem 174 BGB zurückweisen

gruß
thehellion

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#3
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

*hüstel*

Unterschlagen wir hier nicht wieder ein kleines Wort?



Kontoführungsgebühren sind nicht haltbar.
Die 45 Euronen sind vielleicht etwas hoch angesetzt. Maximal zulässig wäre eine 1,3 Gebühr (32,50), zzgl. Auslagen von 20%, wären also summa summarum 39,- Euronen.

-----------------
"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys2/binnichtsignatur.gif></img>"

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#4
 Von 
Aracos71
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 1x hilfreich)

Hi,

oder wie bei mir (siehe anderer beitrag).
38 Euro Hauptforderung, nun auf mittlerweile ca. 160 Euro angewachsen (davon aber schon 90 bezahlt, d.h. 2x 25 Euro Rücklastschrift inkl.).

~ara

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#5
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Mahnman
Das ..unverzüglich... entwickelt sich langsam zu einem Fetisch bei Dir ;)

Unverzüglich
aus dem Bauch heraus : innerhalb von 5 Tagen ?!
-----------------------
Kontoführungsgebühren sind nicht haltbar.
Die 45 Euronen sind vielleicht etwas hoch angesetzt. Maximal zulässig wäre eine 1,3 Gebühr (32,50), zzgl. Auslagen von 20%, wären also summa summarum 39,- Euronen.

Also versucht - wenn ich etwas flapsig antworten darf - das inkassobüro den Schuldner über den Tisch zu ziehen ?
Man hofft er ist doof und zahlt die Gebühren ;) Es handelt sich ja immerhin nicht um irgendeine kleine Inkasso Ich AG
sondern um ein (hüstel) sogenanntes seriöses HütchenspielerInkassobüro ?

Wer einmal trickst dem glaubt man nicht !

gruß
thehellion

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#6
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

quote:

Das ..unverzüglich... entwickelt sich langsam zu einem Fetisch bei Dir


Ja, ich bau das bald mal als C&P Kommentar ein...

quote:

Also versucht - wenn ich etwas flapsig antworten darf - das inkassobüro den Schuldner über den Tisch zu ziehen ?



Wer weiß, wie das IB die 45 Euronen berechnet. Vielleicht sind ja noch andere Kosten enthalten?

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"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys2/binnichtsignatur.gif></img>"

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#7
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

1,3 ist nur der richtwert - ermessensspeilraum gibt es zwischen 0,5 und 2,5 so das auch deutlich mehr denkbar wäre...(wenngleich wohl analog zu § 14 RVG kaum zu halten).

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