Guten Tag!
Mal rein fiktiv
Angenommen man ist Kunde bei einer Versicherung. Dabei geht es um einen Betrag von knapp 4€ monatlich.
Aufgrund mangelnder Kontodeckung konnte ein oder zwei Mal die Abbuchung seitens der Versicherung nicht stattfinden, Der Betrag wurde dann jeweils nach einer Mahnung per Überweisung gezahlt. Trotzdem hat die Versicherung daraufhin die monatliche Abbuchung per Lastschrift eingestellt. Trotz erneuter Einzugsermächtigung hat diese die monatliche Lastschrift auch nicht wieder aufgenommen.
Im September (datiert vom 08.09.2010) hat man daraufhin eine Mahnung erhalten in der es um drei Monatsbeiträge + entsprechende Mahnkosten geht. Den Betrag sollte man innerhalb von 14 Tagen begleichen. Am 20. September 2010 ging die Zahlung an die Versicherung per Überweisung raus (Buchungsdatum ist der 21.09.2010 laut Kontoauszug).
Nun erreicht mich ein Schreiben von einem Anwalt, der per Vollmacht offenbar dazu berechtigt ist, Geld für die Versicherung einzutreiben.
In dem Brief ist zu lesen, die "Beiträge für den Versicherungsvertrag" nicht innerhalb der 14 Tagesfrist bezahlt hätte (für mich ist der 21.09.2010 durchaus innerhalb der 14 Tage gewesen ) und deshalb sei die Versicherung derzeit von einer Verpflichtung zur Leistung im Versicherungsfall frei.
Nun treibt der Anwalt offenbar das Geld ein, natürlich unter entsprechenden Kosten. Es geht um Monatsbeiträge und entsprechende Rechtsanwaltskosten.
Seltsam finde ich: Im Beitragsrückstand enthalten sind offenbar die Beträge die von mir im September beglichen wurden. Später dann, wird der geleistete Betrag wieder abgezogen. Bestehen bleiben lediglich zwei Monatsbeiträge und die Rechtsanwaltskosten.
Ich bin eigentlich nicht bereit, die hohen (im Vergleich zum Beitrag) Anwaltskosten zu übernehmen, da ich im September per Überweisung den Rückstand beglichen habe und ich nun nicht ganz verstehe, warum diese beglichenen Beiträge offenbar Inhalt des Beitragrückstandes sind, später dann von der Gesamtsumme abgezogen wird. Mit einer normalen Mahnung wäre ich durchaus noch einverstanden gewesen, warum aber gleich die Anwaltskeule kommt..
Die entsprechende Versicherung reagiert leider derzeit nicht auf Mails und generell wollte ich mich da mal über die rechtliche Seite informieren.
Danke!
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-- Editiert am 22.11.2010 11:49
Versicherung: Fälschliche Mahnung?
22. November 2010
Thema abonnieren
Frage vom 22. November 2010 | 11:45
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Versicherung: Fälschliche Mahnung?
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#1
Antwort vom 22. November 2010 | 23:38
Von
Status: Unbeschreiblich (120259 Beiträge, 39860x hilfreich)
Aus welchen Monaten sind denn die beiden offenen Beiträge?
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
#2
Antwort vom 23. November 2010 | 21:51
Von
Status: Lehrling (1215 Beiträge, 381x hilfreich)
Und wann kannst du die berappen?
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Und jetzt?
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