Vertrag vermutlich illegal, Geld zurück?

22. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
Rechstverlierer
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)
Vertrag vermutlich illegal, Geld zurück?


Es geht hier um zwei völlig fiktive Verträge über zwei Jahre Laufzeit die vermutlich nicht rechtens sind.

So lief der fiktive Fall ab:
Im Mai des Jahres 2015 kam ein Mann unangemeldet zu einer Frau, geboren im Jahr 1933, und sagte ihr Sie müsse bei ihm einen Vertrag unterschreiben, da ihr Telefon ansonsten stillgelegt würde. Sie erwiderte ihr sei davon nichts bekannt. Doch, hieß es darauf, das ist ganz sicher und Sie müsse unterschreiben da alle Telefone umgestellt würden und sie ansonsten nicht mehr telefonieren könne. Als sie weiterhin skeptisch war behauptete der Mitarbeiter, sie hätte ein „blaues Kästchen" in ihrem Keller und das wird abgeschaltet. Als sie sagte das hätte sie noch nie gehört hieß es nur „doch, das hat jeder in seinem Keller". Schließlich gab sie auf und unterschrieb was er ihr vorgelegt hatte, da sie Angst hatte nicht mehr telefonieren zu können. Doch das war unglücklicherweise noch nicht alles. Er umschmeichelte sie, indem er sagte, dass sie noch so jung aussehe und ob sie ihm nicht sagen könne wann sie geboren sei. Nach einigem Nachfragen konnte er somit unrechtmäßig ihr Geburtsdatum ablisten.

Das ganze war natürlich eine dreiste Lüge und bei den Verträgen handelte es sich um zwei HD Fernseh Verträge.

Die dahinter stehende Gesellschaft hat nun die Veträge, nach einer Beschwerde des fiktiven Enkels kurzfristig gekündigt, weigert sich aber die gezahlten Gelder zurück zu überweisen. Außerdem fordern Sie noch ausstehende Gelder für diese zwei Verträge ein.
Meine Frage:
Ist es möglich das schon gezahlte Geld zurück zu bekommen oder muss nun auch der fiktive Restbetrag (bis Januar 2016 ) bezahlt werden.

Vielen Dank!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16206x hilfreich)

Hier wird ja offenbar der Vertrag angefochten. Vermutlich mit Argument arglistiger Täuschung. ich würde auf jeden Fall mal zur Polizei gehen und Strafanzeige wegen Betrugs erstatten, wegen Betrugs und Nötigung. Der Mann muss ja ermittelbar sein, schließlich hat er gewiss eine Provision kassiert. Solche Maschen bei älteren Menschen sind durchaus bekannt. Das Problem ist einmal mehr auch hier, wie man das beweist. Wenn die Polizei bestätigt, dass in dieser Gegend an denselben Tagen viele übers Ohr gehauen wurden, eventuell ist er auch bei Nachbarn vorstellig geworden, so dass man auch mehrere Zeugen hat, kann einem so ein Beweis gelingen.
Ich würde erst, wenn einem so ein beweis gelingt, versuchen das Geld zurück zu bekommen.

Im Moment sehe ich ein Patt. Wenn man das Geld einklagt, muss man Beweise anbieten. Denn die Unterschrift ist da. Will man das Geld zurück braucht man einen beweis für die Täuschung bzw. den Betrug. Will man als Gesellschaft das weitere noch offene Geld einklagen, muss man erklären und ggf. beweisen, dass wirklich alles mit rechten Dingen zuging.

Manchmal kann es sein, dass die Gesellschaft einknickt, wenn man sich direkt an die Geschäftsleitung wendet, wenn man ankündigt, an die Presse gehen zu wollen um gezielt diesen Betrugsfall zu veröffentlichen. Wenn man verlangt, dass die Gesellschaft den Namen und die ladungsfähige Anschrift des Trickbetrügers, der da Provisionen mit Lügen erschwindelt hat, bekannt zu geben, damit man Strafanzeige erstatten kann, ansonsten würde man davon ausgehen, dass die Gesellschaft diese Aktionen gut heißt und selbst dahinter steckt, was man dann in Rahmen einer Anzeige gegen die Geschäftsleitung zur Sprache bringt. Damit bringt man die Herren in Zugzwang, denn natürlich müssen die das alles von sich weisen und sagen, sie hätten mit dem Betrug nichts zu tun.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3150x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Vermutlich mit Argument arglistiger Täuschung

Ich würde eher in Richtung Sittenwidrigkeit gehen. Hat den Vorteil, dass man dann keine Anfechtungsfristen beachten muss. Nach Feststellung der Sittenwidrigkeit ist der Vertrag ex tunc nichtig, auch wenn er schon 50 Jahre alt ist.

Die Beweisproblematik besteht aber natürlich auch in dem Fall.

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