Vertragsstrafen

21. Februar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Andi79KA
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)
Vertragsstrafen

Ich habe aktuell massiv Probleme mit Privatkunden die auf teilw. auf betrügerischer weiße (ständiger Adresswechsel, falsche Geburtsdaten um der automatischen Liquiditätsabfrage zu entkommen etc.). Da diese Fälle allesamt schlichtweg nicht zahlungswillig sind (Geld für neue Handys etc. ist wenn man sie im Facebook ankuckt vorhanden... Rechnungen zahlen muß man ja nicht... man ist ja unter der Pfändungsgrenze) sind viele dieser Fälle tituliert und in der Langzeitüberwachung... was eigentlich schlichtweg unsinnig ist da noch mehr kosten. Ich hatte eigentlich auf Abschreckung (interessanterweiße kennen sich diese Personen laut Facebook fast alle untereinander) gehofft, leider sind diese wohl so abgebrüht dass die ganz genau wissen dass ihnen nix passiert und auch die Staatsanwaltschaft hat kein gesteigertes Interesse etwas zu unternehmen. Es geht um Beträge von 100-400€.

Nun die Frage:

Wäre es rechtlich machbar mit Privatkunden eine Vertragsstrafe vom doppelten des strittigen Betrages, mind. aber 1000€ zu Vereinbarung wenn das gerichtliche Mahnverfahren angestrengt werden muß? Sinn und Zweck ist einfach die Kosten fürs Inkasso und die Langzeitüberwachung mit in den Titel zu bekommen, und paralell über eine Anzeige wg. Eingehungsbetrug zu versuche das ganze vor einer Privatinsolvenz zu schützen. Diese Vereinbarung
soll nicht in den AGB versteckt werden sondern offen als anhakbares Kästchen (online) angelegt werden. Geht die Vertragsfreiheit hier so weit, oder wird dies eingeschränkt? Wie ist eure Meinung (ich sage hier explixit dass ich nicht von einer Rechtsberatung ausgehe). Wo könnte ich ich hier weitere Infos oder Referenzurteile finden.

-- Editiert Moderator am 23.02.2013 02:41

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 421x hilfreich)

quote:
Wo könnte ich ich hier weitere Infos oder Referenzurteile finden.
Bei einem Anwalt mit der Spezialisierung Wirtschaftsrecht!? :)
Im Übrigen erwarten Sie nicht wirklich Antwort auf Ihre Fragen in einem Forum, dass genau die beschriebene Klientel bedient!? Hier erhalten Schuldner Hilfestellung bei genau dem von Ihnen beschriebenen Problem - nur eben von der falschen Seite ... :)

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" Das Forum - wo Böcke gärtnern und Vergleiche hinken dürfen ... :) "

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#2
 Von 
Andi79KA
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

in der Hoffnung dass hier auch andere mitlesen :-). Gibt leider zu viele Foren in denen sch diese individuen (um es ganz deutlich zu sagen, ich meine die die nicht zahlen wollen... jemand der sich bemüht und drum kümmert habe ich noch nie ins inkasso gegeben...) gegenseitig Tipps geben wie sie die Kosten so hoch treiben können damit die Gläubiger vermutlich aufgeben weil se auf den Kosten sitzen bleiben.... und sich dann ganz toll finden....

Genau für diese Fälle suche ich ne Lösung zu finden, letztendlich sind es auch genau diese Leute wegen denen man bei Negativauskünften absolut nichts mehr bekommt. Ich hatte schon Kunden mit tief roter auskunft (harte negativmerkmale), und trotzdem haben sie püntlich gezahlt. Nur Automatisiert muß man solche Kunden ablehnen weil es einfach zu viel von den anderen Leuten gibt und der Gesetzgeber kein Mittel gibt dieses Problem zu lösen. Ist man erstmal weit genug unten kann man tun und lassen was man will... es passiert eh nix. Es gibt nichtmal ein unrechtsbewusstsein, die Gruppe die ich meine hält es für "normal".

Vieleicht kann ich durch diesen Eintrag ja auch ein paar Schuldner dazu bringen inkasso nicht immer zu verteufeln, zumindest so lang es nicht zu abzockzwecken eingesetzt wird. Man kann einfach nicht zig leuten ewig hinterher rennen. Und wenn ich ganz glück habe hat noch jemand nen Tipp für meine Anfangsfrage :)

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#3
 Von 
TraumBaum
Status:
Schüler
(286 Beiträge, 111x hilfreich)

Wie wäre es mit einer Anzeige wegen betruges (wegen Angaben falscher Daten - ist dass denn rechtens? kann ich mir nicht vorstellen). Zumindest stellt das eine arglistige Täuschung dar denn ohne die falschen Angaben wäre es ja nicht zum Vertrag gekommen. Damit wäre der Vertrag ungültig und da die Leistung einseitig schon erfolgte (ihrerseits Warenlieferung) müsste dann ja eine schadensersatzpflicht vorliegen? vlt. da mal im Unterforum Strafrecht oder vertragsrecht schreiben!

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#4
 Von 
BuffySlayer
Status:
Praktikant
(993 Beiträge, 483x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Wäre es rechtlich machbar mit Privatkunden eine Vertragsstrafe vom doppelten des strittigen Betrages, mind. aber 1000€ zu Vereinbarung wenn das gerichtliche Mahnverfahren angestrengt werden muß? <hr size=1 noshade>


Jein, s.u.

quote:<hr size=1 noshade>Diese Vereinbarung
soll nicht in den AGB versteckt werden sondern offen als anhakbares Kästchen (online) angelegt werden. <hr size=1 noshade>


Trotzdem ist es eine AGB im Rechtssinne, wenn sie für viele solche Verträge verwendet wird / werden soll.

Und da du kein Privatmann bist, sondern das gewerblich machst, wird das hier wohl eindeutig zutreffen.

quote:<hr size=1 noshade>Geht die Vertragsfreiheit hier so weit, oder wird dies eingeschränkt? <hr size=1 noshade>


Wenn es rechtlich gesehen AGB sind, s.o., greift die Inhaltskontrolle des BGB. Diese verbietet pauschalisierte Schadensersatzfestlegungen (aka Vertragsstrafen), wenn nicht der Gegenseite ausdrücklich der Nachweis gestattet wird, daß kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, §309 Alt. 5 BGB .

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16207x hilfreich)

Von mir kriegt ein betrüger bestenfalls einen arschtritt aber keine beratung, wie er rauskommt aus der nummer. Nur ums mal klarzustellen, anephan. Natürlich weiss hier niemand, wer das schwarze schaf ist. Es gibt genug leute, die eingehungsbetrug negehen und das toll finden.

Wie wäre es, die ganzen beweise zu sammeln und der staatsanwaltschaft zu übermitteln. Stichwort organisierte kriminalität. Wenn die sich untereinander kennen und sich nachweisbar tipps geben, ist das ein ansatzpunkt.

Diese vertragsklausel bringt gar nichts. Sie schreckt nicht ab und dürfte auch angreifbar sein.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#6
 Von 
xpuff666
Status:
Schüler
(291 Beiträge, 192x hilfreich)

So eine Vertragsstrafe ist nach §309 Abs. 5 und 6 BGB verboten. Vor allem, wenn es 1000€ sein sollten - da würde wohl sogar der §343 für sonstige Verträge gelten. Und wenn es standardmäßig da steht, gilt es auch als AGB.

Bei sowas würde ich auch sagen: Betrug, Strafanzeige, das ist Sache für den Staatsanwalt! Wenn rauskommt, dass die das öfter und professionell machen, kommen sie auch hinter Gitter. Außerdem: wie will man die 1000€ eintreiben? Ein teures Smartphone kann man denen aber sehr wohl abnehmen lassen (ggf. Austauschpfändung, dann kriegen sie dafür ein billiges Handy). Seit 2013 kann man Schuldner auch gleich nach Titulierung mit der Vermögensauskunft (ehemals eidesstattl. Versicherung, Offenbarungseid) nerven. Bei bewiesener Straftat gilt außerdem verschärfte Pfändung, da kann wirklich bis auf das Hartz IV runter gepfändet werden.

Man denke mal andersrum, wenn sowas legal wäre! Dann würden sich sofort die Abzocker breit machen, die irgendwo hinten in den AGB astronomische Vertragsstrafen verstecken und dann von jedem Schüler und jeder Hausfrau, die ein paar Tage in Zahlungsverzug kommt, dafür tausende Euro verlangen! Es gibt so schon viel zu viel Abzockerei, und auch die normalen Inkassofirmen sind bekannt dafür, dass es Mondgebühren fordern, die weit jenseits entsprechender Anwaltskosten sind.

Da werden dann für Beträge unter 100€ ganz schnell mal 50,70 bis über 100€ zusätzlich an Inkassokosten verlangt, für automatische Massenbearbeitung und einfache, vom Computer versandte Mahnschreiben! Und damit meine ich nicht die offen betrügerischen Inkassofirmen, die für Abofallen, Telefonabzocker, Kredithaie usw. tätig sind.

Und gegen diese Abzocke sehe ich es auch als gute Sache an, die Leute auf die Rechtslage hinzuweisen, dass sie eben nicht jede Mondgebühr, die Inkassos mit Drohszenarien und nicht selten rechtswidrigem Vorgehen einfordern, bezahlen müssen. Dass in gewissem Maße auch Betrüger das nutzen können, ist ein Nebeneffekt.

Außerdem: ein wesentlicher Aspekt bei der Abwehr von Inkassogebühren ist die Schadensminderung. Wenn ein Rechtsanwalt eine Sache für 35,70€ erledigt, muss man kein Inkasso für 50 oder gar über 100€ bezahlen! Warum sollte dann also ein Gläubiger eine so teure Dienstleistung bezahlen, wenn der Schuldner nicht zahlen kann oder will? Zumal dem Inkasso ja am Ende auch nur entweder die Abgabe an den Rechtsanwalt oder das gerichtliche Mahnverfahren bleibt (wobei ich mal schwer davon ausgehe, dass Schläger-Inkasso zumeist ein Schaudermärchen ist). Zwar werben die Inkassos oft mit Sprüchen wie "keine Kosten für Gläubiger", aber das ist rechtlich höchst bedenklich, weil a) ein Schuldner nur tatsächliche Gläubigerkosten ersetzen muss und b) dann doch oft wieder Kosten entstehen, wenn etwa die Zahlung eines Schuldners nur teilweise ausgezahlt wird, weil er die Wuchergebühren abgezogen hat. Der Gläubiger hat Vertragsfreiheit, er kann auch ein Inkasso für 100€ beauftragen - aber auf den Schuldner (der ja bei dem Vertrag nicht mitbestimmt) umlegen kann er so einen Preis nicht, bzw. das nicht rechtlich durchsetzen!

Warum also nicht den einfachsten und sichersten Weg gehen über Rechtsanwalt und gerichtliches Mahnverfahren? Juristisch erfahrene Leute können letzteres sogar selbst betreiben. Da hat man die Forderung mit der Titulierung in trockenen Tüchern, die Kosten sind zwar nicht billig, aber auch nicht so exzessiv wie oft bei Inkassos, und Schuldner müssen die vorgesehende Vergütung für den Anwalt und das Gerichtsverfahren bezahlen. Außerdem ist es das ethisch sauberste Verfahren, wo die häufig stattfindende Bereicherung aus Notlagen wenigstens begrenzt ist.

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