Verwechselung, wie am besten handeln?

21. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
knickiknack
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 1x hilfreich)
Verwechselung, wie am besten handeln?

Hallo miteinander,

sollte der Beitrag eher zu Datenschutz gehören, bitte ich ihn einfach zu verschieben.

Am 1.12.18 erhielt ich einen Brief mit einer Zahlungsaufforderung von der Bad Homburger Inkasso, über einige Tausend Euro. Auch eine Ratenzahlung wurde angeboten.
Mir war sofort klar, dass kann nicht für mich sein. Am gleichen Tag rief ich dort an und teilte mit dass eine Verwechselung vorliegen muss. Die Dame war ziemlich unverschämt und erklärte mir, dass ich das erstmal beweisen müsse und so lange sei ich das.
Im Gespräch stellte sich heraus, dass die richtige Frau mit der offenen Forderung den gleichen Vor und Nachnamen hat wie ich und das Geburtstag bis auf der Tag gleich ist. Ob sogar noch der Ort gestimmt hat weiß ich nicht mehr ganz genau.
Ich sollte meinen Ausweis in Kopie schicken, was ich womöglich dummerweise tat.
Desweiteren bat ich um sofortige Löschung meiner Daten in dem Zusammenhang. Kurz drauf hieß es, so einfach sei das alles nicht, aber man werde sich bemühen alles aufzuklären und hat um Zeit gebeten. Ich teilte mit, dass ich das so nicht akzeptiere und bat erneut um Löschung und um eine Bestätigung, dass es sich um eine Verwechselung handelt.
Wieder hieß es, ich solle mich gedulden das braucht Zeit, man sei dabei.
Ich verwies auf meinen Ausweis, den sie zum Beweis hätten, auch wenn nur der Tag unterschiedlich ist und verlangte wieder die sofortige Löschung so wie Bestätigung.
Man sagte mir, ich solle mir keine Sorgen machen, bis zur Klärung sei alles stillgelegt.
Ich betonte wieder dass sie ja nun wissen, dass ich die falsche Person bin und mir nur still legen nicht ausreicht und sofort zu meiner Entlastung, gehandelt werden soll. So ging es zig mal hin und her ( jedesmal per Fax, Mail und telefonisch) .

Eine schriftliche Antwort habe ich am 15.12.18 erhalten in der heißt es

"Wir führen eine Überprüfung durch. So bald die abgeschlossen ist und die eventuelle notwendige Rücksprache mit unserem Auftraggeber abgeschlossen ist, werden wir unaufgefordert auf die Angelegenheit zurück kommen. Wir bitten um Verständnis und verbleiben."

Selbstverständlich rief ich erneut an und teilte mit, dass das so nicht geht und ich weiterhin auf der Stelle nicht mehr mit der Sache in Verbindung gebracht werden will. wieder wurde ich vertröstet.
Mittlerweile sind 3 Wochen vergangen und ich höre jedesmal das Gleiche. Es muss geprüft werden, ist erstmal stillgelegt, das braucht noch Zeit, ich solle mich gedulden usw. (Die letzte Nachfrage erfolgte heute)

Wie würdet ihr weiter vorgehen?
Was kann passieren?
Welche Rechte habe ich?
Kann mir jemand Tipps dazu geben?

So weit ich in Erfahrungen bringen konnte handelte es sich um eine Betriebskostenabrechnung von 2003, mit Vollstreckungsbescheid von irgendeiner Wohnung die ich selbstverständlich nie bewohnt habe.
Ich habe nicht mal dort in der Nähe gewohnt. Zu dem Zeitpunkt lebte ich sogar noch bei meinen Eltern und war grad in der Ausbildung, was ja auch zu beweisen wäre. Nur sehe ich nicht ein, jetzt sämtliche Unterlagen zu besorgen, was ein riesiger Aufwand wäre und auch sehr viel Zeit in Anspruch nehmen täte. Eine Meldebescheinigung von damals habe weder ich, noch haben meine Eltern nach all der Zeit "mal eben" eine, ich bin dort quasi aufgewachsen und die Dame mit den Schulden wohnte scheinbar über 700 km entfernt.

Was darf das Inkassobüro jetzt noch mit dem Wissen, dass ich nicht die richtige Person bin?
Müssen sie mich im Zusammenhang mit dem Fall "löschen?"
Was kann im schlimmsten Fall passieren und wie verhindere ich das?
Müssen sie sofort handeln und muss ich noch mehr Zeit geben? ( 3 Wochen sind vergangen, in denen nix, außer immer die gleiche Leier, passierte)

Für hilfreiche Antworten und Erfahrungen bin ich wirklich dankbar.
(Eine Kurzfassung war leider nicht möglich)



-- Editiert von knickiknack am 21.12.2018 16:37

Post vom Inkassobüro?

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58 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Es hat eine Verwechslung stattgefunden. Das ist nicht schön und das Unternehmen versucht gerade, die Angelegenheit zu klären. Sie wollen, dass Ihr Name vor der Klärung gelöscht wird. Das wird eher nicht passieren.

Welche konkreten Nachteile haben Sie denn gerade wegen dieser Verwechslung?
Wenn die Klärung noch bis Januar oder Februar dauert, was passiert denn dann?

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
knickiknack
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von altona01):
Es hat eine Verwechslung stattgefunden. Das ist nicht schön und das Unternehmen versucht gerade, die Angelegenheit zu klären. Sie wollen, dass Ihr Name vor der Klärung gelöscht wird. Das wird eher nicht passieren.

Welche konkreten Nachteile haben Sie denn gerade wegen dieser Verwechslung?
Wenn die Klärung noch bis Januar oder Februar dauert, was passiert denn dann?



Ein Inkassounternehmen fordert mehrere Tausend Euro von mir. Ich bin aber nicht die Person. Die Person hat allerdings den gleichen Namen und fast das gleiche Geburtsdatum. Mir wird gesagt, das könne jeder sagen, so lange es nicht bewiesen wäre schulde ich das Geld und man soll keinerlei Rechte haben?
Kann ich mir kaum vorstellen.
Sowas darf nicht passieren.
Nachteile?
Ich warte grad auf eine Schufaauskunft, ich konnte raus hören dass es wohl gemeldet wurde.

Es gibt ja Dinge wie Identitätsmissbrauch usw..... Nur kenne ich mich da zu wenig aus.

Es ist schon sehr unverschämt die Sache quasi nur still zu legen. Bis zur angeblichen Klärung könnte man mich quasi von der Schuld frei sprechen. Was ich nach der Klärung dann auch bleiben würde, da ich nirgends Schulden habe.
Es ist doch mehr als verständlich, dass ich in so einem Fall, gerne schriftlich hätte, dass die Forderung gegen mich nicht besteht oder?

Und wie ich schon sagte, es besteht scheinbar ein Vollstreckungsbescheid und wohin das führen kann dürfte bekannt sein.

Dass es sich um eine Verwechslung handelt, kommt ausserdem von mir. Das Inkassobüro unterstellt weiterhin, dass das jeder behaupten könnte und so lange nix geklärt ist, sei ich der Schuldner. Ich denke nicht, dass das okay so ist.

-- Editiert von knickiknack am 21.12.2018 18:43

-- Editiert von knickiknack am 21.12.2018 18:55

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31907 Beiträge, 5623x hilfreich)

Zitat (von knickiknack):
Wie würdet ihr weiter vorgehen?
Gar nichts tun. Alles nötige ist getan.
Zitat (von knickiknack):
Was kann passieren?
Die Inkasso wird prüfen. Wird sich Anfang nächstens Jahres bei dir postalisch melden.
Zitat (von knickiknack):
Welche Rechte habe ich?
Das kann man noch nicht sagen. Noch ist wahrscheinlich nichts ausser einer bedauerlichen Verwechslung passiert.
Zitat (von knickiknack):
Kann mir jemand Tipps dazu geben?
Kommt doch.
Zitat (von knickiknack):
So weit ich in Erfahrungen bringen konnte handelte es sich um eine Betriebskostenabrechnung von 2003,
Immerhin. Das hätte die Firma dir vllt. nicht verraten dürfen. Und du pochst auf sofortige Löschung deiner Daten. Du bist jetzt ein Vorgang, wahrscheinlich zu Unrecht. Man kann also nicht einfach alles dazu löschen, nur, weil du dich wegen solcher Sache so aufblähst. Gelöschtes kann doch nicht mehr überprüft werden.
Zitat (von knickiknack):
Nur sehe ich nicht ein, jetzt sämtliche Unterlagen zu besorgen, was ein riesiger Aufwand wäre und auch sehr viel Zeit in Anspruch nehmen täte.
Das verlangt doch niemand.
Zitat (von knickiknack):
Müssen sie mich im Zusammenhang mit dem Fall "löschen?"
Das werden sie zu gegebener Zeit auch tun.
Zitat (von knickiknack):
Es ist schon sehr unverschämt die Sache quasi nur still zu legen.
Niemand legt quasi was still. Die Firma prüft. Sie werden vor Anfang Januar nichts zurück prüfen können. Schon gemerkt, dass Weihnachten und Jahreswechsel bevorsteht? Die Firma muss erst an den Gläubiger ran und der muss dann schauen...und der wird dann herausfinden, dass es eine Verwechslung war. Es kann sehr viel länger dauern, weil seit 2003 viel Wasser den Rhein abwärts geflossen ist...
Zitat (von knickiknack):
Es ist doch mehr als verständlich, dass ich in so einem Fall, gerne schriftlich hätte, dass die Forderung gegen mich nicht besteht oder?
Kriegst du auch, wenn die Klärung erfolgt ist.
Zitat (von knickiknack):
einen Brief mit einer Zahlungsaufforderung
Das ist alles, was du hast.
:crazy:
Nun reg dich bitte ab, wiederhole nicht alles und lass Ruhe einkehren.
Omm... alles wird gut.
Hab Geduld.

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2397 Beiträge, 713x hilfreich)

Die machen eine EMA und bis das Ergebnis vorliegt bekommst du gar nichts zugesagt.
Wo liegt denn nun dein Problem kurz vor den Feiertagen? Du kannst noch 10x da anrufen, das ändert nichts und das Ergebnis wird das Gleiche sein.
Warte ab bis die auf dich zukommen. Sollte es, was ich bezweifle, zum Schufaeintrag gekommen sein so widersprichst du der Forderung noch bei der Schufa.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119350 Beiträge, 39714x hilfreich)

Zitat (von knickiknack):
was ich womöglich dummerweise tat.

Womöglich? Wenn man das schon nicht mehr weis ...



Zitat (von knickiknack):
Ich betonte wieder dass sie ja nun wissen, dass ich die falsche Person bin

Woher sollen die das wissen?
Bis jetzt gibt es nur die unbewiesene Behauptung "war ich nicht".



Zitat (von knickiknack):
und mir nur still legen nicht ausreicht

Was Dir ausreicht ist irrelevant.



Zitat (von knickiknack):
Müssen sie mich im Zusammenhang mit dem Fall "löschen?"

Nein, derzeit noch nicht.



Zitat (von knickiknack):
Was kann im schlimmsten Fall passieren

Das gepfändet wird.



Zitat (von knickiknack):
und wie verhindere ich das?

Durch eine Vollstreckungsgegenklage.



Zitat (von knickiknack):
Müssen sie sofort handeln und muss ich noch mehr Zeit geben? ( 3 Wochen sind vergangen, in denen nix, außer immer die gleiche Leier, passierte)

Die müssen z.B. abwarten, bis die Behörden antworten. Die Zeit muss man denen schon geben. 4-6 Wochen sollten da aber ausreichend sein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Es gibt bei so etwas zwei grundsätzliche Wege.
1. Gegen den Titel selbst vorgehen. Insbesondere, wenn dieser an falscher Adresse zugestellt wurde.
2. Das ganze aus Datenschutzsicht angreifen.
Dieses "Abwarten" ist eher unsinnig. Wenn das Inkasso der Meinung ist, dass du die gesuchte Person bist und darauf beharrt, dann muss es auch damit rechnen, "alles zu verlieren".

Das Problem ist folgendes: Wenn du nun nichts tut, laufen womöglich schon im Hintergrund Fristen los. Irgendwann heißt es "Zustellung ist geheilt, der Einwand, dass du das nicht warst, hätte vor Gericht kommen müssen, zu spät, zahle mal." Und dann haben sie dir erfolgreich fremde Schulden angehangen. Ja, Inkassos sind so perfide, dass die so einen Schwachsinn wirklich versuchen, wenn sie die Schuldner nicht mehr wiederfinden. Deswegen kann ich auch die Vertröstungen meiner Vorredner, man solle warten, nicht verstehen.

Nun zu der ersten Variante:

Zitat:
mit Vollstreckungsbescheid von irgendeiner Wohnung die ich selbstverständlich nie bewohnt habe.

Hast du den schon gesehen? Also das Formular? https://www.mahngerichte.de/de/zulaessige-vordrucke.html das letzte Bild.
Wenn ja: Wann genau war das? Ist das schon mehr als 14 Tage her?

Wenn nicht bzw. wenn das noch keine 14 Tage her ist: Einspruch bei Gericht mit Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Das ist wichtig. Als Beweis legst du eine Kopie einer Meldeauskunft vom Einwohnermeldeamt dazu, also wo nachgewiesen wird, wo du damals gewohnt hast. Klar machen, wann du den VB erstmals zu Gesicht bekommen hast und klar machen, dass das Inkasso darauf beharrt, dass du die gesuchte Person seist.

Das Inkasso hat dann zwei Chancen: A) Zugeben, dass es sich geirrt hat. Damit hat man es schwarz auf weiß. Gerichtkosten darf trotzdem das Inkasso bezahlen, denn es hatte ja Anlass zu dem Einspruch gegeben. B) Darauf beharren, dass du die richtige Person bist. Dann verliert es trotzdem den Titel, denn der Beweis, dass du da gewohnt haben sollst, dürfte unmöglich sein.

Kommen wir zur zweiten Variante:

Man könnte sich an den Datenschutz wenden. Beschwerde formulieren, dass sie sich weigern, anzugeben, woher sie deine Adresse haben und wieso sie hier trotz falschem Geburtsdatum an deine Daten gekommen sind. Dass sie sich weigern, diese Daten zu löschen, die sich unrechtmäßig erhoben und gespeichert haben.

Dann werden sie da einiges zu erklären haben. Gerade bei so Personenverwechslungen lassen sich Inkassos ungern in die Karten schauen, denn natürlich sind die kein versehen. Das ist eine bewusste Personenverwechslung bzw. anders ausgedrückt, eine bewusst "kreative Recherche". Die wissen genau, dass sie zu 99% die falschen erwischen. Sie versuchen es trotzdem und sie treiben da wie geschildert ein ganz perfides Spiel.

Im übrigen tendiere ich immer zu Variante 1.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31907 Beiträge, 5623x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Deswegen kann ich auch die Vertröstungen meiner Vorredner, man solle warten, nicht verstehen.
Nach dem Blick auf den Kalender kann man ab gestern (erster Beitrag) nicht mehr das tun, was du heute vorschlägst. Ob man es am 27.12. tun kann, kann der TE persönlich versuchen.
Zitat (von knickiknack):
Am 1.12.18 erhielt ich einen Brief mit einer Zahlungsaufforderung von der Bad Homburger Inkasso, über einige Tausend Euro. Auch eine Ratenzahlung wurde angeboten.
Immerhin hat die Inkasso-Firma schon 2 Wochen später zurückgeschrieben, dass sie wegen Uralt-Verwechslung überprüfen werden und von einem VB liest man nirgends was.

Zitat (von knickiknack):
Mittlerweile sind 3 Wochen vergangen
Zitat (von knickiknack):
So weit ich in Erfahrungen bringen konnte handelte es sich um eine Betriebskostenabrechnung von 2003, mit Vollstreckungsbescheid von irgendeiner Wohnung die ich selbstverständlich nie bewohnt habe.
Zitat (von knickiknack):
Ob sogar noch der Ort gestimmt hat weiß ich nicht mehr ganz genau.
Zitat (von mepeisen):
Man könnte sich an den Datenschutz wenden.

An welchen?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Den, der fürs Inkasso zuständig ist. Geschäftssitz des Inkassos. Die sind doch meinem Wissen nach alle nach Bundesländern organisiert oder?

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

So schnell geht das nicht über den Datenschutz!
Zuerst mal Auskunft nach DSGVO verlangen. Vorzugsweise mit Verlangen der Datenkorrektur (nicht der richtige Schuldner). Ohne entsprechende Vorlage wird der Landesdatenschutz nicht aktiv. Erst bei >4 Wochen ohne Nachricht kann man sich an den LDSB wenden.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Nun, wir haben hier ja eine klar nachweisbare unrechtmäßige Datenerhebung bzw. Datenverknüpfung. Und so wie ich es verstanden habe, wurde ja bereits von denen verweigert, anzugeben, wie sie diese Verbindung hergestellt haben wollen.

Signatur:

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0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Nützt Dir aber nichts, da Du beim DS Beamte hast, die das bearbeiten sollen. Nimmt man nicht konkret Bezug auf DSGVO/BDSG-neu werden die nicht tätig. ;)

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
knickiknack
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Es gibt bei so etwas zwei grundsätzliche Wege.
1. Gegen den Titel selbst vorgehen. Insbesondere, wenn dieser an falscher Adresse zugestellt wurde.
2. Das ganze aus Datenschutzsicht angreifen.
Dieses "Abwarten" ist eher unsinnig. Wenn das Inkasso der Meinung ist, dass du die gesuchte Person bist und darauf beharrt, dann muss es auch damit rechnen, "alles zu verlieren".

Das Problem ist folgendes: Wenn du nun nichts tut, laufen womöglich schon im Hintergrund Fristen los. Irgendwann heißt es "Zustellung ist geheilt, der Einwand, dass du das nicht warst, hätte vor Gericht kommen müssen, zu spät, zahle mal." Und dann haben sie dir erfolgreich fremde Schulden angehangen. Ja, Inkassos sind so perfide, dass die so einen Schwachsinn wirklich versuchen, wenn sie die Schuldner nicht mehr wiederfinden. Deswegen kann ich auch die Vertröstungen meiner Vorredner, man solle warten, nicht verstehen.

Nun zu der ersten Variante:
Zitat:
mit Vollstreckungsbescheid von irgendeiner Wohnung die ich selbstverständlich nie bewohnt habe.

Hast du den schon gesehen? Also das Formular? https://www.mahngerichte.de/de/zulaessige-vordrucke.html das letzte Bild.
Wenn ja: Wann genau war das? Ist das schon mehr als 14 Tage her?

Wenn nicht bzw. wenn das noch keine 14 Tage her ist: Einspruch bei Gericht mit Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Das ist wichtig. Als Beweis legst du eine Kopie einer Meldeauskunft vom Einwohnermeldeamt dazu, also wo nachgewiesen wird, wo du damals gewohnt hast. Klar machen, wann du den VB erstmals zu Gesicht bekommen hast und klar machen, dass das Inkasso darauf beharrt, dass du die gesuchte Person seist.

Das Inkasso hat dann zwei Chancen: A) Zugeben, dass es sich geirrt hat. Damit hat man es schwarz auf weiß. Gerichtkosten darf trotzdem das Inkasso bezahlen, denn es hatte ja Anlass zu dem Einspruch gegeben. B) Darauf beharren, dass du die richtige Person bist. Dann verliert es trotzdem den Titel, denn der Beweis, dass du da gewohnt haben sollst, dürfte unmöglich sein.

Kommen wir zur zweiten Variante:

Man könnte sich an den Datenschutz wenden. Beschwerde formulieren, dass sie sich weigern, anzugeben, woher sie deine Adresse haben und wieso sie hier trotz falschem Geburtsdatum an deine Daten gekommen sind. Dass sie sich weigern, diese Daten zu löschen, die sich unrechtmäßig erhoben und gespeichert haben.

Dann werden sie da einiges zu erklären haben. Gerade bei so Personenverwechslungen lassen sich Inkassos ungern in die Karten schauen, denn natürlich sind die kein versehen. Das ist eine bewusste Personenverwechslung bzw. anders ausgedrückt, eine bewusst "kreative Recherche". Die wissen genau, dass sie zu 99% die falschen erwischen. Sie versuchen es trotzdem und sie treiben da wie geschildert ein ganz perfides Spiel.

Im übrigen tendiere ich immer zu Variante 1.



Vielen Dank für deine hilfreichen Antworten. So in etwa habe ich das auch gelesen. Drum haben mich die anderen Antworten doch sehr verwundert, Ich sehe nicht ein, für Fremde Personen zu zahlen. Auf die Idee zu fragen wie sie überhaupt an meine Adresse kamen bin ich noch gar nicht gekommen.
Den Bescheid habe ich nicht gesehen. Aber in dem Schreiben vom Inkassbüro steht das Aktenzeichen des Vollstreckungstitels.
Richtig, sie werden niemals beweisen können, dass das ich bin. Vor allem habe ich ja zu dem Zeitpunkt noch bei meinen Eltern gewohnt und habe eine Ausbildung in einem Internat absolviert. Das kann man auf jeden Fall nachweisen.
Leider habe weder ich, noch meine Eltern eine Meldebescheinigung von damals. Ich habe quasi von Geburt an dort gewohnt, bis circa 2006. (Rosenheim/Bayern) Die Dame mit den Schulden, aus einer Betriebskostenabrechnung muss damals 2002/2003 in Brake / Niedersachsen gewohnt haben. Die Wohnungsbaugesellschaft scheint der Auftraggeber zu sein.

An wen kann ich mich denn wenden? Direkt an einen Anwalt? Oder reicht es aus erstmal zum Beispiel Anzeige zu erstatten?
Wer kommt für die ganzen Kosten auf?
Ich verdiene zwar nicht schlecht, könnte in Vorkasse gehen, aber eigentlich will ich das nicht. Meine Rechtsschutz habe ich blöderweise vor circa 2 Monaten erst gewechselt. Man ahnt ja nicht, dass so etwas passiert.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
knickiknack
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von knickiknack):
was ich womöglich dummerweise tat.

Womöglich? Wenn man das schon nicht mehr weis ...



Zitat (von knickiknack):
Ich betonte wieder dass sie ja nun wissen, dass ich die falsche Person bin

Woher sollen die das wissen?
Bis jetzt gibt es nur die unbewiesene Behauptung "war ich nicht".



Zitat (von knickiknack):
und mir nur still legen nicht ausreicht

Was Dir ausreicht ist irrelevant.



Zitat (von knickiknack):
Müssen sie mich im Zusammenhang mit dem Fall "löschen?"

Nein, derzeit noch nicht.



Zitat (von knickiknack):
Was kann im schlimmsten Fall passieren

Das gepfändet wird.



Zitat (von knickiknack):
und wie verhindere ich das?

Durch eine Vollstreckungsgegenklage.



Zitat (von knickiknack):
Müssen sie sofort handeln und muss ich noch mehr Zeit geben? ( 3 Wochen sind vergangen, in denen nix, außer immer die gleiche Leier, passierte)

Die müssen z.B. abwarten, bis die Behörden antworten. Die Zeit muss man denen schon geben. 4-6 Wochen sollten da aber ausreichend sein.


Dann eben was ich dummerweise tat ohne "womöglich" , da habe ich mich einfach falsch ausgedrückt. Gut dass du so klug bist und deine Antworten so hilfreich sind. :-)

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
knickiknack
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von mepeisen):
Deswegen kann ich auch die Vertröstungen meiner Vorredner, man solle warten, nicht verstehen.
Nach dem Blick auf den Kalender kann man ab gestern (erster Beitrag) nicht mehr das tun, was du heute vorschlägst. Ob man es am 27.12. tun kann, kann der TE persönlich versuchen.
Zitat (von knickiknack):
Am 1.12.18 erhielt ich einen Brief mit einer Zahlungsaufforderung von der Bad Homburger Inkasso, über einige Tausend Euro. Auch eine Ratenzahlung wurde angeboten.
Immerhin hat die Inkasso-Firma schon 2 Wochen später zurückgeschrieben, dass sie wegen Uralt-Verwechslung überprüfen werden und von einem VB liest man nirgends was.

Zitat (von knickiknack):
Mittlerweile sind 3 Wochen vergangen
Zitat (von knickiknack):
So weit ich in Erfahrungen bringen konnte handelte es sich um eine Betriebskostenabrechnung von 2003, mit Vollstreckungsbescheid von irgendeiner Wohnung die ich selbstverständlich nie bewohnt habe.
Zitat (von knickiknack):
Ob sogar noch der Ort gestimmt hat weiß ich nicht mehr ganz genau.
Zitat (von mepeisen):
Man könnte sich an den Datenschutz wenden.

An welchen?


Der VB ging mir persönlich nie zu. Im Schreiben der Inkassofirma steht das Aktenzeichen des VB´S.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
knickiknack
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Mr.Cool):
So schnell geht das nicht über den Datenschutz!
Zuerst mal Auskunft nach DSGVO verlangen. Vorzugsweise mit Verlangen der Datenkorrektur (nicht der richtige Schuldner). Ohne entsprechende Vorlage wird der Landesdatenschutz nicht aktiv. Erst bei >4 Wochen ohne Nachricht kann man sich an den LDSB wenden.


Ich kenne mich in dem Gebiet nicht aus. Wenn ich ja nun eine Datenkorrektur verlange, werde ich ja quasi zum Schuldner?? Sie "berichtigen" das Geburtsdatum, ersetzen es quasi durch meins und dann bin ich doch die gesuchte Person??? Oder wie meinst du das?

Danke....

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
knickiknack
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Nun, wir haben hier ja eine klar nachweisbare unrechtmäßige Datenerhebung bzw. Datenverknüpfung. Und so wie ich es verstanden habe, wurde ja bereits von denen verweigert, anzugeben, wie sie diese Verbindung hergestellt haben wollen.

Richtig. Man hat mir quasi keinerlei weitere Auskunft gegeben. Außer daß ich so lange die Person bin, bis SiE die Sachge geklärt haben. Sie meinten es wäre schließlich möglich dass ich nicht die Wahrheit sage und die Person doch sei.
Ich habe mehrfach per Fax, Mail und telefonisch darum gebeten, daß man mich mit der Sache nicht weiterhin in Verbindung bringen darf, da ich nicht die Person bin, die diese Schulden gemacht hat. Laut Aussage des Inkassobüros sei das erst nach Aufklärung möglich und das würde angeblich dauern. (Mittlerweile 3 Wochen) Ich höre jedesmal "wir sind da dran"

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Zitat:
Vorzugsweise mit Verlangen der Datenkorrektur (nicht der richtige Schuldner).


Um überhaupt den Weg über den Datenschutz gehen zu können, benötigst Du ein Auskunftverlangen, das vorzugsweise Dein Verlangen enthält nicht mehr mit der Person verwechselt zu werden und man auch die Datenquelle entsprechend richtigstellt.
Internat usw. hört sich sehr nach Altersunterschied zum tatsächlichen Schuldner an. Wenn es wegen dem Sonderfall Internat keine nachweisbare Anmeldung geben sollte, sollte dem Gericht ein Beleg des Internats ausreichen. Eilt aber sehr und die Situation wird wegen der Feiertage auch nicht besser.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
knickiknack
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von mepeisen):
Deswegen kann ich auch die Vertröstungen meiner Vorredner, man solle warten, nicht verstehen.
Nach dem Blick auf den Kalender kann man ab gestern (erster Beitrag) nicht mehr das tun, was du heute vorschlägst. Ob man es am 27.12. tun kann, kann der TE persönlich versuchen.
Zitat (von knickiknack):
Am 1.12.18 erhielt ich einen Brief mit einer Zahlungsaufforderung von der Bad Homburger Inkasso, über einige Tausend Euro. Auch eine Ratenzahlung wurde angeboten.
Immerhin hat die Inkasso-Firma schon 2 Wochen später zurückgeschrieben, dass sie wegen Uralt-Verwechslung überprüfen werden und von einem VB liest man nirgends was.

Zitat (von knickiknack):
Mittlerweile sind 3 Wochen vergangen
Zitat (von knickiknack):
So weit ich in Erfahrungen bringen konnte handelte es sich um eine Betriebskostenabrechnung von 2003, mit Vollstreckungsbescheid von irgendeiner Wohnung die ich selbstverständlich nie bewohnt habe.
Zitat (von knickiknack):
Ob sogar noch der Ort gestimmt hat weiß ich nicht mehr ganz genau.
Zitat (von mepeisen):
Man könnte sich an den Datenschutz wenden.

An welchen?


Doch, ich schrieb dass es einen VB gibt. Das Aktenzeichen befindet sich im Schreiben. Das Original habe ich weder gesehen, noch erhalten. Der VB ist von 2003.
Desweiteren ist der Auftraggeber bekannt, von dem habe ich allerdings ebenfalls noch nie gehört.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
knickiknack
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Mr.Cool):
Zitat:
Vorzugsweise mit Verlangen der Datenkorrektur (nicht der richtige Schuldner).


Um überhaupt den Weg über den Datenschutz gehen zu können, benötigst Du ein Auskunftverlangen, das vorzugsweise Dein Verlangen enthält nicht mehr mit der Person verwechselt zu werden und man auch die Datenquelle entsprechend richtigstellt.
Internat usw. hört sich sehr nach Altersunterschied zum tatsächlichen Schuldner an. Wenn es wegen dem Sonderfall Internat keine nachweisbare Anmeldung geben sollte, sollte dem Gericht ein Beleg des Internats ausreichen. Eilt aber sehr und die Situation wird wegen der Feiertage auch nicht besser.


Ich denke auch, es lässt sich genau rück verfolgen wo ich zum damaligen Zeitpunkt gewohnt habe. Bayern ( ein leben lang) und Niedersachsen liegen ja auch nicht grad um die Ecke.
Allerdings wird die Rückverfolgung für mich selbst sehr aufwendig. Gibt es keine anderen Möglichkeiten? So das quasi das Inkassobüro in der Pflicht ist, sich um den ganzen Aufwand zu kümmern?

Ich muss dem VB doch nicht widersprechen, wenn er mir nicht zuging. Das Aktenzeichen steht "nur" im Schreiben und der VB scheint laut Schreiben von 2003 zu sein.

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31907 Beiträge, 5623x hilfreich)

Zitat (von knickiknack):
Doch, ich schrieb dass es einen VB gibt.
Ja, schon klar. Aber aus 2003.
Und nun hast du per Post was erhalten? Eine Zahlungsaufforderung.
Die werden die Sache prüfen. Nicht an Weihnachten und nicht zwischen den Tagen.
MeinGott, was für ein Problem... :augenroll:

Zitat (von knickiknack):
Ich muss dem VB doch nicht widersprechen, wenn er mir nicht zuging. Das Aktenzeichen steht "nur" im Schreiben und der VB scheint laut Schreiben von 2003 zu sein.
Nein, du musst jetzt gar nichts machen.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Zitat:
Leider habe weder ich, noch meine Eltern eine Meldebescheinigung von damals.

--> Einwohnermeldeamt. Dort kriegst du einen schriftlichen Nachweis, wo du gemeldet warst.

Zitat:
Nein, du musst jetzt gar nichts machen.

Nochmals: Das ist gefährlicher Unsinn. Wenn es hinterher heißt, die Fristen sind abgelaufen, weil man von dem VB Kenntnis erlangt hat, schaut man verdammt blöd aus der Wäsche. Das ist gefährlich und ich habe schon mehrfach gesehen, wie Richter dann dieses "Aber ich war es doch gar nicht", nicht mehr gelten lassen.

Sobald jemand behauptet, einen Titel gegen dich zu haben, gehst du dem nach. Und wenn du das aussitzen willst, kann das ganz blöde ausgehen. So ist es leider nun mal.

Natürlich kann man einfach bei einem Vollstreckungsversuch eine Abwehrklage machen und behaupten, dass man die falsche Person sei. Das ist aber relativ dünnes Eis aus den vorher genannten Gründen.

Im Endeffekt muss das jeder für sich entscheiden. Ich persönlich würde beim Gericht eine Kopie des Titels anfordern und sobald man den hat Einspruch einlegen und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen. Und damit verlieren die den Titel und gut ist. Sind auch selbst Schuld, wenn sie den Unsinn machen, wildfremden Leuten irgendwelche Schulden anhängen zu wollen.

Wenn man sich unsicher ist, nimmt man die Unterlagen für die RSV mit zu einem Anwalt und lässt den das klären. Aber Kopf in den Sand ist die blödeste Idee, die man bei sowas haben kann.

-- Editiert von mepeisen am 22.12.2018 21:03

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#22
 Von 
knickiknack
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von knickiknack):
Doch, ich schrieb dass es einen VB gibt.
Ja, schon klar. Aber aus 2003.
Und nun hast du per Post was erhalten? Eine Zahlungsaufforderung.
Die werden die Sache prüfen. Nicht an Weihnachten und nicht zwischen den Tagen.
MeinGott, was für ein Problem... :augenroll:

Zitat (von knickiknack):
Ich muss dem VB doch nicht widersprechen, wenn er mir nicht zuging. Das Aktenzeichen steht "nur" im Schreiben und der VB scheint laut Schreiben von 2003 zu sein.
Nein, du musst jetzt gar nichts machen.


Es ist sehr wohl ein Problem, wenn man aufgefordert wird über 3.400 Euro zu zahlen und für die Person gehalten wird.
Ich bin sicher auch nicht die Erste, die damit eins bekommen hat.
Bevor das Kind in den Brunnen fällt würde ich mich lieber darum kümmern. Weihnachten hin oder her, ich will nun mal dass das richtig gestellt wird.
Wie schon geschrieben, wäre der schlimmste Fall eine Pfändung.
Da es nicht nötig ist, besitze und will ich zum Beispiel kein P-Konto . Es muss nicht sein dass plötzlich, vorläufig mein gesamter Lohn, für den ich 192 Stunden arbeite, "weg" ist.
Das ist fast so viel Geld wie sie wollen und meine Existenz.
Würde ich ALG 2 beziehen oder nichts pfändbares besitzen wäre es mir vielleicht egal, aber so ist es nun mal nicht.
Sieh es wie du willst, da kann man immer nur hoffen, dass genau solche Leute in solche Situationen geraten. ;)

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#23
 Von 
knickiknack
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von knickiknack):
Zitat (von Mr.Cool):
So schnell geht das nicht über den Datenschutz!
Zuerst mal Auskunft nach DSGVO verlangen. Vorzugsweise mit Verlangen der Datenkorrektur (nicht der richtige Schuldner). Ohne entsprechende Vorlage wird der Landesdatenschutz nicht aktiv. Erst bei >4 Wochen ohne Nachricht kann man sich an den LDSB wenden.


Ich kenne mich in dem Gebiet nicht aus. Wenn ich ja nun eine Datenkorrektur verlange, werde ich ja quasi zum Schuldner?? Sie "berichtigen" das Geburtsdatum, ersetzen es quasi durch meins und dann bin ich doch die gesuchte Person??? Oder wie meinst du das?

Andersrum kann man das natürlich auch sehen, meine Daten werden gelöscht und die tatsächliche Schuldnerin eingetragen , das ist mir schon klar. Aber, da sie die tatsächliche Schuldnerin scheinbar nicht finden, werden Sie sicher nicht zu meinen Gunsten handeln.

Danke....

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
knickiknack
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von knickiknack):
Zitat (von Anami):
Zitat (von knickiknack):
Doch, ich schrieb dass es einen VB gibt.
Ja, schon klar. Aber aus 2003.
Und nun hast du per Post was erhalten? Eine Zahlungsaufforderung.
Die werden die Sache prüfen. Nicht an Weihnachten und nicht zwischen den Tagen.
MeinGott, was für ein Problem... :augenroll:

Zitat (von knickiknack):
Ich muss dem VB doch nicht widersprechen, wenn er mir nicht zuging. Das Aktenzeichen steht "nur" im Schreiben und der VB scheint laut Schreiben von 2003 zu sein.
Nein, du musst jetzt gar nichts machen.


Es ist sehr wohl ein Problem, wenn man aufgefordert wird über 3.400 Euro zu zahlen und für die Person gehalten wird.
Ich bin sicher auch nicht die Erste, die damit eins bekommen hat.
Bevor das Kind in den Brunnen fällt würde ich mich lieber darum kümmern. Weihnachten hin oder her, ich will nun mal dass das richtig gestellt wird.
Wie schon geschrieben, wäre der schlimmste Fall eine Pfändung.
Da es nicht nötig ist, besitze und will ich zum Beispiel kein P-Konto . Es muss nicht sein dass plötzlich, vorläufig mein gesamter Lohn, für den ich 192 Stunden arbeite, "weg" ist.
Das ist fast so viel Geld wie sie wollen und meine Existenz.
Würde ich ALG 2 beziehen oder nichts pfändbares besitzen wäre es mir vielleicht egal, aber so ist es nun mal nicht.
Sieh es wie du willst, da kann man immer nur hoffen, dass genau solche Leute in solche Situationen geraten. ;)

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#25
 Von 
knickiknack
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Zitat:
Leider habe weder ich, noch meine Eltern eine Meldebescheinigung von damals.

--> Einwohnermeldeamt. Dort kriegst du einen schriftlichen Nachweis, wo du gemeldet warst.

Zitat:
Nein, du musst jetzt gar nichts machen.

Nochmals: Das ist gefährlicher Unsinn. Wenn es hinterher heißt, die Fristen sind abgelaufen, weil man von dem VB Kenntnis erlangt hat, schaut man verdammt blöd aus der Wäsche. Das ist gefährlich und ich habe schon mehrfach gesehen, wie Richter dann dieses "Aber ich war es doch gar nicht", nicht mehr gelten lassen.

Sobald jemand behauptet, einen Titel gegen dich zu haben, gehst du dem nach. Und wenn du das aussitzen willst, kann das ganz blöde ausgehen. So ist es leider nun mal.

Natürlich kann man einfach bei einem Vollstreckungsversuch eine Abwehrklage machen und behaupten, dass man die falsche Person sei. Das ist aber relativ dünnes Eis aus den vorher genannten Gründen.

Im Endeffekt muss das jeder für sich entscheiden. Ich persönlich würde beim Gericht eine Kopie des Titels anfordern und sobald man den hat Einspruch einlegen und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen. Und damit verlieren die den Titel und gut ist. Sind auch selbst Schuld, wenn sie den Unsinn machen, wildfremden Leuten irgendwelche Schulden anhängen zu wollen.

Wenn man sich unsicher ist, nimmt man die Unterlagen für die RSV mit zu einem Anwalt und lässt den das klären. Aber Kopf in den Sand ist die blödeste Idee, die man bei sowas haben kann.

-- Editiert von mepeisen am 22.12.2018 21:03



Danke....

Gibt es andere Möglichkeiten? Natürlich kann ich zum Einwohnermeldeamt. Auch wenn ich könnte, ich will nicht unbedingt in Vorkasse gehen. Wer kommt für die entstandenen Kosten auf?
Gibt es Möglichkeiten, dass es andersherum ist? Dass das Inkassobüro die Nachforschungen machen muss?
Anzeige erstatten oder sonst was? Und wenn Anzeige wegen was? Datenmissbrauch? Betrug? Ich habe Null Ahnung. Würde das überhaupt etwas bringen?

Bitte nicht falsch verstehen, ich will einfach nur rechtlich gesehen alles ausschöpfen bzw. wissen und erst dann werde ich nach den Feiertagen überlegt handeln.

Also sollte ich obwohl mir der Titel nie zuging eine Kopie anfordern? Könnte man das nicht erst Recht als Eingeständnis werten? Es steht auch wirklich nur das Aktenzeichen da, nicht mal welches Mahngericht ist. (immer Coburg??, meine da mal was gelesen zu haben)
Und wenn man das dann von einer anderen Seite sieht, wie kann ich etwas anfordern, was mir rein rechtlich quasi gar nicht zu steht? Schicken man mir den auf verlangen "einfach" so? Ich würde die Sache schließlich schildern.
Du sagtes "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand". Mit Begründung wegen Verwechselung?

Ich denke auch, dass ich was tun muss und hätte solche Antworten wie "aussitzen" auch nicht erwartet. Aber jedem das Seine. ;)

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
knickiknack
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von knickiknack):
Zitat (von knickiknack):
Zitat (von Anami):
Zitat (von knickiknack):
Doch, ich schrieb dass es einen VB gibt.
Ja, schon klar. Aber aus 2003.
Und nun hast du per Post was erhalten? Eine Zahlungsaufforderung.
Die werden die Sache prüfen. Nicht an Weihnachten und nicht zwischen den Tagen.
MeinGott, was für ein Problem... :augenroll:

Zitat (von knickiknack):
Ich muss dem VB doch nicht widersprechen, wenn er mir nicht zuging. Das Aktenzeichen steht "nur" im Schreiben und der VB scheint laut Schreiben von 2003 zu sein.
Nein, du musst jetzt gar nichts machen.


Es ist sehr wohl ein Problem, wenn man aufgefordert wird über 3.400 Euro zu zahlen und für die Person gehalten wird.
Ich bin sicher auch nicht die Erste, die damit eins bekommen hat.
Bevor das Kind in den Brunnen fällt würde ich mich lieber darum kümmern. Weihnachten hin oder her, ich will nun mal dass das richtig gestellt wird.
Wie schon geschrieben, wäre der schlimmste Fall eine Pfändung.
Da es nicht nötig ist, besitze ich zum Beispiel kein P-Konto und werde keines einrichten. Warum sollte ich mir solche Steine in den Weg legen?
Es muss nicht sein, dass plötzlich vorläufig mein gesamter Lohn, für den ich 192 Stunden arbeite, "weg" ist.
Das ist fast so viel Geld wie sie wollen und meine Existenz.
Würde ich ALG 2 beziehen oder nichts pfändbares besitzen wäre es mir vielleicht egal, aber so ist es nun mal nicht.
Sieh es wie du willst, da kann man immer nur hoffen, dass genau solche Leute in solche Situationen geraten. ;)

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#27
 Von 
knickiknack
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
Die machen eine EMA und bis das Ergebnis vorliegt bekommst du gar nichts zugesagt.
Wo liegt denn nun dein Problem kurz vor den Feiertagen? Du kannst noch 10x da anrufen, das ändert nichts und das Ergebnis wird das Gleiche sein.
Warte ab bis die auf dich zukommen. Sollte es, was ich bezweifle, zum Schufaeintrag gekommen sein so widersprichst du der Forderung noch bei der Schufa.


Tja, da weiß ich nicht mal ob Sie was erfahren werden. Als ich mich damals hier gemeldet habe , habe ich der Weitergabe widersprochen. Abgesehen davon ist das nicht so einfach wie du dir das vorstellst. Unrechtmäßig dürfen Sie meine Daten ja auch gar nicht speichern und das tun sie derzeit nun mal. Ich kenne mich auf dem Gebiet schon nicht wirklich gut aus, aber wenn man sich gar nicht auskennt, sollte man solche Tipps vielleicht nicht geben. ;)

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119350 Beiträge, 39714x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Deswegen kann ich auch die Vertröstungen meiner Vorredner, man solle warten, nicht verstehen.

Das liegt daran, das die Frist für den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand schon abgelaufen ist. Die Wiedereinsetzung muss innerhalb einer zweiwöchigen Frist beantragt werden.

Daher sind einem derzeit die Hände gebunden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
knickiknack
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von mepeisen):
Deswegen kann ich auch die Vertröstungen meiner Vorredner, man solle warten, nicht verstehen.

Das liegt daran, das die Frist für den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand schon abgelaufen ist. Die Wiedereinsetzung muss innerhalb einer zweiwöchigen Frist beantragt werden.

Daher sind einem derzeit die Hände gebunden.


Es ging mir ja nie ein VB zu. Nur das Schreiben in dem im Betreff der Auftraggeber und das Aktenzeichen des Vollstreckungsbescheides steht. Dem Schreiben selbst habe ich am Tag des Erhaltes widersprochen. Ich kann ja nur einem VB widersprechen, den ich auch in den Händen halte oder nicht?
ich vermute mal, wenn das 2003 war, dass der VB damals noch an die richtige Person ging und die Verwechselung erst jetzt, nach etlichen Jahren stattgefunden hat, weil die Dame vielleicht sehr oft umgezogen ist.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
knickiknack
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von knickiknack):
Zitat (von mepeisen):
Zitat:
Leider habe weder ich, noch meine Eltern eine Meldebescheinigung von damals.

--> Einwohnermeldeamt. Dort kriegst du einen schriftlichen Nachweis, wo du gemeldet warst.

Zitat:
Nein, du musst jetzt gar nichts machen.

Nochmals: Das ist gefährlicher Unsinn. Wenn es hinterher heißt, die Fristen sind abgelaufen, weil man von dem VB Kenntnis erlangt hat, schaut man verdammt blöd aus der Wäsche. Das ist gefährlich und ich habe schon mehrfach gesehen, wie Richter dann dieses "Aber ich war es doch gar nicht", nicht mehr gelten lassen.

Sobald jemand behauptet, einen Titel gegen dich zu haben, gehst du dem nach. Und wenn du das aussitzen willst, kann das ganz blöde ausgehen. So ist es leider nun mal.

Natürlich kann man einfach bei einem Vollstreckungsversuch eine Abwehrklage machen und behaupten, dass man die falsche Person sei. Das ist aber relativ dünnes Eis aus den vorher genannten Gründen.

Im Endeffekt muss das jeder für sich entscheiden. Ich persönlich würde beim Gericht eine Kopie des Titels anfordern und sobald man den hat Einspruch einlegen und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen. Und damit verlieren die den Titel und gut ist. Sind auch selbst Schuld, wenn sie den Unsinn machen, wildfremden Leuten irgendwelche Schulden anhängen zu wollen.

Wenn man sich unsicher ist, nimmt man die Unterlagen für die RSV mit zu einem Anwalt und lässt den das klären. Aber Kopf in den Sand ist die blödeste Idee, die man bei sowas haben kann.

-- Editiert von mepeisen am 22.12.2018 21:03



Danke....

Gibt es andere Möglichkeiten? Natürlich kann ich zum Einwohnermeldeamt. Auch wenn ich könnte, ich will nicht unbedingt in Vorkasse gehen. Wer kommt für die entstandenen Kosten auf?
Gibt es Möglichkeiten, dass es andersherum ist? Dass das Inkassobüro die Nachforschungen machen muss?
Anzeige erstatten oder sonst was? Und wenn Anzeige wegen was? Datenmissbrauch? Betrug? Ich habe Null Ahnung. Würde das überhaupt etwas bringen?

Bitte nicht falsch verstehen, ich will einfach nur rechtlich gesehen alles ausschöpfen bzw. wissen und erst dann werde ich nach den Feiertagen überlegt handeln.

Also sollte ich obwohl mir der Titel nie zuging eine Kopie anfordern? Könnte man das nicht erst Recht als Eingeständnis werten? Es steht auch wirklich nur das Aktenzeichen da, nicht mal welches Mahngericht ist. (immer Coburg??, meine da mal was gelesen zu haben)
Und wenn man das dann von einer anderen Seite sieht, wie kann ich etwas anfordern, was mir rein rechtlich quasi gar nicht zu steht? Schicken man mir den auf verlangen "einfach" so? Ich würde die Sache schließlich schildern.
Du sagtes "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand". Mit Begründung wegen Verwechselung?

Ich frage mich, warum ich eine Kopie verlangen sollte, wenn der VB nicht für mich gedacht ist / war bzw. was besser wäre, ein Kopie verlangen und widersprechen oder ob es ausreichend ist, der Bad Homburger Inkasso zu widersprechen?? (was ja bereits mehrfach geschehen ist) ich gehe davon aus, dass der VB damals 2003 noch an die richtige Person ging und die Verwechselung erst jetzt nach Jahren stattfand.

Ich denke auch, dass ich was tun muss und hätte solche Antworten wie "aussitzen" auch nicht erwartet. Aber jedem das Seine. ;)

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