Verwendungszwecks"Nur Hauptforderung" vergessen

11. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
misa2101
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Verwendungszwecks"Nur Hauptforderung" vergessen

Hallo zusammen,

ich habe vor einigen Wochen einen Brief von Infoscore erhalten, in dem Sie neben der Hauptforderung (Bahn wg. "Schwarzfahren") zu weiteren Gebühren auffordern.
Ein Freund riet mir nur die 40€ der Hauptforderung zu zahlen. Prompt kam natürlich ein Schreiben, dass noch weitere 39,57 ausstehen.

Jetzt habe ich mich in verschiedenen Foren eingelesen und herausgefunden, dass auch nicht mehr zu zahlen sei, jedoch der Verwendungszweck "nur Hauptforderung/zweckgebunden" bei meiner Überweisung wichtig gewesen wäre.

Heißt das, dass ich mich stillschweigend einverstanden erklärt habe, den gesamt Betrag zu übernehmen und somit unbewußt auch einer Ratenzahlung zugestimmt habe? Kann ich das noch nachträglich geltend machen?

Sollte ich die 0,08€ Verzugszinsen noch nachträglich zahlen? Klingt lächerlich, aber da Kontoführungsgebühren und Inkassogebbühren ja laut Auskunft in diesem Forum hinfällig sind, bleibt nur dieser Posten offen.

Habe ich richtig verstanden, dass ich nicht mit einem Schufaeintrag rechnen muss und die Briefe der Anwälte nun einfach geduldig abwarten sollte?

1000 Dank schonmal für alle Antworten :)

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Galmei
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 8x hilfreich)

Der Verwendungszweck wäre wichtig gewesen. Zudem sollte man hinzufügen, dass Inkassogebühren nicht generell hinfälig sind. Fallen diese zu hoch aus, kann man diese eventuell mindern oder bei rechtzeitiger Zahlung ignorieren. Dies gilt aber nicht für den Fall, wenn man erst auf den Inkassobrief hin zahlt und alle Forderungen rechtens sind.

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#2
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Am besten sofort eine Mail oder ein Fax an das IB senden mit der Anmerkung, dass der überwiesene Betrag nur für die HF gedacht ist.

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#3
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

@Galmei: Das ist nicht ganz richtig.
Beispielsweise postet thehellion dann und wann mal ein paar aktuelle Urteile bzgl. der Inkasso-Gebühren, denn viele Gerichte sehen in diesen Gebühren eine Art Abzocke und setzen dem einen Riegel vor!
Auch ist es nicht statthaft Inkasso-Gebühren zu verlangen, wenn die Forderung später an einen Anwalt übergeben wird, der erneut gebühren aufschlägt - hier gilt: Entweder - Oder, aber nicht beides.
Darübe rhinaus sind Kontoführungsgebühren gar nicht zulässig, da diese voraussetzen dass wirklich arbeit dahinter steckt, was nicht der Fall ist! Ein einfaches Kontrollieren der Zahlungseingange wird meist durch moderne Software gelöst und die sonstigen Kosten, die dadurch entstehen sind ggf. durch Mahnkosten mit abgegolten.

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#4
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Prompt kam natürlich ein Schreiben, dass noch weitere 39,57 ausstehen.

Die Gebühren des ext Inkassodienstleisters sind natürlich nicht mal ansatzweise durchsetzungsfähig
Infoscore macht expl noch die Inkassogebühren geltend ?

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""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"

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#5
 Von 
misa2101
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Die Gebühren des ext Inkassodienstleisters sind natürlich nicht mal ansatzweise durchsetzungsfähig
Infoscore macht expl noch die Inkassogebühren geltend ?



Ja, genau! Es wurde aber als ausstehende Forderung tituliert.

Ich werde jetzt noch ein Fax senden, dass die Hauptforderung beglichen wurde und dann im Zweifel die 8Cent noch nachbezahlen, so dass sie keinen rechtlichen Anker haben. Die Anwaltsschreiben ignorieren und hoffen, dass es so läuft wie hier in einigen Threads beschrieben...

Lieben Dank auf jeden Fall für alle Antworten!

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#6
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Tenor etwa :

Sehr geehrtes Inkasso Infoscore Team,

Bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom xx setze ich Sie davon in Kenntnis das die von mir getätigte Zahlung von 40 € expl zur Verrechnung mit der HF zu verwenden ist.
Die Inkasso Gebühren werde ich nicht bezahlen.
Weitere Briefe Ihres Hauses sowie Ihres Vertragsanwaltes werden nicht zu einer Zahlung meinerseits führen
Mit der Weitergabe meiner daten gem BDSG sowie mit der Kontaktaufnahme per Telefon bin ich nicht einverstanden

2 oder 3 nervende Schreiben kommen aber erfahrungsgem leider trotzdem :grins:

-- Editiert thehellion am 12.01.2012 07:10

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#7
 Von 
misa2101
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

super, vielen dank für die hilfe!!

schreiben druckt gerade :)

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