Verzögertes Mahnverfahren über Anwalt

26. Oktober 2006 Thema abonnieren
 Von 
guest-12330.10.2008 15:01:04
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 10x hilfreich)
Verzögertes Mahnverfahren über Anwalt

Im Jahre 2002 habe ich meinem damaligen insgesamt 1700 Euro geliehen. Dies habe ich in einem Brief im Januar 2003 mit detaillierter Aufstellung bei ihm angefodert. Keine Reaktion! Dann habe ich m Jahr 2003 einen Anwalt beauftragt, bei meinen Exfreund mein geliehenes Geld einzufordern. Aber er wurde nicht tätig. Obwohl ich ihn immer wieder aufgefordert habe, das Mahnverfahren einzuleiten. Ende 2004 habe ich dann schließlich eine Anwältin beauftragt, sich dieses Falles anzunehmen. Sie schrieb den ehemaligen Anwalt an, hat aber niemals eine Reaktion auf die Bitte der Zusendung aller Unterlagen erhalten. Diese Anwältin fing dann an meinen Ansprüche (ca. 1700 Euro) bei dem Schuldner geltend zu machen. Im März 2005 hat sie dann einen Mahnbescheid beantragt. Außerdem forderte diese Dame mein Eigentum von dem Schuldner zurück, welches auch Anfang 2005 vollkommen beschädigt bei mir ankam. Damals hatte ich mir ihr vereinbart, dass ich einen Kostenvoranschlag (den sie schnellstmöglich erhielt) vorlege und auch diese Kosten vom Exfreund eingefordert werden. Aber nicht ist geschehen!! Ich habe immer wieder versucht Auskünfte zu erhalten oder zu fragen, wie es weiter geht. Nichts ist geschehen!! Meine Emails wurden ignoriert, telefonisch war sie auch nicht zu kriegen. Diese Woche habe ich all meine Unterlagen von der Dame abgeholt. Beim Durchsehen ist mir Ungeheuerliches aufgefallen. So wie es aussieht wurde gegen den von der Anwältin erwirken Mahnbescheid kein Einspruch von meinen Exfreund eingelegt. Aber das war Anfang letzten Jahres und die Anwältin hat nichts unternommen. Obwohl ich ständig nachgefragt habe. Kann ich denn nach all der Zeit überhaupt noch etwas erreichen? Immerhin geht es um 1700 Euro. Gibt es denn keine Anwälte mehr, die sich für „Peanuts" einsetzen? Was würdet ihr tun? Ich habe fast die Befürchtung, dass meine Ansprüche gegen meinen Exfreund mittlerweile verjährt sind.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1344x hilfreich)

Ein Mahnbescheid hemmt die Verjährung. Wurde ein Vollstreckungsbescheid beantragt?

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#2
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

die forderung zur rückzahlung ist wohl als darlehenskündigung zu sehen. das war 2003, dann fing die verjährung 2004 an zu laufen, verjährung tritt daher frühestens zum 01.01.2007 ein - sie haben also noch ein bisschen zeit.

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#3
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 805x hilfreich)

Beschwer dich über die Anwälte bei der Anwaltskammer

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#4
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6419x hilfreich)

Obwohl ich ständig nachgefragt habe. Kann ich denn nach all der Zeit überhaupt noch etwas erreichen? Immerhin geht es um 1700 Euro. Gibt es denn keine Anwälte mehr, die sich für „Peanuts“ einsetzen?
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Du müsstest m.M die Anrufe an die RA nachweisen oder sonst irgendwie belegen das
Du den Auftrag gegeben hast das die Sache zu titulieren - Die €uronen für den VB hättest Du ja wohl investiert ?

Peanuts - bei mir in Frankfurt rennen Dir die RAs die Tür ein wenn Du nur hustest.
(1 RA pro 100 Frankfurter lt FrRundschau)

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#5
 Von 
guest-12330.10.2008 15:01:04
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 10x hilfreich)

Bei der Anwaltskammer beschweren? In diesem Fall hat mich nun schon der zweite Anwalt hängen lassen und unnötig verzögert... Was soll eine Beschwerde bringen? Und wie soll ich beweisen, dass ich den Anwalt beauftragt habe. Sie schrieb mir damals, sie den Text auf der Kassette (Ex hat mir die Rückzahlung auf den Anrufbeantworter gesprochen) veröffentlichen kann. Ich teilte ihr damals mit, dass die Kassette in ihrem Besitz sei und sie könne diese jederzeit abhören. Das hat sie aber nie getan.

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