Verzugsgebühr wegen Ticket

18. Oktober 2022 Thema abonnieren
 Von 
Rzerrman
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Verzugsgebühr wegen Ticket

Hallo zusammen!

Ich habe mich letztens kurzfristig in einer anderen Stadt aufgehalten und mir daher nur ein Wochenticket über die App des Verkehrsunternehmens besorgt. Vor einem Jahr hatte ich dort schonmal mein Bankkonto mit verknüpft (SEPA-Lastschrift), die ich dann aber wieder deaktiviert hatte. Ich hatte daran nicht mehr gedacht und deswegen einfach das Ticket über die App gekauft. Seltsamerweise bekam ich dieses direkt, trotz des Entzuges der SEPA -Lastschrift zuvor. Gestern erreicht mich nach genau einer Woche eine Mail aus heiterem Himmel von einer GmbH, die scheinbar den Geldverkehr für das Verkehrsunternehmen regelt. Der Betrag für besagtes Ticket habe sie nicht erreicht. Ein Blick auf mein Konto sagte mir, dass tatsächlich nichts abgebucht wurde. Nun wird in der Mail der Preis des Tickets nachgefordert (ok, geschenkt). Was ich aber frech finde ist eine Verzugsgebühr iHv 6€. Wofür bitte? Ich wurde weder postalisch abgemahnt noch habe ich anderes bis auf diese eine Mail erhalten. Darf eine derartige Gebühr unter den genannten Umständen überhaupt verlangt werden? Oder steht so etwas womöglich in den AGBs?
Danke im voraus!

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2425 Beiträge, 719x hilfreich)

Ich vermute mal, dass es sich um die Rücklastschriftgebühr oder Mahngebühr handelt.

Zitat (von Rzerrman):
Ich wurde weder postalisch abgemahnt noch habe ich anderes bis auf diese eine Mail erhalten.

Was willst du denn erhalten? Noch ein paar Bitte Bitte Mails. Du hast den KV abgeschlossen und wirst ja wohl hoffentlich die Zahlungsbedingungen gelesen haben. Des Weiteren ist es üblich bei Onlineverträgen auch nur online zu kommunizieren.

Zitat (von Rzerrman):
Oder steht so etwas womöglich in den AGBs?

Diese liest man üblicherweise vorher. Jetzt nachzulesen dürfte nicht schaden.
Zitat (von Rzerrman):
Was ich aber frech finde ist eine Verzugsgebühr iHv 6€.

Ich finde das Nichtzahlen frecher.

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Ein Blick auf mein Konto sagte mir, dass tatsächlich nichts abgebucht wurde.


Gab es eine Rücklastschrift?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12303.04.2023 08:40:41
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 22x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Gab es eine Rücklastschrift?


Zitat (von Rzerrman):
Vor einem Jahr hatte ich dort schonmal mein Bankkonto mit verknüpft (SEPA-Lastschrift), die ich dann aber wieder deaktiviert

Scheinbar hat der TE sein Bankkonten zwischenzeitlich gewechselt, somit konnte der Gläubiger nicht vom Alten Konto Abbuchen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Man lese die AGB.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Rzerrman
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Ein Blick auf mein Konto sagte mir, dass tatsächlich nichts abgebucht wurde.


Nein, gab es nicht

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Dann liegt wohl Gläubigerverzug vor.
Überweisen Sie die Hauptforderung (reiner Ticketpreis) zweckgebunden an diese GmbH, d.h. im Verwendungszweck der Überweisung schreiben Sie dazu: "NUR VERRECHNUNG HAUPTFORDERUNG".

Mir ist so etwas Ähnliches auch schon mal geschehen. Da konnte wohl von der Kreditkarte der Fahrkartenpreis nicht abgebucht werden. Der Zahlungsdienstleister wollte dafür auch knapp EUR 10 an Provision kassieren und sprach sogar von einer Rücklastschrift. Nach einer knackigen Beschwerde hörte ich von diesem Zahlungsdienstleister nichts mehr.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von Rzerrman):
Nein, gab es nicht

Woher will man das wissen? Zugriff auf das alte Koto hat man ja wohl nicht mehr?



Zitat (von Rzerrman):
Wofür bitte?

Vermutlich für den manuellen Aufwand den man verursacht hat.



Zitat (von Rzerrman):
Oder steht so etwas womöglich in den AGBs?

Da sollte es sich finden. Ob das hier auch so ist, das könnte sich einem erschließen, wenn man die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen / Satzungen / Nutzungsbedingungen mal liest.

Kennt man diese, kann man sinnvoll weiterdiskutieren.



Zitat (von vundaal76):
Dann liegt wohl Gläubigerverzug vor.

Wo soll der denn herkommen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Rzerrman
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Pascalll2):
Scheinbar hat der TE sein Bankkonten zwischenzeitlich gewechselt, somit konnte der Gläubiger nicht vom Alten Konto Abbuchen.


Ich hatte einfach meine SEPA -Lastschrift rausgenommen aus der App, da ich davon ausging, nicht mehr in der betroffenen Stadt zu landen und daher keine Notwendigkeit mehr sah.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Dann liegt wohl Gläubigerverzug vor.
Wohl nicht.
Zitat (von Rzerrman):
Ich hatte einfach meine SEPA -Lastschrift rausgenommen aus der App,

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Ich hatte einfach meine SEPA -Lastschrift rausgenommen aus der App, da ich davon ausging, nicht mehr in der betroffenen Stadt zu landen und daher keine Notwendigkeit mehr sah.


d.h. das Ticket via App lies sich ohne hinterlegtes Zahlungsmittel buchen?

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Rzerrman
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
d.h. das Ticket via App lies sich ohne hinterlegtes Zahlungsmittel buchen?


Ja, ganz genau

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Wenn Du das nachweisen kannst, dann liegt weiterhin - in meinen Augen - Gläubigerverzug vor.
Der Gläubiger müsste dem Kunden doch zumindest mitteilen, wohin er das Geld überweisen soll, wenn die Buchung ohne Zahlungsmittel ermöglicht wurde.

Meine Vermutung ist aber, dass die App ggf. einen Bug hat. Das Zahlungsmittel lässt sich in der App zwar entfernen. Ohne neues Zahlungsmittel bleibt das alte Zahlungsmittel aber weiterhin aktiv, ohne dass es der Kunde das weiss.

Ich würde Dir empfehlen, den Bestellprozess mit Screenshots zu sichern.

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.792 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen