Verzugspauschale und Kosten Mahnbescheid

11. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2284 Beiträge, 360x hilfreich)
Verzugspauschale und Kosten Mahnbescheid

Hallo,

Ich habe eine Frage zu der Verzugspauschale, die einem Gläubiger zusteht, wenn der Schuldner in Verzug ist.

Grundsätzlich stehen dem Gläubiger ja diese 40 EUR zu, werden aber auf geschuldeten Schadenersatz der Rechtsverfolgung angerechnet.

Jetzt frage ich mich, wie sich das mit den Kosten eines evtl. zu beantragenden Mahnbescheids verhält. Werden diese Kosten dann auf die 40 Euro angerechnet oder geht es bei der Anrechnung nur um Schaden, der vor einem Mahnbescheid entstanden ist?

Angenommen der Schuldner leistet auf den Mahnbescheid hin nur die Hauptforderung, nicht aber die Verzugspauschale und (falls verpflichtet) die Kosten des Mahnbescheids...kann ich dann auf diesem Mahnbescheid basierend eine Klage einreichen oder muss ich die Kosten erneut als Hauptforderung mahnen?

Danke für hilfreiche Antworten.

Gruß,
Steffen

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Die ist klar, dass die besagten 40€ nur zustehen, wenn der Schuldner KEIN Verbraucher ist?

Soweit ich es verfolgt habe, sind die 40€ durchaus einklagbar. Es gilt üblicherweise eine Trennung der "Angelegenheiten". Das heißt: Die Anrechnung der 40€ gilt für sämtliche außergerichtliche Tätigkeiten wie etwa Adressauskünfte, Anwaltskosten usw. Die gerichtliche Verfolgung ist eine separate Angelegenheit.

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Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2284 Beiträge, 360x hilfreich)

Durchaus.
Es geht um ein seit Monaten nicht ausgezahltes (aber auf der Jahresrechnung ausgewiesenes) Guthaben aus einem Stromanbietervertrag...der dürfte wohl kaum als Verbraucher gelten.

Ich war mir nur nicht sicher, ob die 40 EUR komplett vom Mahnbescheid "gefressen" werden oder nicht.
Dsa bedeutet also die Mahnkosten (5,35 EUR für ein Einschreiben mit Zustellnachweis) werden drauf angerechnet, die Kosten des Mahnbescheid und eines eventuellen Gerichtsverfahrens aber nicht.

Danke.

Gruß,
Steffen

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
der dürfte wohl kaum als Verbraucher gelten.

Korrekt.

Zitat:
Dsa bedeutet also die Mahnkosten (5,35 EUR für ein Einschreiben mit Zustellnachweis) werden drauf angerechnet, die Kosten des Mahnbescheid und eines eventuellen Gerichtsverfahrens aber nicht.


So sehe ich das, ja.

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