Verzugsschaden Inkassogebühren

22. Juli 2022 Thema abonnieren
 Von 
Rheinland123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Verzugsschaden Inkassogebühren

Hallo,
ich hatte eine Monatsrate der Autofinanzierung nicht bezahlt. Die Bank mahnte einmal an und beauftragte nach ca. 3 Wochen ein Inkassounternehmen. Am gleichen Tag als dieser Brief bei mir ankam, hatte ich die offene Rate überwiesen. Das Inkassounternehmen möchte jetzt Gebühren wegen Verzugsschadens in Höhe von 235 Euro von mir haben, die zu spät gezahlte Rate betrug 225 Euro. Es war ja meine Schuld und mir ist klar, dass Gebühren anfallen, aber in dieser Höhe? Ist das gerechtfertigt? Hatte das erst mal ignoriert aber gerade stand ein Mitarbeiter des Inkassounternehmens vor der Tür. Habe ihn weggeschickt und gesagt, ich lasse das prüfen und er soll mich nächste Woche anrufen. Kann das so sein?

Post vom Inkassobüro?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2425 Beiträge, 719x hilfreich)

Ich nehme an, dass der Kredit komplett gekündigt wurde und die Restforderung komplett fällig ist. Sehe ich das richtig?

Wie genau setzt sich die Forderung und die Kosten zusammen?

Was wollte der MA des IB? Wollte er das Auto sehen welches ggf als Sicherheit dient?

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#2
 Von 
Rheinland123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, ich weiß nichts von einer Kündigung und einer Fälligstellung des Restbetrags. Kann das denn sein? Wäre das bei einer Rate Verzug überhaupt schon möglich?

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#3
 Von 
Rheinland123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Text des Inkassoschreibens:

Forderung zu Darlehensnummer XXX

Wir wurden am 21.6. beauftragt, nachfolgende Forderung einzuziehen:

Unser Auftraggeber: Bank XXX

Forderungsaufstellung gemäß §11a RDG

Hauptforderung 225,38 Euro
Mehrwertsteuer 37,05 Euro
Verzugsschaden 195,00 Euro

Insgesamt fälliger Betrag 457,43 Euro

Unsere Inkassokosten sind von Ihnen unter dem Gesichtspunkt des Verzugsschadens gemäß §§280, 286 BGB zu erstatten.




Die Hauptforderung hatte ich ja bereits an die Bank überwiesen, kurz bevor das Schreiben kam.
Der Mitarbeiter wollte die Inkassogebühren (195+37,05 Euro). Insgesamt war er sehr unsicher als ich sagte, ich lasse das gerade durch einen Anwalt prüfen. Auch wollte er später noch einen Brief in den Briefkasten werfen, das hat er aber auch nicht gemacht. Das Auto wollte er nicht sehen, das stand quasi hinter ihm, das hat ihn aber nicht interessiert.

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#4
 Von 
Rheinland123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Was mir gerade noch einfällt:

Das Darlehen läuft auf mich und meinen Mann gemeinsam. Er hat bisher weder einen Brief geschrieben, noch hat der Mitarbeiter nach ihm gefragt. Er hat explizit nach mir gefragt.

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#5
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2329 Beiträge, 363x hilfreich)

Der Auftraggeber möchte bitte mit geeigneten Mitteln den Nachweis erbringen, dass ihm die Inkassokosten tatsächlich entstanden sind.

Wenn ihm das geglückt ist (was ich bezweifle), darf er dann im nächsten Schritt nachweisen, dass er nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist.

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#6
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Hatte das erst mal ignoriert aber gerade stand ein Mitarbeiter des Inkassounternehmens vor der Tür. Habe ihn weggeschickt und gesagt, ich lasse das prüfen und er soll mich nächste Woche anrufen. Kann das so sein?


Beim nächsten Besuch -> Hausverbot erteilen und ggf. androhen, dass die Polizei gerufen wird.

Zitat:
Der Auftraggeber möchte bitte mit geeigneten Mitteln den Nachweis erbringen, dass ihm die Inkassokosten tatsächlich entstanden sind.


Ja, hier muss wenigstens nachgewiesen werden, dass die Bank wirklich diese Kosten entstanden sind.

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#7
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2329 Beiträge, 363x hilfreich)

Ich würde noch einen Schritt weitergehen.
Einer Bank, die Kreditgeschäfte betreibt, sollte eigentlich fachlich kompetent genug sein um ohne Zuhilfenahme einer rechtberatenden Stelle eine offene Forderung einzutreiben. Damit könnte man sogar versuchen die Notwendigkeit der Inkassokosten in Frage zu stellen (warum macht das beispielsweise nicht die eigene Rechtsabteilung?).

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#8
 Von 
Rheinland123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen,

nachdem ich nichts mehr von EOS gehört hatte, dachte ich, es sei erledigt.
Bis heute... (2 Monate später)
Gerade rief mich der Außendienstmitarbeiter an und fragte ziemlich patzig, ob ich denn jetzt bezahlen wolle.
Ich: Was ist das denn für eine Frage?
Dann bat ich ihn, es mir schriftlich zukommen zu lassen. Das würde er nicht einsehen, das hätte ich ja bereits mehrfach bekommen. ( Ich habe nur das Schreiben bekommen, was ich im Juli hier gepostet habe). Dann meinte er, dann würde er nochmal vorbei kommen. Darauf sagte ich: Nein, unser Grundstück betreten sie nicht mehr. Daraufhin er: Gut, dann würde er jetzt alles weitere in die Wege leiten.

Ich bin ja mittlerweile fast geneigt zu bezahlen, damit ich meine Ruhe habe aber genau das ist ja deren Masche.
Was meint ihr, weiter abwarten, was kommt?

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#9
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Ich bin ja mittlerweile fast geneigt zu bezahlen, damit ich meine Ruhe habe aber genau das ist ja deren Masche.
Was meint ihr, weiter abwarten, was kommt?


Also ich würde hier nicht nachgeben.
Die Hauptforderung wurde ja bereits bezahlt.

Zitat:
Daraufhin er: Gut, dann würde er jetzt alles weitere in die Wege leiten.


Klar, das ist sein Job. Druck aufbauen!

Haben Sie seine Kontaktdaten und Adresse? Dann würde ich ihm schreiben, dass ab sofort die telefonische Kontaktaufnahme verboten ist.

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120035 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Haben Sie seine Kontaktdaten und Adresse? Dann würde ich ihm schreiben, dass ab sofort die telefonische Kontaktaufnahme verboten ist.

Wozu? Man schreibt einfach gerichtsfest ans Inkasso ein Hausverbot und ein Kontaktverbot für Telefon, Fax und elektronische Kommunikation. Für alle Mitarbeiter.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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