Verzugsschaden bei Strittiger Forderung in Eigener Sache

11. Dezember 2018 Thema abonnieren
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Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verzugsschaden bei Strittiger Forderung in Eigener Sache

Servus,

folgender fiktiver Fall:

Bei einem Honorarvertrag über Rechtsberatungsleistungen wurde schriftlich eine Budgetierung vereinbart i.H.v. 2.000 € (200€/Std. á 10 Std).

Beauftragter Rechtsanwalt arbeitet über das Budget hinaus für 20 Std. und stellt eine Rechnung i.H.v. 4.000 €.

Forderung wird als unberechtigt vom Schuldner zurückgewiesen mit der Bitte um Korrektur unter Hinweis auf das vereinbarte Budget.

Rechtsanwalt interpretiert dies als Zahlungsverweigerung und mahnt den Schuldner an. Macht Verzugsschaden gelten in eigener Sache und stellt eine Geschäftsgebühr i.H.v. 500 € in Rechnung zzgl Auslagen.

Fragen:

1. Wann kommt Schuldner bei strittigen Forderungen in Verzug?
2. Hat Schuldner Mehrarbeit des Gläubigers zu zahlen?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
1. Wann kommt Schuldner bei strittigen Forderungen in Verzug?

Gemäß BGB reicht eine klare und endgültige Verweigerung bereits als Verzugsauslöser.

Zitat:
2. Hat Schuldner Mehrarbeit des Gläubigers zu zahlen?

Kommt auf den Vertrag drauf an und auf die Begründung der Mehrarbeit und ob der Anwalt ggf. vor mehr Aufwand gewarnt hat. Davon abgesehen ist es in so Fällen immer gut, das Unstrittige zu zahlen um die Diskussion nur noch auf den strittigen Betrag zu verlagern.

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