Hallo,
ich hatte bei Zalando eine etwas große Bestellung getätigt. Zahlungsmethode war auf Rechnung.
Der Betrag lag bei ca. 1500€. Das Zahlungsziel hatte ich versäumt und habe die Mahnungen und Briefe verschlafen. Die Artikel allerdings waren zum Großteil nicht mal ausgepackt.
Da man bei Zalando ein Rückgaberecht von 100 Tagen hat, habe ich mir da auch etwas zeit gelassen, aber noch innerhalb der 100 Tage alle Artikel bis auf 1 Artikel zurück geschickt.
Zalando hatte meine Retoure auch nicht richtig eingebucht, sodass angeblich noch ein offener Betrag von ca. 900€ offen wären.
Das Inkasso hatte sich auch schon gemeldet und auf die 900€ haben die 179€ Inkassokosten addiert.
Daraufhin habe ich das mit Zalando geklärt und die haben alles richtig gebucht. Mir wurde bestätigt, dass Zalando alle Artikel bis auf ein Artikel erhalten hat. Dieser Artikel kostet 18,99€.
Das Inkasso fordert nun von mir:
18,99€ + 16€ Zinsen + 179€ Inkasso kosten.
Die 179€ wurden doch durch die Forderung
von 900€ berechnet. Wie kann es sein, dass ich für einen Artikel der 18,99 Kostet noch diese hohen kosten bezahlen muss. Ist das normal?
Das ganze was passiert ist, ist selbstverständlich mein Fehler, und ich bin bereit die Inkasso kosten zu bezahlen, aber wenn dann nur wenn diese auch angemessen sind.
Über eine Antwort würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Viel zu hohe Inkassokosten nach Retoure
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Ich würde die 19€ und ggf. 2-3€ Zinsen und Briefporto zweckgebunden überweisen.
Dann würde ich dem Inkasso schreiben, sie mögen doch erst mal beweisen, dass überhaupt eine Rechtsdienstleistung stattfindet und dir den vollständigen zwischen Ihnen und Zalando geschlossenen Vertrag in Kopie vorlegen.
Normalerweise meckern die dann nur, aber den Vertrag kriegst du nie zu Gesicht. Somit erzeugst du ein Patt, denn der BGH besagt deutlich, dass bei echtem/unechtem Factoring keine Gebühren zu zahlen sind. Du hast aber Anspruch darauf, dass du das prüfen kannst, ob hier echtes/unechtes Factoring oder eine echte Rechtsdienstleistung vorliegt.
Und Ja, die 179€ sind aus RVG-Sicht falsch berechnet, die müssten nachträglich korrigiert werden, da der Fehler nicht bei dir lag.
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