Viiiiiele Inkasso Briefe wegen geplatzten Lastschriften

27. April 2022 Thema abonnieren
 Von 
renefrank8383
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Viiiiiele Inkasso Briefe wegen geplatzten Lastschriften

Hallo,
ich habe folgendes Problem.
Ich hatte Anfang 2019 etwas bei Lotto Niedersachsen Online gespielt (lottozahlen, Rubbellose).
Das waren alles so 2-8 Euro beträge die einzeln von meinem Konto abgebucht wurden.
Aus Gründe die ich hier nicht weiter erläutern möchte (weil es ja nichts an der sache ändert) sind diese Lastschriften geplatzt....
Nachdem ich jetzt knapp 3 Jahre nichts von dieser Sache gehört habe kamen letzte Woche Iskasso Briefe von Delta Inkasso:
Hauptforderung Rücklastschrift: 5,20€
Nebenforderung der Gläubigerin: 5,84€
Inkassogebühren: 38,56€
Gesamtforderung: 49,61€
Das ganze ca 25 mal (Summen leicht unterschiedlich)..
Muss ich das jetzt wirklich alles zahlen? Weil ich meine man hätte ja auch diese ganzen Mini Summen zusammenfassen können und nur einmal die INkassogebühren berechnen (und nicht 25 mal).
Was würde passieren wenn ich einfach die Hauptforderungen überweise und fertig?
Klagen die dann wirklich 25x dies Inkassogebühr ein?


-- Editiert von renefrank8383 am 27.04.2022 12:22

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2427 Beiträge, 719x hilfreich)

Zitat (von renefrank8383):
Muss ich das jetzt wirklich alles zahlen? Weil ich meine man hätte ja auch diese ganzen Mini Summen zusammenfassen können und nur einmal die INkassogebühren berechnen (und nicht 25 mal).

Die Kosten sind der Höhe nach nicht zu beanstanden. Und nein eine Zusammenfassung ist nicht möglich, weil es einzelne sind.

Zitat (von renefrank8383):
Klagen die dann wirklich 25x dies Inkassogebühr ein?

Warum sollte man das nicht tun? Die Wahrscheinlichkeit ist gering, aber möglich.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
CarstenF
Status:
Praktikant
(921 Beiträge, 160x hilfreich)

Völlig absurd, das wird ziemlich sicher kein Gericht so "durchwinken".

Auch für Inkasso-Büros gilt die Schadensminderungspflicht nach § 254 BGB. Die Hauptforderung ist zu zahlen, eine gewisse Gebühr auch (ich würde mal das doppelte der normalen Gebühr annehmen), aber sicher nicht 25-mal.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)


Hier gibt es kostenlose Unterstützung:

https://www.verbraucherzentrale.de/inkasso-check

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Ballivus
Status:
Lehrling
(1127 Beiträge, 303x hilfreich)

Zitat (von CarstenF):
aber sicher nicht 25-mal.

Wenn es sich um 25 verschiedene Streitgegenstände handelt fallen die Gebühren auch 25 Mal an. Für jeden Streitgegenstand eine Gebühr.

Signatur:

Meine Beiträge besser schnell lesen, bevor sie wieder gelöscht werden.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
Die Kosten sind der Höhe nach nicht zu beanstanden.

Das sehen Juristen durchaus anders



Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
Und nein eine Zusammenfassung ist nicht möglich, weil es einzelne sind.

Selbstverständlich ist das möglich, insbesondere wenn es wie hier ein Gläubiger ist. Im letzteren Falle dürfte es sogar verpflichtend sein.



@Ex Inkassomitarbeiter
Manchmal glaube ich das Du das "Ex" im Usernamen zu unrecht führst. Oder ist die Inkasso Gehirnwäsche noch nicht ganz raus?



Zitat (von renefrank8383):
Nachdem ich jetzt knapp 3 Jahre

Bedeutet was konkret?



Zitat (von renefrank8383):
kamen letzte Woche Iskasso Briefe von Delta Inkasso:

Schon mit dem Inkasso kommuniziert?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7239 Beiträge, 1525x hilfreich)

Zitat (von renefrank8383):
Was würde passieren wenn ich einfach die Hauptforderungen überweise und fertig?
Klagen die dann wirklich 25x dies Inkassogebühr ein?


Ich würde ohne eine Beratung bei der Verbraucherzentrale erstmal nichts machen ... und somit schnellstens einen Termin dort besorgen

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
renefrank8383
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von renefrank8383):
Nachdem ich jetzt knapp 3 Jahre

Bedeutet was konkret?



Zitat (von renefrank8383):
kamen letzte Woche Iskasso Briefe von Delta Inkasso:

Schon mit dem Inkasso kommuniziert?


Das bedeutet das vor 3 Jahren die Lastschriften geplatzt sind, und ich seitdem nie was von der Sache gehört habe (weder von Lotto Niedersachsen, oder irgendein Inkassobüro).
(muss allerdings dazu sagen das ich viel hin und her gezogen bin,aber immer beim bürgeramt gemeldet gewesen am jeweiligen wohnort).

Habe mit dem Inkasso noch nichts kommuniziert,..Wollte erstmal hören was ihr so dazu sagt

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2427 Beiträge, 719x hilfreich)

Zitat (von renefrank8383):
Das bedeutet das vor 3 Jahren die Lastschriften geplatzt sind, und ich seitdem nie was von der Sache gehört habe (weder von Lotto Niedersachsen, oder irgendein Inkassobüro).

Auf die Idee die Rechnungen nach den geplatzten LS zu bezahlen bist du nicht gekommen oder was war der Grund für die Zahlungsunwilligkeit?

Meines Erachtens bleibt es dabei, die Kosten sind iO was die Höhe betrifft.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Maline
Status:
Schüler
(176 Beiträge, 8x hilfreich)

Wie sieht es verjährungstechnisch aus?

Signatur:

Ich danke von Herzen Mepeisen, DStein, Albarion, Harry von Sell und Anami für ihre mega tolle Hilfe

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Ballivus
Status:
Lehrling
(1127 Beiträge, 303x hilfreich)

Zitat (von Maline):
Wie sieht es verjährungstechnisch aus?

Aus Schuldnersicht: schlecht.

Signatur:

Meine Beiträge besser schnell lesen, bevor sie wieder gelöscht werden.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2332 Beiträge, 364x hilfreich)

Ich sehe da zunächst mal 25 einzelne geplatzte Lastschriften.
Das wird dann zu 25 einzelnen Beauftragungen beim Inkasso.
Dort stellt sichheraus, dass diese 25 Einzelfälle alle zu einem einzelnen Zahler, aber unterschiedlichen Vorgängen gehören.

Die Frage ist jetzt: Wer muss das (wenn überhaupt) an welcher Stelle zusammenfassen?

Das Inkasso hat 25 Einzelfälle beauftragt bekommen.
Für den Gläubiger sind es 25 geplatzte Einzeltransaktionen, deren Zusamenhang erst nach der Nachforschung erkennbar wird.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
renefrank8383
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
Auf die Idee die Rechnungen nach den geplatzten LS zu bezahlen bist du nicht gekommen oder was war der Grund für die Zahlungsunwilligkeit?


leider muss ich (wie jemand anderes schon vor mir) feststellen das sie hier nicht gewillt sind den Leuten zu helfen, sondern eher dem Inkasso rechtzugeben....

Desweiteren hatte ich ja schon geschrieben das es hier nicht darum geht was ich vor 3 Jahren hätte anders machen können/müssen.
Zumal es absolut nichts an der heutigen Situation ändert

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Ballivus
Status:
Lehrling
(1127 Beiträge, 303x hilfreich)

Zitat (von renefrank8383):
leider muss ich (wie jemand anderes schon vor mir) feststellen das sie hier nicht gewillt sind den Leuten zu helfen, sondern eher dem Inkasso rechtzugeben....

Das Forum dient einem Meinungsaustausch von Laien, nicht der Schuldnerberatung.
Wenn jeman der Ansicht ist, dass Inkassogebühren zurecht erhoben werden (die Ansicht teile ich hier auch), dann ist das vollkommen okay. Wunschantworten kriegt man hier nicht.

Signatur:

Meine Beiträge besser schnell lesen, bevor sie wieder gelöscht werden.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von Kalanndok):
Die Frage ist jetzt: Wer muss das (wenn überhaupt) an welcher Stelle zusammenfassen?

Sehr interessante Frage, ich glaube das wurde noch nicht gerichtlich geklärt.
Für den Schuldner aber unerheblich, das müssen der Auftraggeber und sein Erfüllungsgehilfe untereinander klären.

Entscheidend dürfte auch der Zeitfaktor sein, wann die Forderungen entstanden sind und wann sie an das Inkasso weitergereicht wurden.



Zitat (von renefrank8383):
Desweiteren hatte ich ja schon geschrieben das es hier nicht darum geht was ich vor 3 Jahren hätte anders machen können/müssen.

Richtig, was vor 3 Jahren schiefgelaufen ist, ist egal. Nur hätte man danach ja mal was zahlen können.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2427 Beiträge, 719x hilfreich)

Zitat (von renefrank8383):
leider muss ich (wie jemand anderes schon vor mir) feststellen das sie hier nicht gewillt sind den Leuten zu helfen, sondern eher dem Inkasso rechtzugeben....


Wunschantworten kannst du woanders erwarten. Hier nicht.

Mach was du willst. Die Leute, welche dir deine gewünschten Antworten geben, werden den Schaden, in Form von noch höheren Kosten, sicher nicht zahlen.

Fakt ist, du hast 25 geplatzte LS verursacht, diese wolltest du bisher nicht begleichen und kein IB oder Gläubiger ist verpflichtet die Vorgänge zusammen zu fassen.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
CarstenF
Status:
Praktikant
(921 Beiträge, 160x hilfreich)

Doch, wenn man vor Gericht erfolgreich sein möchte, sollte das Inkasso-Büro dies zu einem Fall (vielleicht sind maximal noch zwei vertretbar) zusammenfassen, das werden sie auch sicherlich tun, falls tatsächlich Klage eingereicht wird.

Ich finde die Vorstellung aber amüsant, dass das Inkasso-Büro dann 25 Klagen gleichzeitig jeweils wegen 3 Euro Hauptforderung einreicht, vor allem, sollte die Hauptforderung dann auch noch bezahlt sein. Da müssen die ja einiges an Geld vorschießen, sollten sich ihrer Sache dann schon sehr sicher sein :) .

Vielleicht hat der "normale" Inkasso-Mitarbeiter aber auch gar nicht die Befugnis, darüber zu entscheiden, ob das nun zusammengefasst wird oder nicht, aber spätestens deren Anwälte werden das tun.
Rein realistisch gesehen wird da vermutlich sowieso nicht viel passieren, zumindest wenn man die Hauptforderung begleicht und zumindest einmalig die Gebühren.

Die Inkasso-Büros probieren es eben mal, fordern kann man viel, die Schwierigkeit wird hier eher beim Einklagen der Forderungen bestehen.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von CarstenF):
Vielleicht hat der "normale" Inkasso-Mitarbeiter aber auch gar nicht die Befugnis, darüber zu entscheiden

Geh mal davon aus, das keiner mit ausreichend geistiger Kompetenz den Fall anschaut, bevor das vor Gericht geht.

Je nach Inkasso wird sogar die Klageschrift automatisiert verfasst und erst bei der Klageerwiderung schaut da sich einer mit entsprechender Kompetenz das an.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.149 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen