Vodafone Forderung /Infoscore

13. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
gruebeline43
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 13x hilfreich)
Vodafone Forderung /Infoscore

Hallo zusammen,

ich hatte bei Vodafone einen Handyvertrag gehabt ,der mir letztendlich gekündigt wurde da ich mit der Rechnung im Verzug war. Habe mich dann mit Vodafone in Verbindung gesetzt und meine Situation geschildert , da ich auf der Homepage von Vadofone durch Zufall auf die Möglichkeit einer Ratenzahlung gestoßen bin und ich so meine offene Rechnung zahlen wollte. Die Kundenberaterin sagte mir dann das es leider nicht mehr möglich ist da es schon an das Inkasso gegangen ist und ich aber mit denen eine Ratenzahlung vereinbaren kann. Jetzt wurde aber der Vertrag ja gekündigt und somit waren 1078€ fällig. Die kann ich aber nicht auf einmal zahlen und habe dann vom Inkasso Infoscore Post bekommen. Habe denen sogar meinen Leistungsbescheid zu kommen lassen, da sie eine Mindestrate von 220€ wollten. Das kann ich natürlich nicht zahlen und habe denen 50€ monatlich angeboten. Es wurde abgelehnt mit der Begründung ,das die Laufzeit zu lange wäre.
Ich habe vom ersten Brief an meine Zahlungsbereitschaft signalisiert . Dann habe ich noch 2 mal mit denen versucht eine Lösung hin zu bekommen und dann kam wieder eine Forderungsaufstellung mit diesmal fast 200€ Inkassokosten, vorher waren es nur 15€.
Dieses mal wollten sie eine Rate von 250€ haben , ich habe denen wieder geschrieben das ich das nicht kann und habe dann 100€ angeboten monatlich und wieder abgelehnt gleiche Begründung. Jetzt wollen die wieder Gehaltsabrechnung haben obwohl der Leistungsbescheid bereits vorliegt.

Ich weiß nicht was ich noch machen kann, wie soll ich mich jetzt verhalten?!

Grüße


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9 Antworten
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#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24966 Beiträge, 16142x hilfreich)

Sind das deine einzigen Schulden? Du bist dir sicher, dass du dir die 100€ leisten kannst ohne Miete, Nebenkosten und Nahrungsmittel-Einkäufe zu gefährden?

Dann würde ich die 100€ einfach stur bezahlen. Im Verwendungszweck "nur Hauptforderung" ergänzen. Nichts unterschreiben. Sobald die eigentliche Hauptschuld (ohne Inkassokosten) abbezahlt ist, ist der Fall durch. Sollte zwischendrin ein gerichtlicher Mahnbescheid kommen, schaut man auch wegen den gebühren noch einmal ganz genau drauf.

Die Inkassogebühren waren von vornherein Unsinn, da du den Gläubiger vorab über Zahlungsprobleme informiert hattest. Ansonsten sind Ratenzahlungen beim Gerichtsvollzieher billiger als wenn du den Gebührenirrsinn der Inkassos mitmachst. Insofern ist es sogar gut so, wenn die dir utopische Forderungen stellen.

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Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2290 Beiträge, 683x hilfreich)

Ob eine Ratenzahlung beim GV wirklich günstiger kommt mag man bezweifeln, da dieser von jeder Zahlung ca 5 € für sich beansprucht lieber mepeisen. Auch ist deine Argumentation mit der Verweigerung der Kosten nicht nachvollziehbar, da die Abgabe ans IB bereits erfolgte bevor die TE sich bei Vodafone meldete.

@TE du kannst das IB nicht zwingen sich mit dir zu einigen. Wie hoch war die monatliche Grundgebühr und wie lange wäre der Vertrag noch gelaufen? Hast du beim IB die Forderung bereits anerkannt, z.B. mittels deren Ratenvordruck?

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24966 Beiträge, 16142x hilfreich)

Zitat:
da dieser von jeder Zahlung ca 5 € für sich beansprucht lieber mepeisen

12 * 5 = 60€. (maximal 12 Raten)

Und beim Inkasso laufen für die Rateneinigung mindestens 81€ auf (1,5 Gebühr).
Zudem müsste man die normalen Inkassogebühren akzeptieren, davon wird das Inkasso die Rateneinigung abhängig machen.

Zitat:
Auch ist deine Argumentation mit der Verweigerung der Kosten nicht nachvollziehbar, da die Abgabe ans IB bereits erfolgte bevor die TE sich bei Vodafone meldete.

Er hat sich gemeldet, als er noch nichts vom Inkasso wusste. So steht es in der Frage oben. Es musste also kein Inkasso eingeschaltet werden. Die außergerichtliche Inkasso-Mahnung samt Inkassogebühr und gar Rateneinigungsgebühr verschlimmert die finanzielle Situation nur als dass sie irgendeinen tieferen Zweck erfüllt. Die Argumentation der Gerichte ist hier eindeutig. In solchen Situationen ist das Vorgehen des Inkassos völliger Unsinn.

Zitat:
Wie hoch war die monatliche Grundgebühr und wie lange wäre der Vertrag noch gelaufen?

Ergänzend worauf ExInkassoMA hinaus will: Es sind nach regelmäßiger Rechtsprechung für die Zeit ab Kündigung bis Vertragsende nur die Hälfte der Grundgebühren als Schadensersatz erlaubt.

Signatur:

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#4
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2290 Beiträge, 683x hilfreich)

Mepeisen bis zum GV kommen aber erheblich mehr Kosten wie die 60€ zusammen.
Wenn der Auftrag erteilt ist ist er erteilt und die Kosten entstanden. Also höre auf den Leuten immer zu erzählen sie müssten das nicht zahlen.
Mit dem Schadensersatz hast du recht. Wobei ich vermute, dass ein nicht unerheblicher Teil hier für die Ratenzahlung fürs Handy drauf geht.

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#5
 Von 
gruebeline43
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 13x hilfreich)

Hallo,

der Vertrag wurde zum 20.11.2017 gekündigt ,obwohl ich im November noch Zahlungen geleistet habe, die haben also gesehen das Geld kam. Am 14. Dezember bekam ich dann die Rechnung für den Zeitraum 10.11.2017-09.12. 2017 mit Fälligkeit zum 27.12.2017 . Es steht nichts drin das es kurz vor Abgabe ans Inkasso wäre oder dies folgen würde.
Ich habe mich dann direkt nach Neujahr an die Kundenbetreuung gewandt und denen das erzählt warum ich im Verzug war.
Die monatlichen Gebühren waren 49,99€ und der Schadenersatz für Basispreis/Paketpreis 778,12€ .

Was ich nicht verstehe erst sind es 15€ Inkasso und jetzt auf einmal 169,50€ !?

Soll ich jetzt die 100€ dann monatlich an Vodafone oder an das Inkasso zahlen?

Der Vertrag stammt übrigens aus 2015 und wurde dann im Juni 2017 verlängert und 2 Monate später kam ich durch den Verlust des Jobs durch Krankheit in Zahlungsschwierigkeiten.

Grüße

Signatur:

gruebeline43

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#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24966 Beiträge, 16142x hilfreich)

Zitat:
Mepeisen bis zum GV kommen aber erheblich mehr Kosten wie die 60€ zusammen.

32€ für das Mahnverfahren, 25€ Inkassogebühr für das Mahnverfahren.
Mehr nicht.

Das ist - in Summe - immer noch deutlich weniger als das, was ein Inkasso in Summe aufruft.

Zitat:
Wenn der Auftrag erteilt ist ist er erteilt und die Kosten entstanden.

Die Kosten entstehen im Masseninkasso nie. Das weißt du genauso gut wie ich. Also höre auf, den Leuten immer zu erzählen, es seien Kosten entstanden ;-)

Ansonsten gebe ich nur das wieder, was auch bis vor den OLG als Argumentation anerkannt ist, wenn sich der Schuldner vor Einsatz des Inkassos meldet und dem Gläubiger die Zahlungsprobleme mitteilt.

Zitat:
die haben also gesehen das Geld kam

Das ist nicht so entscheidend. Entscheidend ist, ob du damals komplett bezahlt hattest.

Zitat:
Ich habe mich dann direkt nach Neujahr an die Kundenbetreuung gewandt und denen das erzählt warum ich im Verzug war.

Wie viel Zeit war dazwischen? Vor Gerichten sind bis zu zwei Wochen Frist durchaus üblich. Sprich: Ein Gläubiger sollte schon zwei Wochen abwarten, bis er Folgemaßnahmen aufsetzt.

Wenn du den Gläubiger vorher kontaktiert hast, dann war die Abgabe ans Inkasso Unsinn. Bei der Wertung bleibe ich.

Zitat:
Was ich nicht verstehe erst sind es 15€ Inkasso und jetzt auf einmal 169,50€ !?

Die Logik muss man auch nicht verstehen...

Zitat:
Die monatlichen Gebühren waren 49,99€ und der Schadenersatz für Basispreis/Paketpreis 778,12€ .

Das klingt nach völlig absurden Unfug. Das sind ja rechnerisch dann mehr als 15 Monate, also wenn man das voll rechnen würde, was definitiv nicht erlaubt ist? So lange kann sich dein Vertrag unmöglich von selbst verlängert haben. Maximum ist für automatische Verlängerung exakt ein Kalenderjahr. Also Maximum wäre von Juni 2017 bis Juni 2018 gewesen.

Hast du irgendein Schreiben, was genauer erklärt, wie sie auf diese über 700€ kommen?
Das wurde nicht zwischenzeitlich mal irgendwie umgestellt? Ein Handy war da nicht dabei und wurde subventioniert? Wobei auch das kurios wäre, denn üblicherweise laufen solche Ratenkäufe auch nach 2 Jahren aus, wären also im Sommer 2017 fertig gewesen. Oder gab es im Juni 2017 ein neues Handy mit dann nochmaliger 2jähriger Verlängerung?

Gerade wegen diesem Unfug wäre es ratsam, hier keine unbedachten Rateneinigungen mit dem Inkasso zu machen.

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#7
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2290 Beiträge, 683x hilfreich)

Es entstehen keine Kosten mepeisen? Ich hatte damals Gehalt erhalten, einen Arbeitsplatz, ... .

Ansonsten gehe ich davon aus, dass hier sicherlich ein neues Handy gekauft wurde denn 50€ als reiner Vertrag grenzt an Wucher.

Einfach zahlen wird nicht gehen und bei der Summe sind es auch nicht nur 32 + 25 € für den MB sondern ein bissl mehr. Hinzu kommen ggf Negativmerkmale in gewissen Auskunftsbuden wenn das tituliert wird.

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#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24966 Beiträge, 16142x hilfreich)

Zitat:
Es entstehen keine Kosten mepeisen? Ich hatte damals Gehalt erhalten, einen Arbeitsplatz, ... .

Schön, gell?
Auf dem Papier entstehen keine Kosten. Die Inkassos im Masseninkasso garantieren dem Auftraggeber, dass sie kostenlos arbeiten.
Würden sie das nicht, würde keiner so blöd sein und ein Inkasso jemals beauftragen. Kein Großkonzern ist so bescheuert, dass er wegen ein paar Euro ein Kostenrisiko von mindestens 70,20€ eingeht.

Es zählt nicht, dass die Mitarbeiter eines Inkassos Gehalt bekommen. Es zählt die Frage, was vertraglich zwischen Inkasso und Gläubiger vereinbart wird... Ich habe schon ein zwei mal hier betont, dass ich Gerichtsverfahren kenne, wo die Richter darauf bestanden die Vertragswerke einzusehen und als Reaktion haben die Anwälte dann sogar auf die durchsetzbare Hauptforderung verzichtet und die Klage zurück gezogen. Man belässt die Vertragswerke in einem geheimen Schrank. Überlege mal wieso das so ist ;-)

Zitat:
Ansonsten gehe ich davon aus, dass hier sicherlich ein neues Handy gekauft wurde denn 50€ als reiner Vertrag grenzt an Wucher.

Aber selbst dann passt das nicht. Denn zwar mag das Handy bzw. der Handyanteil an der Grundgebühr voll berechnet werden, denn das ist ja echter Schaden. Aber da bleibt dann trotzdem noch ein Rest normaler Grundgebühr übrig (und das sicher nicht zu knapp). Und die darf nicht voll berechnet werden.

Zitat:
bei der Summe sind es auch nicht nur 32 + 25 € für den MB sondern ein bissl mehr

Wieso?

Zitat:
Hinzu kommen ggf Negativmerkmale in gewissen Auskunftsbuden wenn das tituliert wird.

Die Schufa-Einträge sind doch jetzt schon möglich und meistens schon längst passiert. Die Titulierung hat darauf (recih rechtlich) exakt 0 Einfluss.

Wenn darüber hinaus der Schufa-Eintrag zu einem bloßen Druckmittel verkommt, um absurde Inkassogebühren u.ä. zu erpressen, hat das für mich persönlich zumindest ein strafrechtliches Geschmäckle.

Hintergrundwissen: Infoscore Finance GmbH kauft die Forderung auf, schon bei Rechnungsentstehung. Die Schicken sogar die normale Mahnpost raus. Und in der Folge beauftragt Infoscore Finance dann die Infoscore Forderungsmanagement GmbH. Formal gesehen ist das dann keine Rechtsdienstleistung mehr (§2 RDG ). Die Inkassokosten belaufen sich damit auf exakt 0,00€. Egal wie man es dreht und wendet.

-- Editiert von mepeisen am 14.04.2018 17:15

Signatur:

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#9
 Von 
gruebeline43
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 13x hilfreich)

Hallo zusammen.....

ich habe noch einmal versucht mit denen zu Verhandeln, nach dem ich denen die Situation erneut geschildert hatte und jetzt sind sie auf eine Ratenzahlung eingegangen von 100€.

Hier noch der Wortlaut der E-Mail von Infoscore:

Sehr geehrter Herr .......
mit Ihrem Ratenantrag erklären wir uns wie folgt einverstanden:
Den Eingang der ersten Rate in Höhe von 100,00 EUR erwarten wir bis zum
01.05.2018.
Die weiteren Raten müssen jeweils zum entsprechenden Datum des Folgemonats bei uns eingegangen sein. Eine Anpassung der Ratenhöhe bleibt ausdrücklich vorbehalten. Der Ratenvereinbarung wird unter Voraussetzung der Übernahme der 1,5 Einigungsgebühr zzgl. Auslagenpauschale, analog §§ 13 , 31b RVG i.V.m. Nr. 1000, 1003, 7002 VV, von 67,50 EUR zugestimmt. Teilzahlungen werten wir als Zustimmung.
• Zur Einhaltung der Ratentermine empfiehlt sich die Einrichtung eines Dauerauftrags bei Ihrer Hausbank. Die Angaben für die Überweisung entnehmen Sie bitte der Rückseite.
• Zusätzliche Abschlagszahlungen werden im Rahmen Ihrer wirtschaftlichen Möglichkeiten erwartet, um den Anfall der Verzugszinsen zu vermindern.
Bei Zahlungsrückstand mit einer Rate oder einem Teil davon wird diese Ratenzahlungsvereinbarung hinfällig. Die jeweils noch offene Restforderung ist dann in voller Höhe zur sofortigen Zahlung fällig.
Diese Vereinbarung beseitigt nicht die Gesamtfälligkeit der Forderung. Sollten die Zahlungstermine ungenutzt verstreichen, so wird das Einzugsverfahren fortgesetzt.

Mit freundlichen Grüßen
infoscore Forderungsmanagement GmbH


Also überweise ich jetzt an das Inkasso und wie sieht es mit der Einigungsgebühr und Inkassokosten aus?

Beste Grüße

Signatur:

gruebeline43

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