Vodafone beauftragt Inkassounternehmen

3. Dezember 2011 Thema abonnieren
 Von 
fergel
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 5x hilfreich)
Vodafone beauftragt Inkassounternehmen

Vodafone beauftragt Inkassounternehmen
Ich habe folgende Situation: Vor ca einem Jahr wollte ich mit meinem DSL Anschluß zu Vodafone wechseln. Mir wurde zur Überbrückung bis der Anschluß läuft ein kostenfreies Surf- and Go Paket mit Webstick angeboten, den ich auch angenommen habe. Der Anschluß kam von Seiten Vodafone nicht zu Stande und für mich war die Sache erledigt. Dann bekam ich die erste Abbuchung und einen Monat später noch eine, die ich direkt zurückgefordert habe. Vodafone schrieb mir ich hätte einen Vertag. In dem Vertrag steht, dass ich, bei Nichtzustandekommen des DSL Anschlusses, einen Brief bekomme, nach dessen Erhalt ich dreißig Tage Zeit habe von dem Vertrag zurückzutreten. Den Brief habe ich nie erhalten und die Frist ist verstrichen. Ich habe inzwischen in zehn Einschreibebriefen die fehlerhafte Beratung dargestellt und darauf hingewiesen, dass ich den Brief nie erhalten habe. Außerdem habe ich einen Nachweis der Zustellung des Briefes verlangt. Diese blieb bis heute aus. Mir wurde nur immer wieder der Vertrag zugeschickt. Heute erhalte ich einen Brief von einem Inkassounternehmen. Ich weiß nicht was ich noch tun kann. Kann ich den Inkassobrief einfach ignorieren? Soll ich nochmal an VOdafone schreiben? Soll ich einen Rechtsanwalt einschalten? Oder die Verbraucherzentrale. Den Betrag von 35O Euro will ich nicht bezahlen, da ich eindeutig über den Tisch gezogen worden bin.

Danke für die Hilfe

Gruß Eilts

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8 Antworten
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#1
 Von 
_T_
Status:
Beginner
(135 Beiträge, 214x hilfreich)

Zu dem Thema Vodafone DSL in Verbindung mit dem Surf-Sofort-Stick gab es hier schon einige Threads. Einfach mal die Suchfunktion nutzen. Meiner Ansicht nach sind der DSL-Anschluss und der Surf-Stick als einheitliches Vertragsangebot zu betrachten. Wird der eine Teil des Vertrags hinfällig, gilt dies somit automatisch auch für den anderen Teil des Vertrages (Rechtsgedanke des § 139 BGB ; der gilt hier zwar nicht unmittelbar, dem Grundsatz nach ist die Interessenlage aber vergleichbar).

Wenn du nicht einfach klein beigeben möchtest, würde ich dem Inkasso-Unternehmen einmalig (per Einschreiben) mitteilen, dass du die Forderung bereits gegenüber Vodafone bestritten hast und auch nunmehr zur Sicherheit noch einmal gegenüber dem Inkasso-Unternehmen bestreitest. Falls ein Eintrag bei der Schufa Holding AG erfolgen sollte oder ein solcher Eintrag auch nur angekündigt werden sollte, würdest du dich gegen dieses rechtwidrige Vorgehen zur Wehr setzten (§ 28a BDSG ). Von den bedrohlichen Bezeichungen der Inkasso-Schreiben ("Titulierungsankündigung") sollte man sich nicht beeindrucken lassen. Auch von den Inkasso-Kosten sollte man sich nicht einschüchtern lassen, da diese kaum durchsetzbar sind. Das relle Prozesskostenrisiko kann man hier berechnen: http://rvg.pentos.ag/

Falls ein Mahnbescheid kommt, Widerspruch einlegen. Ein Klageverfahren, in welchem Vodafone das Bestehen des Anspruch darlegen und beweisen müsste, erscheint eher unwahrscheinlich. Wenn du rechtsschutzversichert bist, wäre die Einschaltung eines RA zu überlegen. Dann hättest du wahrscheinlich eher Ruhe. Wenn du nicht RV-versichert bist, würdest du aber auf den RA-Kosten wohl sitzen bleiben.

Dass dir die Rücktrittsmöglichkeit eingeräumt wird, zeigt m.E. sehr deutlich, dass es sich bei DSL und Surf-Sofort-Stick um eine einheitliche Vereinbarung handelt. Falls es sich um zwei streng voneinander zu trennende Verträge handeln würde, würde Vodafone wohl kaum das zusätzliche Rücktrittsrecht einräumen, wenn der eine Teil des Vertrages nicht umgesetzt werden kann. Dass Vodafone von sich aus allerdings lediglich ein Rücktrittsrecht einräumt, halte ich für rechtlich grob falsch. Richtig wäre es, wenn Vodafone in einer solchen Situation mitteilen würde, dass man die vertragliche DSL-Leistung nicht erbringen kann, und anfragt, ob der Kunde dessenungeachtet weiterhin Interesse an dem Surf-Sofort-Stick hat. Schweigt der Kunde, muss Vodafone davon ausgehen, dass ein solches Interesse nicht besteht und dass der Vertrag somit als Ganzes hinfällig ist. Durch die "Einräumung" des Rücktrittsrechts wird dem Kunden ein Vertrag aufgedrängt, den dieser so niemals abschließen wollte. Dabei wird das Schweigen des Kunden auf die Einräumung des Rücktritts als Annahme eines isolierten Surf-Sofort-Vertrages fingiert. Hiermit wird jedoch gegen den allgemeinen rechtlichen Grundsatz verstoßen, dass das bloße Schweigen einer Person grundsätzlich niemals als fingierte Vertragserklärung gewertet werden kann. In meinen Augen leistet hier die Rechtsabteilung von Vodafone schlechte Arbeit.

Da dies nur meine Rechtsansicht ist, wäre es sicherlich wünschenswert, wenn mal ein Gericht über diese Frage entscheiden würde, die in der Praxis bei Vodafone bestimmt mehrere hunderte Mal im Jahr vorkommt. Wenn Vodafone eine solche Forderung in der Vergangenheit auch nur einmal erfolgreich eingeklagt hätte, hätte man dir jedoch bestimmt schon das Aktenzeichen dieses Urteil mitgeteilt...

-- Editiert _T_ am 03.12.2011 14:22

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fergel
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo,

danke für die Antwort. Das entspricht auch meiner Rechtsauffassung, aber ich bin nicht sehr bewandert in solchen Dingen. Deiner Meinung nach solte ich also schon auf den Brief vom Inkassounternehmen antworten und ihn nicht einfach ignorieren. Eine Rechtschutzversicherung habe ich leider nicht. Ich habe zeitgleich zu dem Brief vom Inkassounternehmen erneut freundlich an Vodafone geschrieben. Ich wollte mich mal an die Verbraucherzentrale wenden, oder die Hilfe von einem Rechtsanwalt im Onlineforum einholen.

Gruß Steffen

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
_T_
Status:
Beginner
(135 Beiträge, 214x hilfreich)

quote:
Deiner Meinung nach solte ich also schon auf den Brief vom Inkassounternehmen antworten und ihn nicht einfach ignorieren.


Das ist keineswegs zwingend. Jedenfalls dann, wenn das Inkasso-Unternehmen konkret mit der Schufa droht, würde ich die Forderung - allerdings allein aus Vorsichtsgründen - auch gegenüber dem Inkasso-Unternehmen bestreiten. Abgesehen hiervon, muss und sollte man auf Inkasso-Schreiben niemals antworten.

Wenn du schon mehrere Schreiben an Vodafone geschickt hast, dürfte eigentlich alles Notwendige gesagt sein. Du könntest Vodafone und dem Inkasso-Unternehmen allenfalls noch mitteilen, dass du keinesfalls zahlen wirst und Vodafone daher Zahlungsklage erheben müsste (auch das ist aber nicht zwingend). Du wirst daraufhin noch ca. 5-6 jeweils "letzte Mahnungen vor Klageerhebung" erhalten. Eine Klage ist nicht ausgeschlossen, jedoch meiner Meinung nach eher unwahrscheinlich.

Die RAe im Online-Forum könnten helfen, indem sie die Forderung schriftlich gegenüber Vodafone zurückweisen und mit der Erhebung einer sog. negativen Feststellungsklage drohen, in der festgestellt wird, dass die von Vodafone geltend gemachte Forderung nicht besteht. Mit hoher Wahrscheinlichkeit hättest du dann Ruhe, da Vodafone den Aufwand und die Kosten einer solchen Feststellungsklage scheuen wird. Da eine solche Feststellungsklage auch für dich mit Aufwand verbunden ist, würde ich persönlich aber eher zum Abheften aller Mahnungen tendieren und einen RA erst dann engagieren, wenn Vodafone seinerseits Klage erhebt. Das ist aber halt auch Geschmackssache und hängt davon ab, wie stark einen die "Titulierungsankündigungen" etc. zermürben.

Ob der Verbraucherschutz helfen kann, weiß ich nicht. Aber mal fragen kostet ja nichts.


-- Editiert _T_ am 03.12.2011 17:05

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
_T_
Status:
Beginner
(135 Beiträge, 214x hilfreich)

Hab noch ein Urteil des Thüringischen OLG gefunden, dass zwar zu einem Pkw-Kaufvertrag ergangen ist, dass jedoch m.E. auf diesen Fall übertragbar ist (30.07.2002, 5 U 1432/01 ):

quote:<hr size=1 noshade>1. Ein Kaufvertrag über Kfz-Zubehörteile stellt mit dem Pkw-Kaufvertrag ein einheitliches Geschäft dar, wenn die bestellten Zubehörteile in den erworbenen Pkw eingebaut werden sollen und dem Verkäufer bekannt ist, dass der Käufer im Falle des Widerrufs des Pkw-Kaufvertrages kein Interesse an den Zubehörteilen hat.

2. Der Widerruf des zur Finanzierung des Pkw-Kaufvertrages geschlossenen Verbraucherkreditvertrages nach §§ 7 , 9 Abs. 2 VerbrKrG erfasst nicht den Vertrag über den Ankauf von Zubehörteilen, wenn dieser nicht mit der Darlehensvaluta finanziert wurde.

3. Wird der den Pkw-Kaufvertrag finanzierende Verbraucherkreditvertrag widerrufen, so ist der Vertrag über den Ankauf der Zubehörteile wegen der Einheitlichkeit des Rechtsgeschäfts nach § 139 BGB in direkter oder entsprechender Anwendung ebenfalls unwirksam. <hr size=1 noshade>


Übertragen auf den vorliegenden Fall ergibt sich Folgendes:

1. Der DSL-Vertrag und der Surf-Sofort-Stick stellen einen einheitlichen Vertrag dar, da der Surf-Sofort-Stick nach den Werbeversprechen des Telekommunikationsunternehmens vorrangig der Überbrückung des Zeitraums bis zur Einrichtung des DSL-Anschlusses dient und zudem während der Laufzeit des DSL-Vertrages kostenfrei gestellt ist. Aufgrund dieser Umstände ist auch für das Telekommunikationsunternehmen erkennbar, dass der Kunde regelmäßig kein eigenständiges Interesse an dem Surf-Sofort-Stick hat.

2. ....

3. Wird der DSL-Vertrag gekündigt, so ist der Vertrag über den Surf-Sofort-Stick wegen der Einheitlichkeit des Rechtsgeschäfts nach § 139 BGB in direkter oder entsprechender Anwendung ebenfalls unwirksam.


Im Zweifelsfall wird das Gericht entscheiden müssen, ob der DSL-Vertrag und der Surf-Sofort-Stick-Vertrag als einheitliches Vertragswerk anzusehen sind und die von mir vorgenommene Übertragung zutreffend ist. Es spricht jedoch einiges dafür, dass dies der Fall ist.

-- Editiert _T_ am 03.12.2011 18:05

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#5
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Die Weitergabe an ein ext IB ist im Masseninkasso obligatorisch! Mit der von Dir geschilderten bisherigen Vorgehensweise bist Du m.m mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit aus dem Schneider.

Ich würde trotzdem dem Inkasso mitteilen das die Forderung strittig ist

Tenor :
Ich weise die Forderung zurück und verweise auf stelle Ihrem Auftraggeber den Rechtsweg anheim !
Weitere Briefe Ihres Hauses sowie Ihres Hausanwaltes werden also zu keiner Zahlung meinerseits führen.
Mit der Weitergabe meiner Daten bin ich gem BDSG nicht einverstanden.
Ich untersage die Kontaktaufnahme per telefon

Schläft nach 2 oder 3 Bitt Briefen ein bzw wird ausgebucht


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""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"

-- Editiert thehellion am 03.12.2011 23:46

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fergel
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 5x hilfreich)

Vielen Dank schonmal für die Tipps. Ich höre daraus, dass die Chancen auf eine Einstellung der Zahlungsforderungen recht hoch sind. Wenn jemand eine andere Einschätzung hat, bitte posten.

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Mir machen Deine Anmerkungen aus dem anderen Thread noch Sorgen, denn angeblich hätte VF die Annahme der Rücksendung von Stick,Box und SIM "verweigert". Was ist denn jetzt mit den Sachen?

Es geht auch nicht darum auf einem nicht erhaltenen Brief mit unsicherer Rechtsgrundlage rumzureiten sondern schlüssig darzulegen das der DSL-Vertrag nicht zustandekam und keine vertragliche Übereinkunft einer Ersatzlösung in Form des Surf-Sofort-Paketes besteht.

Dabei sind solche Verhaltensweisen

quote:
die erste Abbuchung und einen Monat später noch eine, die ich direkt zurückgefordert habe.

zweckdienlich. Eine AGB-konforme Rechnungsreklamation hätte hier im Vorfeld die Angelegenheit vielleicht aufgeklärt. Jetzt zahlt es VF mit gleicher Münze zurück.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
fergel
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo,

also die Hardware liegt bei mir, da sie von Vodafone zurückgeschickt wurde. Inzwischen ist der Vertrag gekündigt. Ich warte auf eine Abforderung der Hardware von VF. Das habe ich aber schon mehrfach an VF geschrieben. Ich habe jetzt dem Inkassobüro und Vodafone mitgeteilt, dass ich zu keiner weiteren Zahlung bereit bin und den angeblichen Vertrag anfechte.

Gruß

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-- Editiert fergel am 11.12.2011 16:43

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