HI,
nun habe ich des öfteren gelesen, dass ein Inkassounternehemen erst dann Forderungen entreiben kann, wenn sie einem eine original unterschriebne Vollmacht vorweisen können.
Wie soll man so ein Schreiben formulieren und woher weiß man dann, dass die Person/Firma da auch wirklich unterschrieben hat??
Es könnte ja auch jemand von dem Inkassounternehmen einfach unterschreiben und dann muss man doch zahlen.
Wie verhält sich das überhaupt mit Zinsen? Was ist erlaubt und ab wann verjähren Zinsen .
Angenommen man muss eine Forderung aus 94 bezahlen und bekommt erst jetzt eine Aufforderung, in der Zinsen berechnet werden, sind die dann hinfällig oder wie?
Das ist mir alles ganz schön undurchsichtig.. Gibt es nicht auch irgendwelche Ratgeber, die man kaufen kann oder so?
Vielen Dank für Antworten..
Vollmacht anfordern
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Nicht titulierte Forderung aus 94 ist ohnehin verjährt !
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Es könnte ja auch jemand von dem Inkassounternehmen einfach unterschreiben und dann muss man doch zahlen.
Ob ein IB so weit geht ?
Das wäre ja Urkundenfälschung
Ein IB das Urkunden fälscht ist ratzfatz weg vom Markt der Hütchenspieler !
klar ist so ein IB ratz fatz weg, aber wie will man sowas eben als Laie nachweisen?
Wegen der Zinsen:
also tituliert ist die Forderung leider schon, aber die Ratenzahlung läuft erst ( wenn man erst sagen kann) seit 2003 und es werden Zinsen seit Bestehen der Forderung berechnet (immer schön 5% uber dem Basiszinssatz )die Hauptforderung aht sich also mal so eben mehr als verdoppelt. Das letzte Schreiben kam Mitte diesen Monats, dass jetzt noch knapp 400€ offen sind (Hauptforderung waren 433€) ist zwar einerseits ein Erfolg aber andererseits hab ich nur Gebühren bezahlt (dumm wie ich war und wohl auch bleibe ) kann ich da noch was machen??
Danke für Antworten
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Welche Summe ist genau tituliert ?
Was hast Du genau beglichen bis jetzt ?
Du zahlst ja schon einige Jahre - Was willst Du jetzt mit einer Vollmacht ?
Ist das Inkasso der Besitzer (!) des Titel ???
LG
Hauptforderung (Vergleichssumme)... 433,20€
vorgerichtliche Nebenforderung..... 2,56€
Zinsen ab okt. 1993................ 318,65€
festgesetzte Kosten................ 36,93€
bisherige Rechtsverfolgungsk....... 239,51€
abzgl. geleistete Zahlungen........ 657,83€
verbleiben noch.................... 373,02€
die Zinsen und Kosten sind also höher als die Hauptforderung und ich habe auch schon mehr als die Hauptforderung zurück gezahlt. Deshalb wollte ich wissen, wie das ist mit Zinsen ab 1993..
Hier will ich keine Vollmacht mehr einsehen, dafür ist es zu spät!!
-- Editiert von some am 29.11.2006 10:44:25
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Angefallen Zinsen NACH der Titulierung :
verjähren nach 3 Jahren sofern nicht zuvor eine Handlung des Gläubigers oder Schuldners erfolgt, welche einen Neubeginn der Verjährung bewirkt.
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Also sind m.M nach nur noch die Zinsen der letzten 3 Jahre zu begleichen !
Check das Mal !
Ich glaube User @Luda weiß mehr darüber !!
gruß
thehellion
Die Einrede der Verjährung muss allerdings aktiv vom Schuldner erhoben werden. Ob das nach drei Jahren und insbesondere drei Jahren Zahlung noch geht, wage ich zu bezweifeln.
Aber der Tip, luDa zu Fragen ist gut. Er/sie/es müsste es wissen.
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"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys2/binnichtsignatur.gif></img>"
www.sfz-mainz.de/dateien/fachinformationen/zinsverjaehrung.htm - 76k -
So viel zu lesen, so spät am Abend. Ich glaube, das muss ich mal vertagen.
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"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys2/binnichtsignatur.gif></img>"
Wobei ich hier in der Ratenzahlung, bzw. deren Vereinbarung ein entsprechendes abstraktes Schuldanerkenntnis sehen würde. Somit würde sich die Verjährung nach Deinem Link trotzdem entsprechend nach hinten verscheiben.
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"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys2/binnichtsignatur.gif></img>"
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