Vollmacht gültig?

21. Februar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Juki
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 1x hilfreich)
Vollmacht gültig?

Hallo.

Ich hab seit geraumer Zeit Ärger mit UGV Inkasso und den RAe Wehnert & Kollegen.
Ich habe beide per Einschreiben aufgefordert, mir eine Vollmacht gem. §174 zu zusenden.
Von den RAe habe ich bis heute nix gehört und UGV hat mir eine Vollmacht mit Datum 15.02.07 geschickt, ferner mit einer Unterschrift die gedruckt wurde und somit nicht original ist.
Die betreiben das Inkassoverfahren seit 2005. Ist die Vollmacht dann gültig, wenn sie erst vor einer Woche ausgestellt wurde???

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"Juki"

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Was heißt gedruckt?? Das Sie nicht die originale Vollmachtsunterschrift erhalten, ist selbstredend. Wenn es eine Kopie dieser ist, dürfte das reichen.

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#2
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Dieser Meinung dürfte unsere liebe Daniela nicht sein. Allerdings ist die Frage, inwiefern die Vollmacht überhaupt noch erforderlich ist. Immerhin muss die Anforderung unverzüglich erfolgen.

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"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/binnichtsignatur.gif></img>"

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#3
 Von 
Juki
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 1x hilfreich)

Es handelt sich hier definitiv nicht um die Vollmacht, die im Jahre 2005 angeblich ausgestellt wurde. Das Datum ist ja von 15.2.07....

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#4
 Von 
Juki
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 1x hilfreich)

...demnach haben die das bisherige Inkassoverfahren ja ohne gültige Vollmacht betrieben...oder???

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#5
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Was nach dieser Zeit völlig unerheblich ist.

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"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/binnichtsignatur.gif></img>"

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#6
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Orginalunterschrift sowie detailierte Forderungsaufstellung mit nachvollziehbaren Datum.So hat eine Vollmacht zu sein !

Von uns wurde Dies mal im Zusammenhang mit dem TFFFF bei dem zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten zusätzlich moniert (HFG Inkasso) - Der IB Mandator entschuldigte sich und wies diesbezüglich auf ein Büroversehen (..) hin.

Jedoch hat Mahnman recht !
Die Vollmacht muß nachweisbar (!) unverzüglich eingefordert werden und ebefalls nachweisbar wieder - falls Fehler - zurückgewiesen werden .

Bitte etwas mehr Details zur Forderung ! Tituliert - Strittig usw

lg

-- Editiert von thehellion am 21.02.2007 21:54:59

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#7
 Von 
Juki
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 1x hilfreich)

Bisher habe ich nie was gegen die Forderung unternommen. Zum einen kam immer nur alle jubel Jahre ein Brief von denen und ein VB kam garnicht bei mir an.

Nun habe ich über meine Bank und dieses Forum erfahren, dass das "*******epriester" sind, die mit rechtswidrigen Methoden arbeiten.

Deshalb hab ich die nun aufgefordert mir eine Vollmacht zu zusenden.
Wenn die im Jahr 2005 eine erteilt bekommen haben, dann müssen sie mir diese doch im Original zusenden. Und nicht eine, die erst in der letzten Woche ausgestellt wurde.

Oder sehe ich das falsch?

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#8
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Ist denn tituliert ?
Mahnbescheid (vom Gericht)
mal gekommen ?

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#9
 Von 
Juki
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 1x hilfreich)

Das sagen die...aber bekommen habe ich nie was...sonst hätte ich ja Widerspruch eingelegt.

Ich hab denen geschrieben, dass ich deren Forderung und die Vollmacht nicht anerkenne und ich sie höflichst darum bitte, mich nicht mehr zu belästigen, andernfalls werde ich meinen RA mit der Sache betrauen.

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#10
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Die Anforderung bzw. Zurückweisung der Forderung muss unverzüglich erfolgen. Zwei Jahre fallen nicht darunter.

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"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/binnichtsignatur.gif></img>"

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#11
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Lass Dir doch eine Kopie des Titels zukommen !
Infos gibt auch das zuständige Amtsgericht

@Mahnman
Du meinst aber sicher die Vollmacht ? :)


-- Editiert von thehellion am 22.02.2007 08:13:18

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#12
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Nö. Die Anforderung der Vollmacht oder die zurückweisung der Forderung mangels Vollmacht.

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"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/binnichtsignatur.gif></img>"

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