Vollstreckung Inkasse

12. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
giftpilz
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Vollstreckung Inkasse

Hallo,

ich soll einen Vollstreckungsbescheid bekommen.
Ich habe keinerlei Erfahrung auf diesem Gebiet und deshalb wohl einen großen Fehler gemacht. Ich hatte eine Rechnung eines Versandhauses offen. Der Betrag ca. 160 Euro. Bei dieser Warensendung hatte ich einen Teil der Waren zurückgesendet, da es sich um eine Auswahlsendung handelte. Ein Artikel der zurückgeschickten Ware wurde mir nicht gutgeschrieben, was ich telefonisch mit einer Mitarbeiterin geklärt zu haben schien.
Ich bekam aber immer wieder die Mahnung über den Gesamtbetrag zuletzt von Südwestinkasso mit dem Hinweis, ich solle die Schuld anerkennen. Eine andere Möglichkeit war in deren Formular nicht vorgesehen. Ich habe nicht geantwortet. Dann erhielt ich einen gerichtlichen Mahnbescheid (den l. meines 50+ Lebens). Dort stand die Forderung sei von dem Versandhaus an Isarinkasso abgetreten und werden durch RA Haas &... eingefordert. Ich war sehr erschrocken und habe dann diesen Anwälten angeboten, um weitere Kosten zu sparen, den inzwischen auf 273 € angestiegenen Betrag á 90 Euro monatlich zu zahlen. Jetzt schreibt mir der RA, dass ist durch die Gläubigerin akzeptiert, er werde jedoch dennoch einen Vollstreckungsbefehl beantragen. Die Zahlungen sollen an die RA gehen.
Meine Frage, kann ich nun überhaupt nicht mehr aus diesem Fall ohne VB herauskommen und an wen muss ich zahlen? Mein zu versteuerndes Einkommen liegt derzeit unter 300 Euro im Monat.
Komme ich da heraus wenn ich den Gesamtbetrag an RA zahle oder kann der noch nachfordern?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Wenn die Forderung strittig ist kannst Du dem Mahnbescheid noch komplet widersprechen !!
Auf jeden fall sollte aber den im Mahnbescheid aufgeführten Inkassogebühren (südwestinkasso)von widersprochen werden
Zu einer titulierung würde ich es nicht kommen lassen
Ein Ratenzahlungsvertrag mit den RAsverursacht erhebliche Zusatzkosten

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#2
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Ein Widerspruch nach einem Schuldanerkenntnis aber auch...


-----------------
"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/binnichtsignatur.gif></img>"

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#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

hat er aber doch hoffentlich nicht unterschrieben ???

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#4
 Von 
giftpilz
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
habe nichts unterschreiben, weil mir das Formular von Inkasso einfach gegen den Strich geht und bei dem RA ist es das Gleiche. Er verlangt, dass man bei Ratenzahlung keinen Widerspruch gegen den VB einlegen darf anderenfalls wird alles fällig. Den Mahnbescheid habe ich leider verpatzt. Der lag im Briefkasten und ich wollte widersprechen, hatte dann aber Bedenken, dass alles noch teurer werden könnte. Jetzt ist die Frist vorbei.
Sollte ich vielleicht lieber alles bezahlen und dann doch Widerspruch beim VB einlegen? Wenn die Schuld bis dahin bezahlt ist, dürfte es doch kein Gerichtsverfahren geben? Mir graust einfach vor den weiteren Kosten. Diese Möglichkeit des Widerspruchs habe ich bei der IHK unter Mahnverfahren gefunden.

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#5
 Von 
giftpilz
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo nochmal,
hat jemand eine Ahnung oder kann mir erklären, warum zunächst Südwestinkasso die Forderung eintreiben wollte, dann aber Isarinkasso als Gläubigerin (Abtretung des Versandhauses) auftritt? Einwände von mir was die Gesamtforderung betrifft sowie Fragen sinngemäß, warum ich auf mein Rechtsansprüche verzichten soll werden komplett ignoriert. Das ist es was mich so daran ärgert. Ich will mich ja nicht um die Bezahlung drücken.

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#6
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Wirtschaftliche Gründe um die Gebühren nach oben zu schrauben - was sonst ?
Der Vollstreckungsbescheid ist noch nicht da ?
Liste doch erst mal gerunded die Gebühren im MB auf !
Noch kommst Du mit einem blauen Auge raus !
Ist die eigentliche ursprüngliche Forderung strittig ?

lg

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#7
 Von 
giftpilz
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein ich habe noch keinen Vollstreckungsbescheid. Er wurde mir vom RA nur angekündigt auch für den Fall, dass ich in Raten zahle. Das ist auch der Grund, warum ich keinen Sinn mehr in der Ratenzahlung sehe. Dann kann ich ja auch warten, bis der Bescheid kommt und dann bezahlen.

Die Hauptforderung ist insofern nicht ganz unstrittig als ich 3 Artikel zurückgeschickt hatte, jedoch nur 2 meinem Kundenkonto gutgeschrieben wurden - also 14,99 Euro an Gutschrift fehlten.

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#8
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

.....nicht auf den VB warten...
dann wäre ja tituliert !
Und Du hast sämtliche sich daraus ergende Konsequenzen zu tragen !
Die Kosten werden erheblich steigen und Deine Auskunft ist darnieder
ICH würde die komplette Forderung abzüglich der im MB aufgelisteten Inkassogebühren jetzt an den RA überweisen und dann (!) dem Mahnbescheid widersprechen und zwar komplett und begründungslos.
Liste mal die Gebühren auf




-- Editiert von thehellion am 12.03.2008 21:56:35

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#9
 Von 
giftpilz
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Also dem Mahnbescheid kann ich noch widersprechen obwohl die 2 Wochenfrist abgelaufen ist?
Kosten lt. Mahnbescheid:
I. Hauptforderung 164,35
II. Kosten wie nebenstehend 53,00
(Nebenstehend = Gerichtskosten
= 23,00
RA Kosten Gebühr = 25,00
Auslagen = 5,00)
III.Nebenforderungen
Mahnkosten 3,00
Inkassokosten 45,00
Anwaltsvergütung für
vorgerichtl. Tätigkeit 7,50
IV. Zinsen vom Antragssteller
ausgerechnete Zinsen 3,42
laufende vom Gericht 5 % über
dem Basiszinssatz
ausgerechnete Zinsen
vom 14.2. - 19.2. 0,23
SUMME 276,50 €

hinzu kommen weitere laufende Zinsen von 5 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz aus 164,35 ab dem 20.02.2008
Der Antragsteller hat erklärt, dass der Anspruch von einer Gegenleistung abhänge, diese aber erbracht sei.
Die Forderung ist seit dem 25.02.08 an den Antragsteller abgetreten bzw. auf ihn übergegangen.
Das ist die genaue Aufstellung.

Gläubigerin und Antragstellerin ist Isarinkasso.

Von der zuvor tätigen Südwestinkasso sehe ich keinen Hinweis. Aber auf die hatte ich nicht reagiert.

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#10
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Zähne zusammenbeisen und Alles morgen zahlen abzüglich der Inkassokosten von 45,00
Also 231,50 !
Dem Mahnbescheid komplett und begründungslos widersprechen
So würde ich es machen
lg

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#11
 Von 
giftpilz
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

OK werde es so machen.
Zunächst vielen DANK für den Rat und ich hoffe, dass es klappt.


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